Gemeinderatsprotokolle - Abschriften und Exzerpte 1897 - 1912



GR-Beschlüsse – Exzerpte und Abschriften

Die Exzerpte geben den wesentlichen Inhalt der Beschlussfassung wieder, während die Abschriften den Wortlaut incl. Schreibebesonderheiten und Fehler zeigen. (Ungewollte Fehler des Abschreibers können die Rechtschreibgenauigkeit etwas verfälschen.

 

1897

 

03.03.1897

Heimatverleihung an Franz Joseph Fässler, der seit über 10 Jahren in Unterschmitten, Gmde. Gestratz als Sägemüller Besitz und Arbeit hat (03.03.1897)

Heimatverleihung an Joseph Hermann Leising in Buchenegg (Oberstaufen), der seit mehr als 4 Jahren als Ökonom Grundbesitz in dieser Gemeinde hat und nie das Armenrecht beanspruchte. (03.03.1897)

 

12.03.1897

Heimatverleihung an den Ökonom Gebhard Rädler (geb. in Kinberg) in Böserscheidegg, Gmde. Scheidegg, Begründung siehe oben (12.03.1897)

Heimatrechtverleihung an Johann Georg Kurz von Umgangs in Ostkinberg/ Scheidegg s.o. (12.03.1897)

Heimatverleihung an Johann Baptist Kurz von Leitfritz in der Marktgemeinde Lindenberg (12.03.1897)

Heimatrechtverleihung an Franz Deiring von Widum in Ried, Marktgemeinde Lindenberg

Heimatrechtverleihung an Blasius Bürle von Leitfritz in Murnau (12.03.1897)

Einspruch gegen die Verehelichung des ledigen Josef Bürle von Kargen mit der ledigen Agathe Hitz von  Jungensberg, Gmde. Herbatshofen wird zurückgezogen (14.03.1897)

 

04.04.1897

Heimat- und Bürgerrechtsverleihung an Georg Rudhart von Leitfritz samt Familie (Ehefrau Elisabeth, geborene Ebe und den unehelichen Sohn Schuhmachermeister Gebhard Ebe gegen Bezahlung der Gebühr von 28 Mark 50 Pf, wovon die bisherige Heimatgemeinde 10 Mark zu vergüten hat (04.04.1897)

 

19.04.1897

Der Anspruch der Gemeinde Sigmarszell dem Josef Wägele von Westkinberg das Heimatrecht zu gewähren wird nur unter Bedingung in Aussicht gestellt dass dessen Steuerrückstände (Distrikt-, Gemeinde- und Pfarrzehntumlagen) von der Gemeinde Sigmarszell übernommen werden (19. 04.1897)

Heimat- und Bürgerrechtsverleihung an Johann Georg Späth samt Familie, bisher wohnhaft in Scheidegg, nunmehr  in Umgangs, Gmde. Niederstaufen, zum gesetzlichen Preis von 42,86 Mark (19.04.1897)

 

16.05.1897

Heimat- und Bürgerrechtsverleihung an den Schankwirth Martin Schach (?) nebst Ehefrau , bisher wohnhaft in Reutin gegen die Bezahlung der gesetzlichen Gebühr in Höhe von 42,86 Mark. 10 Mark muss die ehemalige Heimatgemeinde Reutin vergüten. (19.04.1897)

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Grenzwachtstationsführer Josef  Kastner, derzeit stationiert in Oberstaufen, und seiner Braut Maria Rosina Vögel (06.05.1897)

Die Abhör (?) der Jahresrechnung 1896 der Kirchenstiftung ohne Erinnerung (09.05.1897)

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Bürgerrechts an den Schreinermeister Josef Eckart von Kinbach ; Braut Gastwirtstocher Mathilde Kremer von Hiltensweiler (16.05.1897)

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Taglöhner Karl Hecht von Infang zur Heirat mit der Weberstochter Maria Theresia Zindstain von Meratshofen (16.05.1897)

 

Abhör und Feststellung der Schulstiftungs-, Amenfondsstiftungs- und Gemeindekrankenversicherungsrechnung von 1896 (16.05.1897)

 

 

23.05.1897

Nachlass von Gemeindeumlagen 1896 und Deckung der Bezirksumlage in Höhe von 8,50 Mark aus der Gemeindekasse (23.05.1897)

Abhör und Festsetzung der Gemeinderechnung, der Pfarrhofbaufondsrechnung u. Armenkassenrechnung (23.05.1897)

Die Heimatrechtsgebühr von 20 Mark wird für die Verleihung desselben an Hermann Leising Buchenegg bei Kalzhofen Gmde. Oberstaufen bezahlt

Aufrechterhaltung des Einspruchs gegen die Verleihung des Heimatrechts  an Josef Hägle von von Kinberg – Antrag der Gemeinde Sigmarszell den Heimatrechtsantrag abzuweisen und dem Bezirksamt zur Entscheidung vorzulegen (23.05.1897)

 

13.06.1897

Straßenunterhalt in Immen: Der Ökonom Martin Hölzler, Immen Nr. 83 (heute Höß Andrea) erklärt sich bereit den Ortsverbindungsweg von der Einmündung Haggenberg bis hinter das Leibgedingshaus der Witwe Hörbneger (?) (heute vmtl. Hirsch Edeltraut) wie seine Vorbesitzer zu unterhalten, wenn die anderen Anwesenbesitzer dieselbe Plflicht von dort bis zur Immenmühle übernähmen.

 

11.07.1897

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses an den Ökonomen Gebhard Nuber von Infang und seiner Braut Anna Maria Stocklauser von Tronsberg, Gmde. Oberstaufen

 

25.07.1897

Das Heimatrecht des Witwers Anton Schweinberger von Höchst und seiner angetrauten Ehefrau der Witwe Maria Magdalena Gehrer, geb. Böhner und der aus dieser Ehe entstehdnen Kinder in Niederstaufen wird anerkannt, nicht aber der vier Vorehelichen Kinder der Ehefrau. Es wird bemerkt, dass die Ehefrau eine Tochter der Halbschwester Schweinbergers, Viktoria Immler, nachmals verehelichte Gehrer ist.

 

19.09.1897

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Bürgerrechts an den ehemaligen Dienstknechts und nunmehrigen Gastwirtschafts- und Ökonomiebesitzers Peter Heuz (?) von Emsgritt zur Verehelichung mit der Gastwirts- und Ökonomiewitwe Marianne Herrmann, geb. Meßmer von Opfenbach

 

26.09.1897

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Heimat- und Bürgerrechtes in Niederstaufen an den Dienstknecht Josef Hölzler von Immen, z.Z. in Au bei Weiler zur Verehelichung mit der Ökonomenstochter Maria Hieble von Wengen, Gmde. Oberstaufen

 

07.12.1897

Aufstellung des gemeindlichen Voranschlags per 1898

 

 

 

 

1898

 

02.02.1898

Gewährung des Heimatrechts in Niederstaufen für Dominikus Fehr aus Wilhalms in Niederstaufen/ Immen

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für Johann Martin Hölzler mit Maria Stocker (?) aus Adelgunz und Verleihung des Bürgerrechts in der Gemeinde Niederstaufen

 

23.02.1898

Verleihung der Heimat- und Bürgerrechts an Josef Anton Feuerstein (geb. 18.06.1860) aus Bizau im Bregenzer Wald und seiner Ehefrau Margarete, geb. Haffner (geb. 02.03.1868) aus Eppingen/ Württemberg unter der Bedingung, dass sie die bayerische Staatsangehörigkeit annehmen.

 

17.03.1898
Antrag auf verwaltungsrechtliche Entscheidung wegen der ausstehenden Gewerbesteuer und des Grundzinses des Güterhändlers Jakob Blaser von Ravensburg

 

18.03.1898
Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und des Heimatrechtes in Niederstaufen an den Dienstknecht Alois Berle von Kargen mit der Witwe Theresa Huber , geb. Kathan (?) von Egghalden/ Bösenreutin

 

10.04.1898
Abhör der Kirchenstiftungsrechnung 1897 und Bitte an die vorgesetzte Kgl. Verwaltungsbehörde das Defizit aus dem Überschuss der Kaplaneibenefiziumsstiftung decken zu dürfen.

 

17.04.1898
Heimatrechtverleihung an Gebhard Immler mit Famlie in Widdum – bisher wohnhaft in Ebratzhofen

 

01.05.1898
Abhör und Feststellung der Gemeindekrankenversicherungs- Schulstiftungs- und Armenfondsrechnung 1897

 

08.05.1898
Vollzug der Gewerbeordnung nach der der Hausierhandel einer Genehmigung bedarf

 

22.05.1898
Nachlass der Gemeinde- und Distriktsumlage (39,57 M und 8,36 M) und Begleichung aus der Gemeindekasse

 

Abhör und Feststellung der Gemeinderechung, der Pfarrhofbaufondsrechnung und der Armenkassenrechnung 1897

 

 

26.06.1898

Zuschuss zur Feuerwehrrequisitenkasse in Höhe von 40 Mark zur Beschaffung fehlender Ausrüstungsgegenstände

 

07.08.1898
Verleihung des Heimat- und Bürgerrechts an Wagnermeister Wilhelm Drißler (geb. 07.01.1869) aus Grensbach (?)/Baden, verh. Mit der Wagnermeisterswitwe Josefa Elbs, geborene Greising, geboren in Hummelberg/ Württemberg

 

04.09.1898
Aufstellung des Josef Bayer aus Mollenberg als neuen Wasenmeister (Abdecker) als Ersatz für den zurückgetretenen Wasenmeister Deipendesch (?) aus Grünenbach

 

18.09.1898
Ortspolizeiliche Anordnung aufgrund eines erlassenen Gesetzes, dass Arbeitgeber in Bäckereien oder Konditoreien keine Gehilfen oder Lehrlinge mit ansteckenden oder ekelerregenden Krankheiten eingestellt werden dürfen.
Es müssen stets geeignete Wascheinrichtungen zur Verfügung stehen.

 

18.11.1898
Gewährung von zwei Mark aus der Gemeindekasse für die beiden die Löschmaschine zum Hermannschen Brand nach Opfenbach führenden Pferdeknechte Gebhard Sohler und Josef Anton Schwärzler

 

 

1899

 

15.01.1899

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Bürgerrechts in Niederstaufen an Xaver Steur von Adelberg zur Verehelichung mit der ledigen Dienstmagd Anna Maria Strodel von Oberreitnau (vorgeschriebene Gebühr: 42 Mark 86 Pfennig)

 

Die Prämierung der Zuchtstier von 1900 an (Protokoll rot durchgestrichen mit Randvermerk: siehe Verwaltungsbeschluss 133 vom 25. Okt. 1902)

Einführung einer Prämierung von Zuchtstieren ab dem Jahr 1900 in vier Kategorien (20 bis 5 Mark); Voraussetzung: Der jeweilige Stier muss bis 15. Mai d.J. in der Gemeinde zur Belegung von Kühen und „Kelbeln“ verwendet werden.

 

24.01.1899
Befreiung der Staatsforstarbeiter von der Krankenversicherungspflicht

 

02.02.1899

Das Heimatrecht wird nicht nur dem Mäusefänger Franz Josef Fässler, sondern auch seiner Ehefrau Josefa, geborene Moll und seinen Kindern Sophie, Felix und Paulina zuerkannt.

 

03.03.1899

Zuschuss in Höhe von sechzig Mark an das Festkomite zur Begehung des Geburtstages von Prinzregent Luitpold von Bayern und der hundertjährigen Regierungsübernahme der wittelsbachischen Linie Pfalz Zweibrücken.

 

30.04.1899

Abhör und Feststellung der Kirchenstiftungsrechnung, Schulstiftungsrechnung, der Armenfondstiftungsrechnung, der Gemeindekrankenversicherungsrechnung und der Lokal „Armen“Rechnung für das Jahr 1898

 

22.05.1899

Gemeindeumlagen in Höhe von 43,97 Mark werden nachgelassen und die Bezirksumlage in Höhe von 7,92 Mark wird aus der Gemeindekasse bezahlt.

 

Abhör und Feststellung der Gemeinderechnung und der Pfarrhof“Baufonds“Rechnung für das Jahr 1898

 

25.06.1899

Bürgerrechtsverleihung an den Zimmermann Johannes Bernhend oder Bernhard von Haggen

 

02.07.1899

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses an den Säger Karl Röderer in Kempten zur Heirat der Fabrikarbeiterin Anna Maria Deufl von Wilhalms und Verleihung des Heimatrechtes lt. Abstammung in Niederstaufen.

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Bürgerrechts an den Zimmerer  Josef Hermann Hehle in Geislehen zur Verehelichung mit der Dienstmagd Anna Sybilla Maurer von Lettenweiler

 

16.07.1899

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Heimatrechts in Niederstaufen für bzw. an den ledigen Dienstknecht Ignaz Gsell von Geislehen zur Verehelichung mit der Privatierswittwe Kreszenz Egger, geb. Lo/a/echbihler von Oberreitnau

 

Heimatrechtsverleihung an Alexander Sattler von Haggen HsNr. 55 (heute Hinterbergstraße 15, Anwesen Rempen) mit Familie (Ehefrau und Tochter)  auf Antrag der Heimatgemeinde Harbatshofen

 

10.09.1899

Ausstellung eines „Verehlichungszeugnisses“ an den Taglöhner Gebhard Hehle von Geislehen zur Verehlichung mit der Dienstmagd Kreszenz Dillmann von Waldburg, Kgl. Oberamt Ravensburg, und Verleihung des Heimatrechts der Gemeinde Niederstaufen an ersteren.

 

Für die Unterbringung der taubstummen Barbara Sohler von Immen im Taubstummenheim in Dillingen für das Jahr 1899/1900 wird von der Kgl. Regierung ein Betrag von 110 Mark bewilligt, die gemeinde bezahlt einen Beitrag in Höhe von 50 Mark.

 

28. 09.1899

Die Gemeinde Niedertaufen  „nimmt Umgang“ vom Buchungszwang zur Erstellung eines Grundbuches, weil sie außer den öffentlichen Wegen und Gewässern nur eine Waldparzelle von 1,87 7/10  ar besitzt. (1 ar = 100qm/100ar=1ha)

 

29.10.1899

Ausstellung einer „Verehlichungsurkunde“ an den Ökonomen Josef Steur von Adelberg zur Verehelichung mit der Ökonomentochter Maria Magdalena Wipper von Emsgritt, zugleich wir ihm das Bürgerrecht der Gemeinde Niederstaufen verliehen.

Ausstellung einer „Verehlichungsurkunde“ an den ledigen Dienstknecht Florian Jück/Jürk von Immen, z.Z. in Dalaas am Arlberg zur Verehelichung mit Maria Anna Erhent(?) von Landeck im Tirol; „zugleich wird demselben auf Ansuchen die selbstständige Heimath in der Gemeinde Niederstaufen....verliehen“.

 

Ausstellung einer „Verehlichungsurkunde“ an den Korbmacher Felix Feßler z.Z. in Eschach, Kgl. Oberamt Ravensburg, zur Verehelichung mit Kreszenz Keckeis(?) von Hohenems, Vorarlberg; zugleich Verleihung des selbständigen Heimatrechts in Niederstaufen an Erstgenannten.

 

26.11.1899

Genehmigung des Gesuchs des Alexander Förster die von ihm „erkaufte“ Tafernwirtschaft (volle Konzession incl. Beherbergung , Wein-, Bier- und Schnapsausschank) in Kinbach weiter zu betreiben, da weder gegen ihn noch gegen seine Ehefrau, noch gegen die neu erbauten Gebäude Einwände vorzubringen wären.

 

10.12.1899

Aufstellung der gemeindlichen Voranschläge für 1900

-       Armenkasse > 500 Mark

-       Schulkasse > 600 Mark

-       Gemeindehaushalt: 4341,55 Mark in Einnamen und Ausgaben (Defizit in Höhe von 2371,47 Mark wir durch Umlagen gedeckt.

-       Schulstiftung in Einnahmen und Ausgaben 674,68 Mark

-       Pfarrhofbaufonds in Einnahmen und Ausgaben 354,70 Mark

-       Gemeindekrankenversicherung in E & A 520 M

           

26.12.1899

Verehelichungszeugnis für den Techniker Mathias Sutterlitte in Altona zur Verehelichung mit der Werkmeisterstochter Johanna Hahn von Mittweida in Sachsen; zugleich Verleihung des selbständigen Heimatrechts in Niederstaufen.

 

Verehelichungszeugnisse

werden ausgestellt aufgrund der Artikel 36 und 37 des Gesetzes über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt

Und

Artikel 33, Ziffer 1 bis 4 und Art. 37 des Civilstandsgesetzes

 

1900

 

04.01.1900

Neukonstituieren des Gemeindeausschusses für die Wahlperiode 1900/1905
I. Verpflichtungswiederholung durch erneute Bekanntgabe der Art. 123-169 der Gemeindeordnung, da alle Ausschussmitglieder bereits seit 1888 im Ausschuss sind. Das sind Salomon Hermann, Xaver Sutter, Georg Sohler, Mathäus Wolf, Josef Sutter, Anton Sohler, Alois Lang und Jakob Küng/Kürg(?)

II. 1.Beschluss Bürgermeisterfunktionsgehalt von jährlich 350 Mark

     2. plus 40 Mark für die Führung des Standesamtes

     3. „Ganggebühr“ für Gänge nach Weiler und Lindau von 5 Mark

     4. für die selbständige Besorgung der Gemeindeschreiberei weitere 110 Mark

III. Gemeindekassier Georg Sohler, als Gehalt 4% der Einnahmen, für nicht auf schriftlichem
      Postwege zu erledigende Gänge erhält er eine entsprechende Entschädigung

IV. Kassier für die Verwaltung der Schulstiftung für 4% der Einnahmen als Gehalt wird
      Salomon Hermann; Kautionszahlung wird erlassen

V. Verwaltung des gemeindlichen Armenfonds für ebenfall 4% der Einnahmen wird ebenfalls
      an Salomon Hermann übertragen

VI. Verwalter der Gemeindekrankenversicherung wird für 35 Mark jährlich Josef Sutter

VII. Verwalter des Pfarrhof „Baufonds“ wird Xaver Sutter für 4% der Einnahmen

VIII. Abgeordneter der Gemeindeverwaltung in der Kirchenverwaltung wird Xaver Sutter

IX. „Sparmeister“ im „Sparausschuss“ der Distriktssparkasse wird Bürgermeister Josef Lau
       und Kontrolleur Anton Sohler

X. Gemeindediener bleibt Georg Merroth(?) für jährlich 140 Mark, bei besonderer
     Beanspruchung erfolgt entsprechende Entschädigung.

XI. Den zweiten Schlüssel der Reservekasse erhält Alois Lang.

XII. Josef Sutter und Anton Sohler werden Armenpflegschaftsräte und zusätzlich zwei
       volljährige Nichtratsmitglieder zu Armenpflegschaftsräten ernannt werden und zwar
       Mägerle und Josef Eller

XIII. Als Waisenrath wird Martin Vögel einstimmig gewählt.

XIV. Die Lokalschulkommission bilden Salomon Hermann, Alois Lang und Georg Sohler

 

Weiterführung der Gastwirtschaft „Zum Löwen“ (Alte Post) durch den derzeitigen Besitzers Johann Georg Sohler, Metzgermeister, der das Anwesen gekauft hat, wird genehmigt.

 

04.01.1900

Weiterführung der Gastwirtschaft „Zum Löwen“ (Alte Post) durch den derzeitigen Besitzers Johann Georg Sohler, Metzgermeister, der das Anwesen gekauft hat, wird genehmigt. (hier Doppel)

 

04.02.1900

Weiterführung der Gastwirtschaft Emsgritt, vormals Stadler’sche Schankwirtschaft, durch den ledigen Ökonomen Josef Anton Hölzler wird – obwohl für die Bewohner der Gemeinde Niederstaufen nicht vonnöten – wegen der Lage an der Staatsstraße Gmünd-Scheidegg und dem Abstand von mehr als 5 km zur nächsten „Gebäulichkeit“ für Fuhrwerke und Wanderer als unerlässlich genehmigt.

 

04.03.1900

Zur würdigen Feier des Geburtstages des Prinzregenten Luitpold von Bayern sollen aus der Gemeindekasse 15 Mark für die „Ausspeisung“ der Schulkinder und zur Honorierung der „Blechmusikgesellschaft“ entnommen werden.

 

16.04.1900

„Abhör und Festsetzung“ der gemeindlichen StiftungsRechnungen per 1900:

I.               Pfarrkirchenstiftung „keine Erinnerung“ per 1899

II.             Lokalarmenkasse Abschluss 1899  44,91 M

III.           Schulstiftungsrechnung  per 1899 63,69 M

IV.           Armenfondsstiftungrechnung Abschluss in Einnahmen und Ausgaben 327,37 M

V.             Gemeindekrankenversicherungsrechnung in einnahmen und Ausgaben 120,84 M

 

27.05.1900

Gemeindeumlagen in Höhe von 43,97 M werden erlassen und die Bezirksumlage in Höhe von 7,47 M aus der Gemeindekasse beglichen.

 

„Abhör und Festsetzung der Gemeinderechnung und der gemeindlichen Pfarrhofbaufondsrechnung

I.               Gemeinderechnung: Aktivrest 1068,65 M

II.             Pfarrhofbaufonds: Aktivrest 29,72 M – „rentierendes Vermögen“: 9358,97 M

 

24.06.1900

 Für das Ausschussmitglied Mathäus Wolf das „unter dem 9. Juni ds. Js. Mit Tod abging“ wird der erste Ersatzmann Andreas Badent, Schmiedmeister, in den Ausschuss eingeführt und per „Handgelöbnis“ verpflichtet.

 

Auf Antrag des Kgl. Bezirksamtes Lindau und der Kirchenverwaltung Niederstaufen wurde ein Kostenvoranschlag für die Erneuerung der Blitzableiteranlage auf der Pfarrkirche beim Flaschnermeister Schlumberger aus Lindau eingeholt, dessen Einzelanschläge als ziemlich hoch angesehen werden. Die Neuinstallierung wird aus dem Reservefond der Gemeinde bezahlt.

 

15.07.1900

Die Blitzableiterneuerstellung auf der Pfarrkirche wird dem „Staatlich geprüften Blitzableiterverfertiger Sverin Schneider von Opfenbach“ auf Grund seines Kostenvoranschlages übertragen

 

25.07.1900

Das am 18. ds. Mts. verstorbene Armenpflegschaftsratsmitglied Franz Josef Elbs wird durch den Schmiedmeister Johann Peter Sutterlitte ersetzt.

 

23.09.1900

Bestätigung der Gebühren für die Ausstellung von Heimatrechtsurkunden und Verehelichungszeugnissen, die am 12.10.1890 und 23. 08.1896 beschlossen worden waren: Angehörige des Deutschen Reiches  20 M, Ausländer 40 M bei Möglichkeit der Reduktion um die Hälfte bei Unterbemittelten.

 

 

01.12.1900

Die Anschaffung einer Sauspritze für die Feuerwehr wird auf Anregung des Kg. Bezirksamtes für 1902 ins Auge gefasst, denn bis dahin sollte der Feuerlöschmaschinenfond über genügend Kapital verfügen. Die Beschaffung eines  ?Steiger?wagens wird zurückgestellt. Die Kosten für Vermehrung der Hanfschläuche ist sind bereits in den gemeindlichen Voranschlag 1901 eingestellt.

 

02.12.1900

Feststellung des gemeindlichen Voranschlages für 1901:

I.               Defizitdeckung der Armenkasse 500M

II.             Defizitdeckung der Schulkasse 550 M

III.           Anschaffung von Feuerwehrrequisiten und zur Erhöhung des Feuerlöschmaschinenfonds 200 M

IV.            Gemeindetat in Einnahmen und Ausgaben 4206,22 M; das Defizit in Höhe von 2353 M soll durch Umlagen gedeckt werden.

 

09.12.1900

Neuverpachtung der Gemeindejagd von Januar 1901 bis 31. Dezember 1907 nach den Bedingungen, die seit 1882 gelten für einen jährlichen Pachtzins von 100 Mark wird am 26.12.1900 im Gasthaus Rößle anlässlich einer Gemeindeversammlung vollzogen.

 

 

1901

 

15.01.1901

Distriktspolizeiliche Vorschriften zur Bekämpfung der Blutlaus: Zur Überprüfung der Apfel- und Birnbäume, Quittenbäume gibt es Nst. Nicht, wird der Ökonom und Baumgärtner Xaver Elbs von Infang und der Taglöhner und Baumwärter Georg Rudhart in Leitfritz als Sachverständige benannt und erhalten als Entschädigung jährlich  je fünf Mark.

 

01.02.1901

Als Gehalt der Feuerschaukommission (Zimmerermeister Jakob Karg/ Kurz?, Nst. und Maurermeister Georg Foigele von Opfenbach) die klaut gesetzlicher Vorschrift alle zwei Jahre in Tätigkeit zu treten hat, wird je zehn Mark bewilligt.

 

03.03.1901

Zur festlichen Begehung des achtzigsten Geburtstages des Prinzregenten Luitpold von Bayern

sollen für die Ausspeisung der Schulkinder Freibier für die Feuerwehr und den Kirchenchor dreißig Mark aus der Gemeindekasse entnommen werden.

 

28.03.1901

Anschaffung einer neuen Saug- und Druckfeuerspritze für 1580 Mark von der Firma Justus Christian Bauer, Nürnberg

 

28.03.1901

„Repratur“ der Durchlässe unter dem „Kirch“? und Gemeindeverbindungsweges von Niederstaufen nach Geislehen; 100 Mark aus der Gemeindekasse, 2/3 werden den „Repraturpflichtigen“ und 1/3 von den Unterhaltspflichtigen ausbezahlt, wenn die Durchlässe und die Wegstrecke bis 15.Mai 1901 vorschriftsmäßig und zufriedenstellend hergestellt sind.

 

21.04.1901

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Bürgerrechts an den ledigen Schreinermeister Xaver Ellgaß zur Verehelichung mit der Schreinermeisterstochter Maria Franziska Gruber von Dobratseiler, Schultheißenamt Neuravensburg

 

a) Die ortsüblichen Taglöhne nach § 8 und 20 des Krankenversicherungsgesetzes sind

für männliche Tagesarbeiter über 16 Jahren                         225 Pf

für weibliche Arbeiterinnen über 16 Jahren                         160 Pf
für männliche Arbeiter unter 16 Jahren                         120 Pf
für weibliche Arbeiterinnen unter 16 Jahren             100 Pf

 

b) für gewährte Naturalien werden berechnet

für männliche Tagesarbeiter über 16 Jahren                        80 Pf
für weibliche Arbeiterinnen über 16 Jahren                         70 Pf
für männliche Arbeiter unter 16 Jahren                        60 Pf

für weibliche Arbeiterinnen unter 16 Jahren                        50 Pf

 

28.04.1901

Abhör und Festsetzung der gemeindlichen Stiftungsrechnungen 1900

I. Keine „Erinnerung“ bei der Abhör der PfarrkirchenstiftungsRechnung 1900

 

II. Lokalarmenkasse schließt mit 41,87 Mark „Aktivrest“

III. Schulstiftungsrechnung schließt mit 96,34 Mark „Aktivrest“

IV. Armenfondsstiftungsrechnung schließt ausgeglichen

V. Gemeindekrankenversicherungsrechnung schließt mit 48,84 Mark „Aktivrest“

 

12.05.1901

Ausstellung eines „Verehlichungszeugnisses“ für den Wittwer Jakob Karg, Zimmerermeister, zur Verehelichung mit der ledigen Näherin Wilhelmina Huber von Röthenbach

 

27.05.1901

Nachlass der Gemeinde- und Distriktsumlagen in Höhe von 43,97 Mark bzw. Entnahme der 7,47 Mark an den Distrikt aus der Gemeindekasse

 

Abhör und Festsetzung der Gemeinderechung und der Pfarrhofbaufonds Rechnung 1900:

I. Gemeinderechnung                         1049,66 Mark „Aktivrest“

II. Pfarrhofbaufondsrechnung                25,67 Mark „Aktivrest“ und ein rentierliches
                                                                                                 Vermögen von 9679,82 Mark

 

20.06.1901

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses und Verleihung des Heimatrechts an den ledigen Strohhutarbeiter Johann Leising von Niederstaufen, wohnhaft in Lindenberg, zur Verehelichung mit der Strohhutnäherin und Wittwe Maria Theresia Knaushart/ Knausfart/ Knaushert ??, geb. Hehle von Eisenharz, wohnhaft in Lindenberg

 

30.06.1901

Nachlass der Gemeinde- und Distriktsumlagen des Herrn Pfarrers bezüglich seiner Einkommenssteuer per 1900

„Die gefertigte Verwaltung hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig beschlossen die unter Nr. 185 des diesgemeindlichen Bezugsregisters per 1900 vorgetragene Gemeindeumlage von15 Mark, der Einkommenssteuer unseres Pfarrers Hiemer, auf Grund deß  zwischen dem damaligen Herrn Pfarrer Prinz u. der Gemeinde im Jahre 1835 abgeschlossenen Vertrag, u. im Hinblick daß von keinem Herrn Pfarrer bisher Umlagen bezüglich ihrer Einkommenssteuer erhoben werden, aufzulassen; u. die hiefür treffenden Distriktsumlagen im Betrage von 2,55 Markaus der Gemeindekasse zu decken.“

 

21. 07. 1901

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Wittwer und Taglöhner Karl Hecht, geb. 04.11.1864 in Kargen, wohnhaft in Infang, zur Verehelichung mit der ledigen Dienstmagd Maria Josefa Brugger, geb. 17.06.1880 in Giesen-Eglofs, wohnhaft in Heimenkirch und beheimatet in Maria-Thann

 

04.08.1901

Neuwahl eines Bürgermeisters, evtl. Neuwahl eines Beigeordneten

Durch den unerwarteten Tod des Bürgermeisters Josef Lau (Immenmühle) am 13.07.1901 die Neuwahl eines Bürgermeisters notwendig wurde, setzte das königlichen Bezirksamt den Wahltermin auf den 06.08.1901 nachmittags 2 Uhr an. Die Gemeindeverwaltung setzt fest, dass, wenn der bisherige Beigeordnete Vögel zum Bürgermeister gewählt würde auch ein neuer Beigeordneter gewählt werden soll.

 

 

11.08.1901

Die Wahl eines neuen Distriktsrathes, als Nachfolger des verstorbenen Bürgermeisters Josef Lau, fällt mit 8 von 9 Stimmen auf den neuen Bürgermeister Martin Vögel

Ebenso wurde als gemeindlicher Sparmeister und gemeindlicher Schätzmann Bürgermeister Martin Vögle bestimmt.

 

24.08.1901

Nach dem Tod von Bürgermeister Josef Lau, wurde am 06.08.1901 der Beigeordnete Martin Vögel zum Bürgermeister und das Rathsmitglied Xaver Sutter von Umgangs zum Beigeordneten gewählt. Als Ersatz wurde der zweite Ersatzmann Anton Mägerle von Kinbach in die Gemeindeverwaltung (Gemeinderat ) berufen.

 

02.09.1901

Antrag auf Ausweisung des nur beschränkt erwerbsfähigen und auf Unterstützung angewiesenen Josef Anton Dilger in seine enger Heimat  Berkheim / Württemberg, dessen Bruder Richard Dilger sich nicht mehrt in der Lage sieht für ihn aufzukommen.

 

26.10.1901

Antrag auf Grundbucheintragung für Plan Nr. 551 Gemeindewald

Plan Nr 97 ½  Wasserbehälter

Plan Nr. 211 ½ Waasenplatz

Plan Nr. 88 1/3 Armenhaus mit Hofraum

Plan Nr. 88 ½ Wiese

 

Verehelichungsbescheinigung und Erteilung des Heimatrechts für Xaver Wolf von Geislehen, geb. 26.05.1872 zur Verehelichung mit der Stickerin Kreszenzia Kennerknecht, geb.13.05.1878 in Scheidegg

 

17.11.1901

Xaver Wolf wird das Heimat- und Bürgerrecht auf eigenen Antrag verleihen           

 

Der bisherige Vertrauensmann der Gemeinde im landwirtschaftlichen Bezirksausschuss Martin Vögel wird für weitere 6 Jahre gewählt

 

Die Gemeinde Niederstaufen lehnt die Beteiligung an einer Verbauungsaktion der Leiblach und des Rickenbachs zum Hochwasserschutz ab, da die Gemeinde von Hochwasserschäden in der Regel verschont bleibt.

 

01.12.1901

Anerkennung der amtlicherseits belegten Gewässerflächen innerhalb der Gemeinde; es handelt sich ausschließlich um Privatgewässer

 

03.12.1901

Wege der Steuergemeinde Niederstaufen

Der Wegeauszug wird anerkannt; Pl.Nr. 674 ½ wird zwar als Privatweg  betrachtet aber als zwischenwegverbindung zwischen Infang uund Haggen, Widdum Hölzlers, Kargen betrachtet

 

Feststellung des gemeindlichen Voranschlages für 1902

I.Für die Deckung des Defizits der Kirchenstiftung werden 150 Mar eingestellt, da es nicht mehr aus der Kaplaneistiftung gedeckt werden kann, weil die Kaplanstelle wieder besetzt ist.

II.Das Defizit der Armenkasse wir dmit einem Anschlag von 500 Mark zu decken gesucht

III.Schulkasse 550 Mark

IV. Abzahlung der neune Feuerlöschmaschine 140 Mark
V. Gemeinde in Einnahmen und Ausgaben 4093,19 Mark

 

 

15.12.1901

Nachlass der Umlagenrückstände der Anna Vögel, vormals Anwesenbesitzerin in Westkinberg, wegen Vermögenslosigkeit

 

31.12.1901

Erhöhung der Krankengelder

Nach amtlicherseits angeordneter Erhöhung der Taglöhne müssen auch die Krankengelder erhöht werden und zwar für

erwachsene männlichen Arbeiter auf 1,20 Mark

erwachsene weibliche Arbeiter auf 0,90 Mark

jugendliche männliche Arbeiter auf 0,70 Mark

jugendliche weibliche Arbeiter auf 0,55 Mark

Die Krankenversicherungsbeiträge müssen entsprechend erhöht werden

18 Pf wöchentlich

15 Pf

12 Pf

9 Pf

 

Dem Antrag des Lehrer und derzeitigen Postagenten L. Huber einen kleinen Ofen in der Poststelle aufzustellen wird entsprochen.

 

1902

 

05.Januar 1902

Anspruch auf Heimathverleihung an Fidel Wipper i Wiggensbach

„Unter Bezugnahme auf Art. 6,7 u 7a des durch Gesetz v. 17. Juni 1896 abgeänderten Gesetzes über Heimat, Verehlichung u. Aufenthalt wird hiermit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde bei der  Gemeindeverwaltung Wiggensbach die Verleihung des Heimatrechtes  an den  in der Gemeinde Wiggensbach seit mehr als vier Jahren freiwillig und ununterbrochen sich aufhaltenden Oekonomen Fidel Wipper  geboren am 2. November 1857 zu Immen angesprochen. „ Das gilt auch für die Ehefrau und die Kinder, die noch kein eigenes Heimatrecht besitzen.

 

Anspruch auf Heimathverleihung an Josef Hölzler, geb. 01. Februar 1864 zu Immen, i Wiggensbach – gesetzliche Grundlage siehe oben

 

19. Januar 1902

Ausästen der Bäume an den Gemeindestraßen

Die Besitzer der an folgenden Gemeinde- u. Ortsverbindungswegen wie Ortsstraßen befindlichen Bäume sind gehalten, alljährlich in der Zeit vom Dez. bis Ende Februar die über die Straßen hereinhängenden Äste bis zu einer Höhe von3 ½ M  von der Oberfläche der Straße an gerechnet, zu entfernen.

1.     der Immenerweg von der Staatstraße bis zur Gemeindegrenzen Hergensweiler

2.     der Hinterbergweg von der Staatstraße /:bei der Rößlewirtschaft:/ bis an die Gemeindegrenze Opfenbach /:Schrundholz:/

 Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.

 

 

26. Januar 1902

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisse für den ledigen Gastwirt und Oekonom Josef Anton Hölzler i. Emsgritt, geb. 9.11.1870 in Immen zur Verehelichung mit der ledigen Bauerstochter Kreszenzia Fritz, geb. den 19. 01.1859 in Sellengöhr, Gericht Bregenz, beheimatet in Möggers

 

Bürger- und Heimatrechtverleihung an Josef Anton Hölzler i. Emsgritt auf dessen Antrag wg. dessen bevorstehender Verehelichung gegen Bezahlung einer Gebühr in Höhe von 42 M 86 Pf

 

Gemeindekrankenversicherung Niederstaufen und? Josefa Regelmann via Hölzler

„Nachdem zu vorstehendem Betreff aus den dahier aufliegenden Akten ein frivoles(?) Benehmen der Josefa Regelmann resp. Deren Arbeitgeber J. Anton Hölzler Gastwirt in Emsgritt gegen die hiesigen Krankenversicherungsbestimmungen vorlieg, der bezirksamtliche Ejtscheid nach Prpüfung der Akten zu gunsten der Krqankenversicherung Niederstaufen ausgefallen, so beschließt die Gemeindeverwaltung der Josefa Regelmann nach Beibringung eines vorschriftsmäßigen ärztlichen Attest für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit ihr gemäß § 6 Ziff.2 des Krankenversicherungsgesetz  vom 15. Juni 1883 die entsprechende Krankenunterstützung von 50% des Ortsüblichen Taglohnes auszubezahlen;

die Zahlung sämmtlicher  für die Behandlung und Verpflegung der Josefa Regelmann entstandenen Kosten in Scheidegg sowie auch in Opfenbach aber abzuweisen.“

 

16. Februar 1902

Heimatrechtverleihung an den Sattlermeister Johann Zanker in Geislehen

Sattlermeister Johann Zanker und seine Familie, bisher mit Heimatrecht in Untereichen, erhält Heimatrecht in Niederstaufen

 

Geburtstagfeier seiner Kgl. Hoheit des  Prinz Regenten Luitpold von Bayern

Für die Feier am 12.03.02 wird aus der Gemeindekasse die Verabreichung von Wurst und Brot an die Werktagsschulkinder und Freibier an die gemeindlichen Vereine ein Betrag in Höhe von 40 M bewilligt.

 

02. März 1902

Gemeindewald PlNr. 551

Der Wald PlNr. 551 ist Eigentum der Gemeinde Niederstaufen und nur die Gesamtgemeinde darf Nutzen daraus ziehen; „privatrechtliche Sondernutzungen existieren nicht“ .

Zuegen dafür sind der ehm. Bürgermeister und Feldgeschworene Martin Sohler , Ökonom in Niederstaufen und evtl. auch der Ökonom, Feldgeschworene und Waldaufseher der Gemeinde Xaver Elbs von Adelberg.

 

09. März 1902

Die Abhör u Festsetzung der gemeindlichen Kirchenstiftungsrechnung sowie Gemeindekrankenversicherungs-Rechnung pro 1901

I.               keine „Erinnerungen“ zur Pfarrkirchenstiftungsrechnung

II.             „Gemeindekrankenversicherungs-Rechnung“ schließt mit 673,69 M einnahmen und 636,71 M Ausgaben, verbleibt ein „Aktivrest“ von 36,98 M

 

16. März 1902

Bürger- und Heimatrecht-Verleihung an den Oekonomen Fidel Riedesser in Umgangs auf dessen Ansuchen

Das Heimat-und Bürgerrecht – angesucht wegen der bevorstehenden Verehelichung wird erteilt.

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses  für den ledigen Fidel Riedesser

Dem ledigen Fidel Riedesser,  geb. am 28. 08.1863 in Umgangs und wohnhaft daselbst wird für die Heirat mit Magdalena Wurm, geb. 08.06.1879, aus Scheidegg eine den Gesetzen entsprechendes Verehelichungszeugnis ausgestellt.

 

13. April 1902

Bürger- und Heimatrechtverleihung an den Gastwirt u. Gutsbesitzer Johann Georg Sohler in Niederstaufen auf dessen Ansuchen

.....beschlossen „dem z.Z. noch ledigen Gastwirt u. Gutsbesitzer Joh. Georg Sohler von Niederstaufen auf dessen Ansuchen in folge seiner demnächst stattfindenden Verehelichung das selbständige Heimat- u. Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstufen gegen Bezahlung der festgesetzten Gebühr im Betrage von 42M 86 Pf. Zu verleihen.“

 

Eigentumsanspruch betreff HsNr. 3 nebst Grundbesitz desselben
...wird beschlossen, „daß die Gemeindeverwaltung keine Eigentumsansprüche auf HsNr 3 u. dessen katastrierten Grundbesitz erhebt mit Ausnahme der bereits als Gemeinde-Eigentum reklamierten PlNr. 97 ½ u. 211 ½ welche PlNr. jedenfalls  insofern in den Kataster von HsNr 3 eingetragen wurde als dieser Haus und Grundbesitz als Eigentum der politischen Gemeinde  angesehen wurde.
Bezüglich des Hauses von HsNr. 3 wird dasselbe als eigentliches Meßmerhaus anerkannt, worin aber die Gemeindeschule seit ältesten Mannesgedenken lokaliesiert ist u. in Anbetracht der gleichzeitigen Führung von Schul u. Meßmerdienst durch eine Person auch als Lehrerwohnung angesehen wird, und daher die sämtliche Baulast von Seite der gesamt Gemeinde getragen wird.“

 

25. April 1902

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den ledigen Oekonomen Josef Anton Schwärzler i. Hölzlers

Josef Anton Schwärzler aus Hölzlers, geb. 30.01.1863, besitzt in Niederstaufen Heimatrecht durch Abstammung

Verehelichungszeugnis zur Verehelichung mit Katharina Leising, geb. 21. 01. 1878, wohnhaft und beheimatet in Scheidegg wir ausgestellt.

 

Bürger- und Heimatrecht-Verleihung an den Oekonomen Josef Anton Schwärzler gegen Bezahlung von 42 M 86 Pf

19. Mai 1902

Die Abhör und Feststellung der gemeindlichen Stiftungsrechnungen pro 1901

I. Pfarrhofbaufondrechnung Einnahmen 369 M 27 Pf – Ausgaben 356 M 40 Pf > Aktivrest 12 M 87 Pf - rentierliches Vermögen von 9987 M 82 Pf

II. Schulstiftungsrechnung Einnahmen 653 M 12 Pf – Ausgaben 632 M 20 Pf> Aktivrest 20 M 92 Pf  - rentierliches Vermögen 1139 M 77 Pf

III. Armenfondstiftungsrechnung Einnahmen 327 M 37 Pf – Ausgaben 327 M 37 Pf > Aktivrest 0 M 0 Pf  - rentierliches Vermögen 8383 M 03 Pf

IV. Lokalarmenrechnung Einnahmen 914 M 08 Pf – ausgab en 907 M 05 Pf > Ativrest 7 M 03 Pf

 

25. Mai 1902

Abhör und Feststellung der Gemeinderechnung pro 1901

Gemeinderechnung – einnahmen 5904, 69 M – Ausgaben 5389,52 M > Aktivrest 515,17 M

 

Antrag der Kirchenverwaltung in Bezug auf HsNr 3 aks Eigentum der Kirchenstiftung Niederstaufen

...beschlossen „zu dem Eigentumsaufruf der diesgemeindlichen Kirchenverwaltung auf die katastermäßige Besitzobjekte von HsNr. 3 in Niederstaufen, als Eigentum der Kirchenstiftung Niederstaufen wurde Kenntnis genommen, nachdem der politischen Gemeinde Niederstaufen das Benützungsrecht für Schulzwecke u Lehrerwohnung in HsNr 3 zu erkannt wurde, so erteilt die unterzeichnete Gemeindeverwaltung hiemit ihre Zustimmungserklärung zu dem Antrag der Kirchenverwaltung vom 18. Mai 1902.“ (Nach Unterschriften auf der Rückseite:)

„Nachdem sowohl der K. Grundbuchanlegungsbeamte wie auch das K. Bez. Amt Lindau, sowohl den Kirchenverwaltungsbeschluß 126 v. 25.V. 1902 als zu allgemein gefasst ansahen, um s.Z. (seiner Zeit?) bei einer etwaigen Trennung von Schul- und Meßmerdienst zwischen diesen beiden Verwaltungen Streitigkeiten fernzuhalten, so wurde ein präzisere Beschlussfassung gefordert, welche folg?? die Kirchenverwaltung anerkennt mit ihrem Beschlusse vom 8. Juni 1902 der politischen Gemeinde  das Benützungsrecht, des großen Schulsaales sowie eines eigenen Aufganges in denselben u den vorhandenen Schulaborten ferner im Bedarfsfalle, wen(n) eine zweite Lehrkraft nötig werden sollte, dass das an das Schulzimmer anstoßende Wohnzimmer von der politischen Gemeinde zu einem Schulzimmer ebenfalls umgesta(l)ltet werden könne.

Dagegen wird bei einer eventl. Trennung von Schul- u. Meßmerdienst die politische Gemeinde dem jeweiligen Lehrer eine Wohnung zu stellen haben, da außer den oben bezeichneten Lokalen die andere Räumlichkeit zur Benützung des jeweils vom Pfarrer u. der Gemeindeaufzustellenden Meßmers in HsNr 3 freistehen. 8.VI.1902

 

Juni 15 ten 1902

Ergänzungsbeschluss zu 126 vom 25.V.1902

„Nachdem die unterzeichneten Gemeindeausschußmitglieder, das Interesse der politischen Gemeinde, durch den Beschluß der Kirchenverwaltung vom 8.VI.1902 als genügend gewahrt anerkennen indem sonstige Benützungsrechtsurkunden dahier nicht vorliegen so wird mit allen Stimmen dem dem Kirchenverwaltungsbeschluß vom 8.VI.1902 Zustimmung erteilt.

Als Vertreter der politischen Gemeinde Niederstaufen beim Verbriefungsakte wird Hr. Xaver Sutter z.Z. Beigeordneter der Gemeinde in Vorschlag gebracht.“

 

13. Juli 1902

Beschlußmäßige Äußerung üb er den Weh PlNr. 674 1/3  u. Antrag auf Eintragung als Eigentum des Salomon Herrmann i Haggen

Nachdem nun der Besitzer von HsNr 50 Herrn Salomon Herrmann auf der seit vielen Jahren streitigen Wegfläche PlNr. 674 1/3 ein allgemeines Fahrtrecht der Gemeinde Niederstaufen a(n)nerkannt, das selbe im zweiten Teil des Anlegungsverfahren in Grundbuch der Steuergemeinde Niederstaufen diesbezüglich zur Eintragung kommen soll, so wird von Seite der Gemeindeverwaltung um diese Angelegenheit friedlich beizulegen, nachdem  das rechtliche Int(e)resse der Gemeinde gewahrt wurde, dem Antrag des Salomon Herrmann auf Eintragung dieser Wegstrecke PlNr. 674 1/3 als sein Eigentum die Zustimmungserklärung erteilt. Von Seite der Gemeindeverwaltung wird zu einem nötigen Verbriefungsakt der derzeitige Beigeordnete Herrn Xaver Sutter als Vertreter aufgestellt.“

 

27. Juli 1902

Stellungnahme zu dem Antrage des Vorstandes der hiesigen Pfarrkirchenverwaltung Hr. Pfarrer Hiemer (Kirchenboden)

„Nachdem die Gemeinde nach rechtlichem Herkommen die Baulast an der Pfarrkirche zu Niederstaufen zu tragen hat , u laut Beschluß der Kirchenverwaltung demnechst ein neuer Kirchenboden aus freiwilligen Beiträgen beschafft wird, so wird von der Seite der Gemeinde die Zufuhr des benötigten Materials von der Station Schlachters bis Hier, sowie die Beischaffung von 3 cbm Sand u den benötigten Taglöhnern zugesichert durch Frondienste.“

 

„Entlassung der Familie des Alois Sinz Hausbesitzer von Lochau b Bregenz ausschließlich dessen Söhne Johann u Josef Anton

Bezugnehmend auf das dahier mündlich eingebrachte Ansuchen um Erntlassung aus der Bayerischen Staatsangehörigkeit u Gemeindeverband für den Alois Sinz geb. 1. Dez. 1841, dessen Ehefrau Anna Maria geb. Weiß sowie deren Kinder
Maria Franziska geb. 20.V. 1880

Anna Maria geb. 20.III.1887

Anna Barbara geb. 8.II.1889

Magdalena geb. 2.IV.1891

Heimatberechtigt dahier wird von diesseitiger Gemeinde nachdem irgend ein Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde nicht vorliegt, eine Erinnerung hiegegen nicht erhoben.“

 

10. August 1902

Gesuch um Unterstützung zu Feuerlöschzwecken aus Distriktsmitteln

 Das Bezirksamt wir ersucht die Gemeinde bei der Restzahlung in Höhe von 380 M für die neue Feuerlöschspritze von Fa. Justus Christ. Braun aus Nürnberg, für die bereits 1200 M Anzahlung geleistet wurden, zu unterstützen.

 

23. Oktober 1902

Abschrift

Gemeinde-Verwaltungs-Beschluß

Eigenthumszugehörigkeit der PlNr. 10 ½ (:10 1/3:)

Eigentum der PlNr.10 1/3 (:10 1/3 :) „Alte Schule/ Meßmerhaus“ wir d als immer schon („ seit Erstellung des Liquidations Protokolls  vom 22. März 1835“) der Kirchenstiftung gehörend anerkannt.

Weder die politische Gemeinde noch die Ortsgemeinde Niederstaufen erheben Anspruch darauf.

 

25. Oktober 1902

Feuerlöschwesen

Resp. Stellungnahme zu den sich bei der am 19. Sept. 1902 stattgefundenen Feuerwehr-Inspektion ergebenen Beanstandungen

Es wurde fehlendes Löschwasser im Ort und ein Mangel an Schläuchen beanstandet; Der Gemeindeausschuss beschließt in der Nähe von Kirche, Schule und Pfarrhof einen Löschweihe auf eigene Kosten anzulegen, die Anlegung weiterer Löschweiher wird angeregt, soll den Anliegern überlassen bleiben; Schläuche werden erworben und für weitere Schlauchverlängerungen ein Zuschussantrag an das Bezirksamt gestellt.

 

 

Zuchtstierhaltung

Kassierung des Gemeindeverwaltungsbeschluß 43 vom 15. Januar 1899 sowie gleichzeitige Änderung der s.Z. ausgesetzten Prämien

Da der gekürte und mit 50 M prämierte Zuchtstiere in der Regel nach der Deckperiode „anderwärts“ verkauft wurde, nimmt die Gemeindeverwaltung den Beschluss hierzu zurück und ändert ihn dergestalt, dass die Prämie nur erhält, wer seinen Stier von Jahresbeginn bis zu nächsten Kürung am ende des Jahres zur Deckung örtlicher „Küh und Kälbinnen“ bereit hält. Bei „wider erwarten“ mehre Bewerber auftreten wird ein Submissionsverfahren erfolgen.

 

09.November 1902

Ansuchen des Tierarzt Herrn Bichelmaier z.Z. wohnhaft in Hergatz um Bewilligung eines gemeindlichen Wartgeldes

Aufgrund des Bedürfnisses der Landwirtschaft einen Tierarzt in der Nähe zu haben wir dem oben genannten Veterinär ein „pekunäre Unterstützung (Wartgeld)“ von 60 M pro Jahr zuerkannt.

 

Aufstellen eines Vertreters für die politische Gemeinde Niederstaufen zur Bestätigung der Verwaltungsbeschlüsse v. 25.V. 1902 und 23. X. 1902

„In Bezug zu vorstehendem Betreff u amtsgerichtlichem Auftrag vom 3.XI.1902 word von Seite der Gemeindeverwaltung der derzeitge Beigeordnete Xaver Sutter als Vertreter der politischen Gemeinde Niederstaufen, um die Gemeindeverwaltungsbeschlüße vom 25.V.1902 und 23. X. 1902, im Benötigungsfalle wiederholt bestätigen zu können aufgestellt.“

 

Zustimmungs Erklärung zu der getroffenen Vereinbarung zwischen Sutter Xaver als Vertreter der Gemeinde Niederstaufen u. Salo.(mon) Herrmann- Haggen betff Fahrtrecht auf Pl.Nr. 674 1/3

Zustimmung wird nachträglich erteilt

 

23. November 1902

Präzisere Fassung der Fahrtberechtigten auf Weg PlNr. 674 1/3 gemäß Amtsgerichtlich. Aufforderung vom 14. November 1902

Die seit 70 Jahren strittige Wegrechtsangelgenheit PLNr.674 1/3 wird in der Weise festgelegt, dass der Weg dem Salomon Herrmann gehört, aber alle Steuer- und Umalgenpflichtigen Gemeindebürger das allgmeine Fahrtrecht auf dieser PlNr haben. Die Einschränkung auf nur unbeladene Fuhrwerke, die S. Herrmann nur anerkannte, ungültig ist (Interpretation des Abschreibenden W. Sutter, 2011)

 

Einrichtungrn zu Unterstützung umherziehender Personen (Wanderverpflegstationen mit Arbeitsvermittlung u Arbeitszwang) Bezirksamtliche Zuschrift vom 19. November 1902

Wanderpflegestation mit Arbeitsvermittlung und Arbeitszwang wird abgelehnt.

Gründe:

„ 1. Arbeitswillige

Für alle diesgemeindlichen Arbeitswilligen ist von Seiten der hiesigen Oekonomen für die kommenden Wintermonaten hinlängloich Arbeitsgelegenheit geboten.

2.     Verpflegstation
Indem infolge der völlig zerstreuten Ortschaften und Einzelhöfe in diesseitiger Gemeinde, eine örtliche Verpflegstation insofern keinen Anklang finden dürfte da die durchreisenden in erster Reihe den Nutzen der Verpflegstation ziehen würden, hernach jedoch die äußeren Ortschaften u Einzelhöfe trotzdem noch ab betteln würden, und daher diese Ortschaften und anwesenbesitzereine doppelte Last hätten, indem bei denselben vielfach nur die Hausfrau oder eventt. Die Kinder allein zu Hause sind u. gern etwas geben um nur diese verdächtigen Bettler u durchreisenden los zu werden.

3.     Arbeitsvermittlung
Da die Mehrzahl der z.Z. durchreisenden entweder entlassene Fabrikarbeiter sowie sonstige Industriearbeiter sind welche mit wenig Ausnahmen von Stadt zu Stadt reisen auf dem Land vielfach nicht einmal Arbeit verlangen höchstenfalls von mittags 12-1 Uhr so dürfte ein diesbezügliches Bedürfnis kaum vorliegen.

4.     Arbeitszwang
Nachdem eine körperliche Züchtigungsstrafe nicht mehr besteht, der derzeitige Gandarmerieposten 1 ½ Stund von hier entfernt ist, so dürfte kaum eine Person in der Gemeinde aufgefunden werden, welche mit dem durchreisenden Gelichter betff. Zwangsarbeit in näher Collißion tretten möchte.

5.     Allgemeine gemeindliche Bemerkungen

Nachdem in diesseitiger Gemeinde hauptsächlich nur Landwirtschaft getrieben wird, wobei in den angestrengtesten Sommermonaten die Oekonomen von den jeweils durchreisenden nicht nur keine Arbeitshilfe sondern noch vielfach der bereits engagierten Arbeitern entzogen werden, trotz dem hoher Lohn bei guter Kost und entsprechender Behandlung geboten werden, so dürfte auf ein dementsprechendes Entgegenkommen von seiten der Oekonomen kaum gerechnet werden.“

 

Wahl eines gemeindlichen Vertreters im Distriktsrat Weiler pro 1903/04

Bürgermeister Vögel wir mit 8 von 9 Stimmen zum Vertreter der Gemeinde gewählt

 

 

21. Dezember 1902

Spritzenhausneubau und Überschuss des Feuerlöschmaschinenfond

Nachdem die Feuerlöschmaschine abbezahlt ist, wird der Überschuss des Feuerlöschmaschinenfonds in den Spritzenhausneubaufond bei der Distriktssparkasse Weiler verzinslich angelegt.

Kapital nebst Zins                       439,35 M

Restschuld für Maschine           380,00 M
Überschuss                                   59,35 M

 

Aufstellen des gemeindlichen Voranschlages pro 1903

„I.

Nachdem seit Sept. 1901 die diesgemeindl. Kaplanei wiederum besetzt infolgedessen keinerlei Überschüsse zur Deckung des Defizit der Kirchenstiftung herangezogen werden können, so wird dem Antrag der Kirchenverwaltung entsprechend pro 1903 ein Zuschuß von 200 m bewilligt.

II.

Zur Deckung des Defizits zur Schulkasse werden pro 1903 aus der Gemeindekasse 673M85Pf bewilligt.

III.

Zur Deckung des Defizits der Armenkasse wird die von Seite der Armenverwaltung benötigten Summe von 800 M anstatt 500 M des Vorjahres bewilligt.

IV:

Nach Hinzurechnung kleinerer Ausgabeposten in den Gemeinde Etat nebst den laufenden ist der Voranschlag des Gemeinde- Etat  pro 1903
auf 4679 M 43 Pf Einnahmen und
      4679 M 43 Pf Ausgaben festzustellen
und das anstehende Defizit im Betrage von 3062 M 48 Pf durch Umlagen zu decken.

In folge der ganz bedeutenden Mehrbelastung der vorerwähnten nicht zu umgehenden Zuschüsse aus der Gemeindekasse sieht sich die unterfertigte Gemeindeverwaltung veranlaßt die Gemeindeumlage für das Jahr 1903 um 30% zu erhöhen so dass  dieselbe auf 130% der Staatsteuer zu stehen kommt und zu diesem Zwecke auf kommenten Dienstag den 30. Dezember eine Gemeindeversammlung einzuberufen und ihr die Erhöhung der Gemeindeumlagen um 30% zur Genehmigung vorziulegen.“

 

24. Dezember 1902

Ortsstatut zur Gemeindekrankenversicherung Niederstaufen zu §6. ? der Novelle v. 10.IV.1892 zum Reichskrankenversich. Gesetz

 

§ 1 Nichtversicherungspflichtige freiwillig Versicherte erhalten erst vom 42. Tage (6Woche) Krankenunterstützung

 

„§ 2 Versicherte Personen welche die Krankenkasse durch ein mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedrohte strafbare Handlung geschädigt haben, erhalten für die Dauer von zwölf Monaten seit Begehung der Straftat, sowie Versicherte, welche eine Krankheit vorsätzlich oder durch schuldhafte Beteiligung bei Schlägereien oder Raufhändel, durch Trunkfälligkeit (:auch Gelegenheitstrunk:) oder geschlechtliche Ausschweifungen zugezogen haben, kein Krankengeld ausbezahlt.

 

§ 3 Versicherte, welche von der Gemeinde die Krankenunterstützung ununterbrochen oder im Laufe eines Zeitraumes von 18 Monaten für 13 Wochen  bezogen haben erhalten bei eintritt eines neuen Unterstützungsfalles, sofern dieser durch die gleiche nicht gehobene Krankheitsursache veranlasst ist, im Laufe  der nächsten 12 Monate nur für die Dauer von 13 Wochen Krankenunterstützung.

 

§ 4 Das Krankengeld wird vom dritten Tage nach der Krankheitsmeldung sowie  für Sonn- und Feiertag ausbezahlt.

 

§ 5 Den Familienangehören von Versicherten, welche dem Krankenversicherungsgesetz nicht unterliegen, wird keinerlei Unterstützung während der Krankheitsdauer des Versicherten gewährt.

 

§ 6 Die Kosten für die ärztliche Behandlung , Lieferung von Arzneien, für Kur und Verpflegung werden nur für solche Ärzte, Apotheker u. Kuranstalten bezahlt, welche von der Verwaltung der Krankenversicherung dem Versicherten ausdrücklich bezeichnet und angewiesen wurden.

 

N.B. auf allgemeinen Wunsch der Bürger, soll die frei Arztwahl soviel als tunlich im??Rajan?? der umliegenden Gemeinden freistehen jedoch ein Wechsel unter keinen Umständen bewilligt werden.“

 

Erhebung von gemeindlichen Besitzveränderungsabgaben

Einschub: „einer auf 30. Dezember einzuberufenden Gemeindeversammlung nachstehendes in Vorlage und zu Genehmigung zu bringen.“

„Es wolle der Gemeinde Niederstaufen in Anbetracht der soeben vollzogenen Umlageerhöhung von 100% auf 130% infolge unabweisbarer Zuschüsse, hauptsächlich zur Deckung der Defizite der Armenkasse, welche jedochz.Z. durch Zugang weiterer Hilfsbedürftiger noch bedeutent erhöht werden muß, somit keine Aussicht in absehbarer Zeit auf eine bessere Lage der finanziellen Verhältnisse gerechnet werden kann die Genehmigung zur Erhöhung (?) der örtlichen Besitzveränderungs Abgabe vom 1. Januar 1903 ab in widerruflicher Weise erteilt werden.“

 

30. Dezember 1902

Bürger und Heimatrechtsverleihung auf ansuchen für den Oekonomenssohn Josef Wetzel gebürtig von Hergensweiler

....“beschlossen, dem Ansuchen des Josef Wetzel infolge seiner vorhablichen Verehlichung auf das Anwesen Nr. 13 dahier, in diesseitiger Gemeinde, das selbstständige Heimat- u. Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Bezahlung der festgesetzten Gebühr von 52 M 86 Pf zu verleihen.“

 

 

1903

 

04. Januar 1903

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den ledigen Oekonomen Josef Wetzel i Niederstaufen

Kein Einspruch gegen die Verehelichung des Josef Wetzel, geb. 27. April 1874 in Hergensweiler mit Heimatrecht (30.XII.1902) in Niederstaufen mit der ledigen Oekonomenstochter Agatha Sutter, geb. den 01. Oktober 1873 in Niederstaufen und hier auch wohnhaft.

 

11. Januar 1903

Verbauung und Korrektur der Laiblach u des Rickenbachs

Die Gemeindeverwaltung beschließt die vom Bezirksamt mit Schreiben vom 20.XI.1902 geforderte Uferschutzgenossenschaft der hiesigen Uferangrenzer zu gründen und 10% der Kosten zu übernehmen. Vorbehalt: Die in Aussicht gestelten Zuschüsse in Höhe von ¾ der Kosten müssen sicher sein und der im Schreiben vom 20.XI.1902 in Anschlag gebrachten Kosten dürfen nicht überschritten werden.

 

03. Mai 1903

Abhör und Feststellung der gemeindlichen Stiftungsrechnungen pro 1902

I.               Pfarrkirchenstiftung o.k.

II.             Gemeindekrankenversicherungs-Rechnung 675, 18 M Einnahmen/ 485,57 M ausgaben > Aktivrest 189,61 M

III.           Pfarrhofbaufond 367,62 M Einnahmen/ 367,55 M Ausgaben
> Aktivrest 0,07 M

IV.           Schulstiftung 672,05 M Einnahmen/ 679,17 M ausgaben > Passivrest 7,12 M rentierendes Vermögen 1139,77 M

V.             Armenfondstiftung 327,36 M Einnahmen/ 327,36 M Ausgaben
> 0,0 M Aktivrest – rentierendes Vermögen 8383,03 M

VI.           Lokalarmenrechnung 988,66 M einnahmen/ 698,85 M Ausgaben
Aktivrest 289,81 M

 

            03.Mai 1993

 Ausstellung eines Verehelichungszeugnisse und Verleihung de Heimatrechtes an Johannes Leising (:Sohn des Zimmermanns Leising, Geislehen:)

Der Strohutarbeiter Johannes Leising, geb. 28.Sept. 1868 in Geislehen, wohnhaft in Goßholz bei Lindeberg besitzt durch Erwerbung am heutigen Tag des Heimatrecht in Niederstaufen.

Keine Einwände gegen die Verehelichung mit Maria Hecke, geb. 27. Juni 1877 in Goßholz u beheimatet in Sulzberg/ Vlbg.

 

Ausscheidung des Weges  PlNr. 674 ¼ für Salomon Herrmann , HsNr. 50 i Haggen

„Nach Kenntnisnahme des Messungsaparates Nr. 18 pro 1903 der Messungbehörde

Lindau, wird beschlußmäßig die Ausscheidung des Weg PlNr. 674 ¼ als eigentum des Besitzers v. Hs.Nr. 50 i Haggen Salomon Herrmann zu 0,162 ha hiemit genehmigt u der bisherige Vertreter Beig. Xaver Sutter zur diesbezüglichen Erklärungsabgabe für die Gemeinde bevollmächtigt.“

 

24. Mai 1903

Abhör und Feststellung der Gemeinderechnung pro 1902

Einnahmen 4844,72 M
Ausgaben    4057,36 M

Aktivrest        787,36 M

 

28. Juni 1903

Fleischbeschau, hier  Einführung des Reichsgesetzes über die Fleischbeschau
ABl Nr.26 

Der Fleischbeschauer erhält wie bisher 10 M pro Jahr von der Gemeinde; von jedem Stück Großvieh 1 M, von jedem Schwein 50 Pf. Von jedem Kalb incl. Ziege 20 Pf. Letzter Gebühren werden durch die Ortspolizei erhoben und vierteljährlich an den Fleischbeschauer ausbezahlt.

 

02. August 1903

Ansuche des J. Krannewitter um Grundentlastung von 20 Dezimal welche derselbe an seinen Nachbar Wurm verkaufte - Westkinberg

„Nachdem auf dem Anwesen HsNr.69 des Josef Krannewitter für den Armenfond eine Hypothekschuld von 100 fl = 171M 43Pf lastet. Krannewitter nun unlängst 20 Dezimal Grund an seinen Nachbar Wurm verkaufte behufs Anlegung eines Feldweges, so wird  diese Fläche von 20 Dezimal auf PlNr.900 aus dem Hypothekenverband entlassen und genehmigt nachdem für die Hypothekenschuld an den Armenfond noch genügend Sicherheit vorliegt.“

 

16. August 1903

Bürger und Heimatrechts Verleihung auf Ansuchen für den Säg & Mahlmühlbesitzer Bartholomä Elbs i Kinbach HsNr. 25

„ ....beschlossen dem Ansuchen des ledigen Säg- u Mahjlmühlbesitzers Bartholomä elbs i Kinbach, dass selbständige Heimat u bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Bezahlung der gesetzlich festgesetzten Gebühr von 42 M 86 Pf

hiermit zu verleihen.“

 

Bürger & Heimatrecht-Verleihung auf Ansuchen für den Bäckermeister Otto Sinz gebürtig von Oberstaufen

Verleihung beschlossen, Details sie oben

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den ledigen Bäckermeister Otto sinz i Niederstaufen

Das Zeugnis wird dem Otto Sinz, geb. 29. November 1874 i (Ober)Staufen zur Verehlichung mit Katharina Sohler, geboren den 12. Oktober 1876 in Niederstafen und hier beheimatet, ausgestellt.

 

Umlagennachlässe zur Gemeinderechnung pro 1902

„... beschlossen, die  in dem Umlageverzeichnis pro1902 vorgemerkten Umlagen von 79,23 M (:Seite 12 :), als Nachlässe zu behandeln u hiermit zu genehmigen.“

 

             6. September 1903

 

Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen für den Dienstknecht Martin Rief z.Z. wohnhaft in Weiler

Heimatrecht wird verliehen

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den ledigen Dienstknecht Martin Rief, wohnhaft  i Weiler, beheimatet i Niederstaufen

Keine Einwände gegen die Ausstellung des Verehelichungszeugnisses für Martin Rief, geb. 19. Mai 1863 in Haggen Gmde. Niederstaufen zur Verehelichung mit der Strohhutnäherin Karolina Huber, geb. am 23. Mai 1879 in Buflingsried, Gde. Scheidegg, wohnhaft in Häuslings und beheimatet in Scheidegg.

 

20.September 1903

Neuanlage der Kapital u Einkommenssteuer resp. Aufstellen der gemeindlichen 5 ten

Ausschussmitglieder N? Bl. Nr. 35

Als 5 ts Mitglied des Gewerbesteuerausschusses wird der Beigeordnete Xaver Sutter i Umgangs und als 5 tes Mitglied für den Einkommens- u. Kapitalrentensteuer-Ausschuß Bürgermeister Martin Vögel in Niederstaufen aufgestellt.

 

27. September 1903

Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes – Novelle vom 25. Mai 1903

 

Die Novelle bestimmt höhere Unterstützungsgelder durch die Krankenversicherung, was zu höheren Beiträgen führen muss. Der Gemeindausschuss will aber abwarten bis konkreten Zahlen und nicht nur vorläufige vorliegen und beschließ vorerst auf eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 1904 zu verzichten. Es bleibt als vorerst

- für männliche Arbeiter über 16 Jahren bei 18 Pf

- für männliche Arbeiter unter 16 Jahren bei 12 Pf

- für weibl. Arbeiterinnen über 16 Jahren bei 15 Pf

- für weibl. Arbeiterinnen unter 16 Jahren bei 9 Pf

                                                                        pro Woche

 

07.  November 1903

Aufstellen des gemeindlichen Voranschlages pro 1904

I.               Kaplanei 100 M Zuschuss

II.             Zur Deckung des Defizits der Schulkasse  702,13 M

III.           Zur Deckung des Defizits der Armenkasse 800 M

IV.           100 M für einen Fleischbeschaukurs in Lindau durch 1 oder 2 Dorfbewohner

V.             Gemeindeetat in Einnahmen und Ausgaben 5272,49 M – das Defizit in Höhe von 3106,37 M wird durch Umlagen gedeckt in Höhe von 130% der Staatssteuer

VI.           „ Der Reservefond in obigem Voranschlag wurde auf 814 M 64 Pf gestellt im Hinblick auf die nicht unwahrscheinliche Änderung im Betreff der Unterhaltungspflicht der Gemeindeverbindungswege.

 

Der Voranschlag der Schulstiftung ist ebenfalls neu erstellt u festgestellt pro 1904“

Der Voranschlag der Armenstiftung wird bis 1906

     der des Pfarrhofbaufonds bis 1905

     der Gemeindekrankenversicherung bis 1904 festgestellt

 

             29.November 1903

             Ansuchen des derzeitigen Herrn Lehrer Huber u Frau um Aufstellen eines Kachelofen                  
             in deren Schlafzimmer auf Kosten der Gemeinde

            Ein Kachelofen für 120 M wird auf Kosten der Gemeinde eingebaut.

 

20. Dezember 1903

 

Fleischbeschaugesetz und dessen Ausführung i der Gemeinde Niederstaufen

Bezirksamtl Auftrag vom 21.XI. 1903

 

...beschlossen, dass nachdem der für den Fleischbeschaukurs vom Monat November vorgeschlagene Christian Stiefenhofer vom K.Bezirkstierarzt Brüller zurückgewiesen wurde infolge vorgeschrittenen Alters, die Gemeinde  Sorge tragen wird dass den nechsten Frühjahrsfleischbeschaukurs mindestens 2 Gemeindeangehörige besuchen werden wofür  bereits unterm 7. Nov. D.J. bei ausstellen des Gemeindlichen Voranschlages zur Honorierung derselben der Betrag von 100 M eingesetzt wurden.“

 

Gemeindeumlagen-Nachlaß für den mittellosen Josef Vögele z.Z. i Heimenkirch wohnhaft mit einem Umlagenbetrag v. 1,87 M pro 1903

 

Nachlass wird beschlossen

 

Ansuchen des Herrn Tierarzt Bichelmaier : Opfenbach wegen Übergabe der Fleischbeschau i Notschlachtungen

Der Tierarzt  Scheuring, Weiler tritt das Fleischbeschaurecht an Tierarzt Bichelmaier, Opfenbach ab; die Gemeinde ist einverstanden

 

 

1904

 

19. Januar 1904

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisse für den ledigen Oekonomen Franz Anton Sohler i.  Niederstaufen

Franz Anton Sohler, geb. 22. Juli 1857, besitzt Heimatrecht durch Abstammung in Niederstaufen; es gibt keine Einwände gegen das distriktspolizeiliche Zeugnis zur Verehelichung mit Elisabeth Elbs, geb. 8. November 1881, in Adelberg und beheimatet in Niederstaufen

Vögel, Bürgermeister; Sutter, Beigeordneter; Salomon Hermann, Georg Sohler, Anton Sohler, Alois Lang, Andreas Badent,; Jakob Karg(?); Josef Sutter; Frz. Anton Mägerle

 

Bürger- und Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen des Oekonomen Franz Anton Sohler i. Niederstaufen

Das selbständige Heimat- und Bürgerrecht wird gegen Bezahlung der Gebühr in Höhe von 43,86 M verliehen.

 

28. Februar 1904

Heimat- und Bürgerrechtsverleihung an den Zimmermann Fr. Xaver Wiedemann in Haggen mit Familie

Den Antrag der Gemeinde Hergensweiler wird entsprochen und dem Zimmermann Franz Xaver Wiedemann von Haggen und seiner Frau, bisher beheimatet in Hergensweiler, das Heimat- und Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen zu verleihen. Gebühr: 42,86 M; davon muss 10 M die Gemde. Hergensweiler erstatten.

 

04. April

Bürger- und Heimatrechtverleihung auf Ansuchen des Oekonomen Franz Anton Vögel in Kinbach  - Gebühr siehe oben

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den ledigen Oekonomen Franz Anton Vögel i. Kinbach Gde. Niederstaufen

Kein Einspruch gegen das Verehelichungszeugnis für Franz Anton Vögel, geb. 19. Juni 1868, der Heimatrecht in Niederstaufen durch Erwerbung hat, zur Heirat mit Elisabeth Kempter, geb. 5. November 1875 in Bösenreutin, wohnhaft und beheimatet daselbst.

 

Feldweg auf die Kuppe des Waldberges durch Pl.Nr. 91 1/3   u 91

„Nachdem auf der Kuppe des nächst der Kirche von Niederstaufen gelegenen Waldberges schon seit unfürdenklichen Zeiten der Schießplatz der Gemeinde bei Landes- Gemeindlichen und Kirchlichen Festen ist und daselbst eine kleine Kappele seit unfürdenklichen Zeit besteht, neben welcher im Jahr 1855 nach vollzogener Weganlage durch Gemeindeangehörige, ein Missionskreuz aufgestellt wurde, so kann ein öffentliches Benutzungsrecht nicht in Abrede gestellt werden. Aus diesen Gründen sieht sich die unterfertigte Gemeinde veranlasst, den derzeitigen auf diesen Berg führenden Feldweg durch die Pl.Nr. 91 1/3 u 91 //als einen öffentlichen Gemeindeweg zu erklären.

// gegenwärtig im Besitz der ledigen Josefa Stiefenhofer i  Niederstaufen HsNo 17 1/3“

 

24. April 1904

Bürger und Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen des Josef Anton Höß von Zaumberg infolge vorhablicher Verehelichung

Genehmigung gegen gesetzl. Gebühr

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den ledigen Josef Anton Höß von Zaumberg Gde. Bühl

Josef Anton Höß, geb. 30. August 1868 in Zaumberg, Gde. Bühl, Bez.Amt Sonthofen besitzt Heimatrecht durch Erwerbung

Verehelichungszeugnis zur Heirat mit Kreszenzia Rädler, geb. 27. April 1869 in Niederstaufen wird ausgestellt

 

Abhör und Feststellung der gemeindlichen Stiftungsrechung pro 1903

I. Keine „Erinnerung“ an die Kirchenstiftungsrechnung 1903

II. Gemeindekrankenversicherung: Einnahmen: 829,53 M; Ausgaben 436,44 M > Aktivrest: 393,09 M

III. Pfarrhofbaufondrechnung: Einnahmen: 364,77 M; Ausgaben: 360 M > Aktivrest: 4,77 M rentierliches Vermögen  10699,70 M

IV. Schulstiftungsrechnung: Einnahmen 718,93 M; Ausgaben: 713,06 M > Aktivrest: 5,87 M

Rentierende Vermögen1139,77 M

V. Armenfondstiftungsrechnung: Einnahmen: 327,37 M; Ausgaben: 327,37 M > kein Aktivrest – rentierendes Vermögen 8383,03 M

VI. Lokalarmenrechnung: Einnahmen: 1445,26 M; Ausgaben: 1020,57 M > Aktivrest: 424,69 M

Abhör und Feststellung der Gemeinderechnung pro 1903
Einnahmen 5380, 48 M; Ausgaben: 4388,04 M;> Aktivrest 992.44 M

Gemeindeverwaltung (GdeRat) Bürgermeister Martin Vögel, Beigeordneter Xaver Sutter (Umgangs), Salomon Herrmann (Haggen), Alois Lang, Anton Sohler, Franz Anton Mägerle, Andreas ..d...g(?)

 

12.Juni 1904

Heimatrechtverleihung an die Anwesensbesitzerin Josefa Johler, geb. Henn in Kinberg HsNr 68 infolge Überweisung

Auf Antrag der Gde. Scheidegg vom 29. Mai resp. 2. Juni d.J wird das Heimatrecht in Niederstaufen gegen die Bezahlung von 20 M, wovon die antragstellende Gemeinde 10 M zu tragen hat, gewährt.

 

24. Juni 1904

Aufstellung eines Fleischbeschauers und eines Stellvertreters in der Gemeinde Niederstaufen ab 1. Juli 1904

„ Nachdem von zwei Gemeindeangehörigen der gesetzlich vorgeschriebene Fleischbeschaukurs in Lindau im Monat Mai 1904 besucht wurde, und beide Besucher den Befähigungsnachweis erhielten, so werden dieselben ab 1. Juli 1904 als gemeindliche Fleischbeschauer bzw. Stellvertretter hiemit aufgestellt.

Der Fleischbeschauer erhält lediglich die Fleischbeschaugebühren nach Ziff. 2 des Gde A. Entschluss No. 151 v. 28.VI.1903. Der Stellvertreter das Aversum (Abfindungssumme) der Gemeinde im Betrage von 125 M sowie diejenigen Fleischbeschaugebühren wo er als Stellvertreter im Behinderungsfalle des eigentlichen Fleischbeschauers an dessen Stelle zu amtiren hatte.“ Fleischbeschauer: Oekonom Josef Strodel, Immen und Stellvertreter Otto Sinz, Bäckermeister

 

Bürger und Heimatrechtverleihung auf Ansuchen des Nikolaus Seeberger von Opfenbach infolge vorhablicher Verhehelichung

Gebühr: 42,86 M

1.     Ausstellung eines Verehelichungszeugnißes für den ledigen Oekonomen Nikolaus Josef Seeberger von Wigratz gde. Opfenbach Volksbank 1. Nikolaus Josef Seeberger, geb. 6.Dezember 1861 in Wigratz, Gde. Opfenbach, wohnhaft in Niederstaufen hat durch Erwerbung Heimatrecht in Niederstaufen.

2.     Zur Verehelichung mit der Oekonomenstochter Josefa Bernhard, geb. 7. Nov. 1873 in Kinbach Gde Niederstaufen, wohnhaft in Kinbach wird kein Einwand geltend gemacht.

 

 

Fischereirecht des Kgl.Bay. Staates in der Laiblach und Rickenbaches PlNo 1163 u 1162 der Steuergemeinde Niederstaufen

„Nachdem die Gemeinde Niederstaufen ein Fischereirecht sowohl in der Laiblach PlNo 1163 als wie im Rickenbach PlNo. 1162 nicht besitzt und auch nie ausgeübt, so wird gegen die beabsichtigte Eintragung dieses fischereirechtes  für den Kgl. Bay. Staat im Hypothekenbuch von Seite der Gemeinde Niederstaufen eine Erinnerung nicht erhoben.“

 

Aufstellung eines Leichschaustellvertreter für die Gemeinde Niederstaufen auf Anregung des Kgl.Bezirksamt Lindau vom 22.VI.04

Nachdem der Vorgänger Mathäus Wolf, Geislehen schon am 8.Juni 1900 verstarb, wird auf Anregung des Bez.Amtes „der Gütler Johann Georg Rudhardt von Leitfritz als Leichenschauvertreter aufgestellt.“

 

31. Juli 1904

Steuererhebung

Ein gemeindlicher Steuererheber für die Erhebung aller Steuern u. Umlagen wird erst bei der für den 14. August 1904 einberufenen Gemeindeversammlung aufgestellt.

 

17. Oktober 1904

Heimatrechtverleihung auf Ansuchen des Chrysostomus Huber in Geislehen infolge vorhablicher Verehelichung

...wird gegen die Gebühr von 20 M verliehen

 

Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den ledigen Oekonomenssohn Chrysostomus Huber in Geislehen

1.     Chrysostomus Huber, geb. 27. Januar 1878 besitzt durch Abstammung Heimatrecht

2.     Ausstellung zur Verehelichung mit der ledigen Kellnerin Paulina Bainder, geb. 20. Mai 1888 i Vorholz Gde Eglofs K o/? Wangen, wohnhaft in Röthenbach bei Lindau

 

20. November 1904

Neu-Regelung des Spritzenspandienstes

„Nachdem die Gemeinde Niederstaufen in letzter Zeit eine der Neuzeit entsprechende Feuerlöschmaschine aus Gemeindemitteln sich beschaffte, so sieht sich die unterfertigte Gemeindeverwaltung veranlasst den Spritzenspandienst neu zu regeln und behufs leichterer Handlichkeit und Transportfähigkeit zu bestimmen:

1.     das Gespahn der Feuerlöschmaschine hat  in Zukunft nur mehr aus 2 kräftigen Pferden zu bestehen.

2.     Bei der Fahrt auf die Brandplätze sollen nicht mehr als 4 Mann incl. des Fuhrmann auf der Spritze Platz nehmen dürfen, die Fahrt hat beschleunigt stattzufinden, ein Gallop oder sonstiges rasendes Rennen hat strengstens zu unterbleiben um etwaige Unfälle der Maschine oder der Bespanung vorzubeugen.

3.     Der Spritzenspandienst verbleibt wie schon seit vielen Jahren auf dem

HsNo. 8 Wirtschaft z. Löwen z.Z. Joh.Georg Sohler

HsNo.10 Wirtschaft z. Rösle z.Z. Maria Elbs
und haben dieselben im Wechsel oder je nach Vereinbarung den etwaigen Spritzenspandienst zu versehen.

4.     Als Remuneration (Vergütung, Entgelt) für den Spritzenspandienst wird festgestellt,

a der Spritzenspandienst innerhalb des hiesigen Gemeindebezirks hat unentgeltlich zu geschehen, b für den Spandienst in die umliegenden angrenzenden Gemeindebezirken werden je 8 M für die Pferdebesitzer und 1 M für die Fuhrleute festgesetzt. c Spandienste auf größere Entfernungen werden erst auf speziellen Hilfruf geleistet und hat im Verhältnis  der Entfernung u Zeitverlust eine entsprechend höhere Entlohnung an die Pferdebesitzer zu erfolgen /: jeweiliges Übereinkommen :/

      5.   Die Besitzer der Hs.No. 8 u. 10 bestätigen die Kenntnisnahme u. Anerkennung
            vorstehenden Beschlusses.“

                                                                                    (nur von Maria Elbs unterschrieben, weil Georg Sohler dem Gremium angehört und unter „Gemeindeverwaltung“ mit den anderen Räten unterschrieb)

 

 

 

 

4.Dezember 1904
Aufstellen des gemeindlichen Voranschlages pro 1905

I. Nachdem die hiesige Kaplanei besetzt infolge dessen keinerlei Überschüsse zur Deckung des Defizites der Kirchenstiftung herangezogen werden können, so wird der Antrag der Kirchenverwaltung entsprechend pro 1905 ein Zuschuß von 150 M bewilligt.

II. Zur Deckung des Defizites zur Schulkasse werden pro 1905 aus der Gemeindekasse 700 M bewilligt.

III. Zur Deckung des Defizit der Armenkasse wird die von Seite der Armenverwaltung benötigte Summe von 800 M bewilligt.

IIII. der Gemeindeetat pro 1905 wird laut Voranschlag auf 5521,90 M Einnahmen/ 5521,90 M Ausgaben festgestellt und das entstandene Defizit im Betrage von 3146 m 28 Pf. Durch Umlagen zu decken, welche in der bisherigen Höhe von 130% der Staatssteuer zur Einhebung gelangen soll.

V. Der Reservefond in obigen Voranschlag wurde auf 929 M 52 Pf. Gestellt im Hinblick auf die bezirksamtliche Bekanntgabe vom 28. Nov. 1904 ein Grundsteuernachlaß und dem entsprechend ein Rückgang des Steuersolls zu erwarten ist.

Der Voranschlag der Schulstiftung wird mit 1907

der Voraschlage  des Armenfondsst. wird mit 1906

der Voranschlag des Pfarrhofbaufond wird mit 1905

der Voranschlag der Gemeindekrankenversicherung wurde pro 1905 neu erstellt.

 

 

1905

 

8. Januar 1905

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeug für den Schneider Felix Spieler

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der ledige Schneider Felix Spieler geb. am 2. Juni 1875 in Kargen Gde Niederstaufen K. Bezirksamt Lindau wohnhaft in Scheidegg besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht.

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Felix Spieler mit der ledigen Anna Maria Hodrus geboren den 16. März 1875 in A(?)lbris Gde Eisenharz K o/? Wangen wohnhaft in Eisenharz /:Württemberg:/ wird kein im Art 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel, Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sohler Georg

Sutter Josef

Jakob Karg

And. Badent

Frz. Anton Mägerle

 

Heimatrechtverleihung auf Ansuchen des Felix Spieler z.Z. wohnhaft i Scheidegg

„Dem Schneider Felix Spieler geb. in Kargen z.Z. wohnhaft i. Scheidegg auf dessen Ansuchen für ihn u seine Braut Anna Maria Hodrus gegen die gesetzlich festgesetzte Gebühr von 20 M das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen hiemit zu verleihen.

Die Gemeindeverwaltung

 

 

22. Januar 1905

Errichtung einer Schlächtereianlage des Eduard Lingenhöl  i. HsNo. 11 ½  gem. §7 Lit. f. Allerf. Verord. Vom 29.3.1892

Nach Einsichtnahme der vom Kgl. Bezirksamt Lindau anher gelangten Planscizen u Akten zu nebenstehendem Betreff wird von Seite der unterfertigten Gemeindeverwaltung eine Erinnerung nicht erhoben.“

 

 

29. Januar 1905

Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge

Belastungen durch schwere Krankheitsfälle im Jahr 1904 wurden die Rücklagen der Versicherung aufgebraucht und sogar ein Defizit erwirtschaftet. Deshalb werden die Versicherungsbeiträge  für männliche Arbeiter ab 1. Januar 1905 von wöchentlich 18 Pf. Auf 21 Pf. erhöht.

Folgende Beiträge gelten nun:

Männl. Arbeiter             wöchentl. 21 Pfennig

Weibl. Arbeiterinnen             wöchentl. 15 Pfennig

Männl. Jugendliche             wöchentl. 12 Pfennig

Weibl. Jugendlich             wöchentl. 9 Pfennig

 

 

 

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Käser August Späth

1.     der ledige Käser August Späth geb. 3. Dez. 1876 in Fürstenmühle Gde Scheidegg k.Bez.Amt.Lindau wohnhaft in Gretenmühle Gde. Scheidegg besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung Heimatrecht

2.     Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses zur Heirat mit Martha Dietrich geb. 9. Juli 1881 in Mapprechts K.Bez.Amt Lindau wohnhaft in Lengenen Gde Simmerberg u. beheimatet i Scheidegg

 

Heimatrechtverleihung auf Ansuchen des August Späth z.Z. wohnhaft in Scheidegg

Verleihung des selbständigen Heimatrechts für August Späth und seine Braut Martha Dietrich gegen die gesetzl Gebühr . von 20 M

 

 

 

„Gemeinde-Auschuß Beschlußbuch Niederstaufen

vom 5. Februar 1905 beginnent bis 4. April 1912“

 

5.     Februar 1905

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnißes für den Strohutarbeiter Leising Fidel Herrmann z.Z. Lindenberg

 

Mit 7:0 wurde beschlossen

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unter heutigem beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der ledige Strohutarbeiter Fidel Herrmann Leising geboren am 29. November 1878 in Eberbach wohnhaft in Lindenberg besitzt on der Gemeinde Niederstaufen das Heimatrecht durch Abstammung;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des geannten Fidel Herrmann Leising mit der ledigen Strohhutnäherin Katharina Trautmann geboren den 6. November 1877 in Görotz Gde Opfenbach k. Bezirksamt Lindau wohnhaft on Lindenberg und beheimatet in OPfenbach wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Jakob Karg“  

 

 

 

 5. Februar 1905   

Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen des Fidel Herrmann Leising z.Z. wohnhhaft in Lindenberg

 

Mit 8:0 wurde beschlossen:

„dem ledigen Strohuarbeiter fidel Hermann Leising wohnhaft in Lindenberg auf dessen Ansuchen für ihn und dessen Braut Katharina Trautmann gegen Einbezahlung der gesetzlich festgesetzten Heimatrechtsgebühr von 20 M das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen hiemit zu verleihen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Jakob Karg   

Andr. Badent


 

 

 5. Februar 1905

 

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnißes für den Strohhutarbeiter Leising Fidel Herrmann z.Z. Lindenberg

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen...

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unter Heutigen beschlußmäßig ausgeprochen:

Der ledige Strohhutarbeiter Fidel Herrmann Leising geboren am 29 November 1878 i Eberbach wohnhaft in Lindenberg besitzt in der Gemeinde Niederstaufen das Heimatrecht durch Abstammung; gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses ziur Verehelichung des genannten Fidel herrmann Leising mit der ledigen Strohhunäherin Katharina Trautmann gboren den 6 November 1877 in Göritz Gde Opfenbach k. Bezirksamt Lindau wohnhaft in Lindenberg und beheimatet in Opfenbach wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Lang Alois

Sophler Georg

Frz Anton Mägerle

Jakob Karg“

 

 5. Februar 1905

 

Heimatrechtverleihung auf Ansuchen des Fidel Herrmann Leising z.Z. wohnhaft in Lindenberg

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

„dem ledigen Strohhutarbeiter Fidel Herrmann Leising wohnhaft in Lindenberg auf dessen Ansuchen für ihn und dessen Braut Katharina Trautmann gegen die Einbezahlung der gesetzlich festgesetzten Heimatrechtsgebühr von 20 M das selbständige Heimatrecht n der Gemeinde Niederstaufen hiemit zu verleihen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Jakob Karg  

Andr. Badent

 

 

16. April 1905

 

Heimat und Bürgerrechtsverleihung auf Ansuchen des Oekonomen Gebhard Huber i Leitfritz

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Dem ledigen Oekonomen Gebhard Huber in Leitfritz auf dessen Ansuchen, infolge dess vorhablicher Verehelichung mit der Küfermeisterstochter Katharina Keckeise von Dobratsweiler das selbständige Heimatrecht u. gleichzeitig auch für ihn das Bürgerrecht gegen Einbezahlung der gesetzlich festgesetzte Gebühr von 42 M 86 Pf in der Gemeinde Niederstaufen hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Anton Sohler

Jakob Karg

Andr. Badent

 

16. April 1905

Heimat & Bürgerrechtverleihung auf Ansuchen des Oekonomen Josef Heinrich Kurzemann in Leitfritz

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

dem ledigen Oekonomen Josef Heinrich Kurzemann i Leitfritz auf dessen Ansuchen, infolge dessen vorhablicher Verehlichung mit der Dienstmagd Anna Agnes Pinger v. Echlishausen das selbständige Heimatrecht und gleichzeiting auch für ihn das Bürgerrecht gegen einbezahlung der gesetzlich festgesetzen Gebühr von 42 M 86 Pf in der Gemeinde Niederstaufen hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Anton Sohler

Jakob Karg

Andr. Badent

 

 

16. April 1905

 

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung einesVerehelichungszeugnisses für den Oekonomen Gebhard Huber i Leitfritz

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unter heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     Der ledige Oekonom Gebhard Huber geboren am 22 Januar 1872 in Leitzfritz K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Leitfritz besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatreecht;

2.     Gegen Ausstellung der distriktspolieilichen Zuegnisses zur Verehelichung ders genannten Gehard Huber mit der ledigen Oekonomenstochter Kathariana Keckeise geboren den 19. November 1874 in Pechtensweiler K.Bezirksamt Sigmaringen wohnhaft in Dobratsweiler und beheimatet in Achberg wird kein in Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“


Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

      Anton Sohler

Jakob Karg

      Andr. Badent

 

 16. April 1905

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Oekonomen Josef Heinrich Kurzemann i Leitfritz

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen...

„die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.Der ledige Oekonom Josef Heinrich Kurzemann geboren am 1 April 1880 om Dalaas Bezirk Bludenz Vorarlberg wohnhaft in Leitfritz besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Erwrbung das Heimatrecht;

2. gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Josef Heinrich Kurzemann mit der ledigen Dienstmagd Agnes Anna Singer geboren den 23 Juli 1881 in Echlishausen K. Bezirksamt Günzburg a/D. wohnhaft in Niederstaufen und beheimatet in Echlishausen wird kein im Art. 32 ndes Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichng und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899  begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Anton Sohler

Jakob Karg

Andr. Badent

 

 16. April 1905

 

Ueberweisung u. Anspruch aufg Heimatverleihung an Ignaz Gsell i Dressen Marktgemeinde Simmerberg

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„In Anwendung der Art. 7 a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 und 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde bei der Marktgemeindeverwaltung Simmerberg die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Marktgemeonde Simmerberg /:Ortsgemeinde Dressen:/ seit mehr als vier Jahren freiwillig und ununterbrochen sich aufhaltenden Oekonom Ignaz Gsell, geboren am 2 März 1861 zu Geislehen Gemeinde Niederstaufen angesprochen. Mit demselben erwerben auf Grund des Art 4 und Art.1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau und diejenigen Kinder desselben, wleche noch keine selbständige Heimat besitzen, ebenfalls dieHeimat in Simmerberg.Von dieser Erhebung des Anspruchs auf Heimatverleihung wolle jenseitige Marktgemeindeverwaltung Kenntniß nehmen und allenfallsige einsprüche innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend machen. Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erhebung des Anspruchs benachrichtigt werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7 aAbs. II u. III eine ausschließlich Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.

Vorgelesen und unterschrieben“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Anton Sohler

Jakob Karg

Andr. Badent

 

24. April 1905

Heimat und Bürgerrechtsverleihung auf Ansuchen des Kaufmanns Richard Dilger mit Familie i Niederstaufen

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„dem Kaufmann Richard Dilger geb. 30 März 1842 zu Vöhringen K Bez.Amt Illertissen beheimatet bisher in Berkheim Württemberg nebst seiner Frau Maria Anna geb. Krautheim u deren Tochter Maria Sophia Dilger, welche seit mehr als 20 Jahren in dieseitiger Gemeinde sich Niedergelassen ind unterm 8 April 1905 die Bayerische Staatsangehörigkeit erworben haben, wird auf deren Ansuchen für die Familie Dilger das Heimatrecht und dem Kaufmann Dilger speziell das Bürgerrecht gegen Einbezahlung der gesetzlich festgesetzten Gebühr von 42 M 86 Pf in der Gemeinde Niederstaufen himit zu verleihen.“

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Anton Sohler

Andr. Badent

 

24. April 1905

Heimat u Bürgerrechtverleihung auf ansuchen des Oekonomen Josef Strodel mit Familie in Immen

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

„dem Oekonomen Josef Strodel geb 29. Juli 1863 zu Regnitz Achberg Preußen nebst seiner Ehefrau Gertrud geb. Hörburger u deren Kinder Johann Georg, Gebhard, Viktoria, Maria Anna und Veronika, welche sich in diesseitiger Gemeinde Niedergelassen und unterm 8 April 1905 die Bayerische Staatsangehörigkeit erworben haben, wird auf deren Ansuchen für die Familie Strodel das Heimathrecht und dem Oekonomen Josef Strodel speziell das Bürgerrecht gegen Einbezahlung der gesetzlich festgesetzten Gebühr von 42 M 86 Pf in der Gemeinde Niederstaufen hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Lang Alois

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Anton Sohler

Andr. Badent

 

 

 

24. April 1905

Zuschuß zum Pfarrhof-Baufonds aus Gemeindemitteln

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

 

 „dem derzeitigen Überschuß der Gemeindekasse den Betrag von 500 /:fünfhundert Mark:/ zu entnehmen, und dem Pfarrhof-Baufond zuzuführen u. diese summe in der Distriktssparkasse Weiler /:Sparbuch Nr.989:/ pro Ende April dsJ. Zinstragend einzulegen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Anton Sohler

Andr. Badent

Frz Anton Mägerle

Jakob Karg

Lang Alois

 

30. April 1905

Die Abhör u Festsetzung der Gemeinderechnung pro 1904 und der Stiftungsrechnungen pro 1904

 

Mit 8 gegen 0 wurde beschlossen

 

I.               die Abhör u. Festsetzung der Gemeinderechnung pro 1904 welche mit

Einnahmen       5825 M 74 Pf
Ausgaben             4148 M 28 Pf  und

Aktivrest             1677 M 66 Pf  abschließt.

II.             Die Abhör u Festsetzung der Gemeindekrankenversichgerungs Rechnung pro 1904 welche mit

Einnahmen      1223 M 44 Pf

Ausgaben          1235 M 70 Pf
und somit               12 M 26 Passiva abschließt.

III.           Die Abhör und Festsetzung der gemeindlichen Pfarrhofbaufondsrechnung pro 1904 welche mit
Einnahmen           379 M 12 Pf
Ausgaben                378 M 40 Pf  und somit
                           26 Pf Akiva
abfließt und in rentierendes Vermögen von 11065 M 30 Pf besitzt.

IV.            Die Abhör und Feststellung der Schulstiftungsrechnung pro 1904 welche mit:
760 M 60 Pf Einnahmen
677 M  54 Pf Ausgaben und
  83 M 06 Pf abschließt

V.             Abhör und Feststellung der Armenfondsstiftungsrechnung pro 1904 welche mit:
328 M 41 Pf Einnahmen
328 M 41 Pf Ausgaben und

---- M --   Pf  Akriva abschließt
und ein rentierendes Vermögen von 8383 M 03 Pf besitzt.

 

VI.           Abhör und Feststellung der Lokalarmenrechnung pro 1904 welche mit:

1272 M 71 Pf Einnahmen
  489 M 14 Pf Ausgaben und
 783 M 57 Pf Akriva abschließt.

 

       VII. Die Abhör der Kirchenstiftungsrechnung pro 1904 gab zu keinen Erinnerungen
               Anlaß.

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Andr. Badent

Sutter Josef

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

Lang Alois

 

 

14. Mai 1905

Erklärungsabgabe nach Art 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugniß für den Oekonomen Josef Hyrenbach i Geislehen

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unter Heutigem beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     Der Oekonom Josef Hyrenbach geboren am 14 November 1854 in Hergensweiler K. Bezirksamt Lindau wohnhaft in Geislehen besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Erwerbung das Heimatrecht.

2.     Gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnissens zur Verehelichung des genannten Josef Hyrenbach mit der Witwe Kreszenz Hehle geborene Dillmann geboren den 28 Mai 1857 in Bodnegger Württemberg wohnhaft in Kinbach und beheimatet in Niederstaufen wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 Arpil 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahr 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Andreas Badent

Sutter Josef

Sohler Georg

Lang Alois

 

 

25. Juni 1905

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugmnisß für den Zimmermann Josef Huber i Leitfritz

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     Der Zimmermann Josef Huber geboren am 26. April 1868 in Leitfritz K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Leitfritz besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch * Abstammung das Heimatrecht.

2.     Gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Josef Huber mit der Oekonenstochte Maria Flachs geboren den 24 Juni 1882 in Siggenreute Gde. Achberg Amt Sigmaringen wohnhaft in Leitfritz und beheimatet in NMiederstaufen wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahr 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Andreas Badent

Sutter Josef

Sohler Georg

Lang Alois

Sohler Anton 

 

 

25. Juni 1905

Heimat- und Bürgerechts=Verleihung auf Ansuchen des Zimmermann Josef Huber i Leitfritz

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„dem ledigen Zimmermann Josef Huber i Leitfritz auf dessen Ansuchen infolge dessen vorhablicher Verehelichung mit der Oekomenstochter Maria Flachs wohnhaft n Leitfritz das selbständige Heimatrecht und für ihn gleichzeitig auch das Bürgerrecht gegen Einbezahlung der gesetzlich festgesetzten Gebühr von 42 M 86 Pf in der Gmeinede Niederstaufen hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Andreas Badent

Sutter Josef

Sohler Georg

Lang Alois

Sohler Anton 

 

 

 

25. Juni 1905

Betreff Fleischbeschau hier genauere Feststellung der Zeit der Anmeldung vor der Schlachtung

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlosswen

die Anmeldung der jeweiligen Schlachttiere zur ersten Schau vor der Schlachtung dahin festzustellen, dass die Anmeldung mindestens 6 Stund vor der Schlachtung bei dem jeweils zuständigen Fleischbeschauer statt finden muß, die Nachtzeit darf zur Anmeldung nicht mit in Berechnung gezogen werden. Der Fleischbeschauer ist daher berechtigt alle Anmeldungen zur ersten Schau, welche vlon 1 April – 1 Oktober in der Zeit von Abends 8 Uhr bis Morgens 6 Uhr & vom 1 Okt. bis 1 April in der Zeit von Abends 5 Uhr bis Morgens 7 Uhr bei ihm einlaufen zurückzuweisen, bei eventl. Notschlachtung fällt selbstverständlich diese Frist festlegung weg. Dieser Beschluß ist in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu geben.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Xaver

Sohler Georg

Lang Alois

Sutter Josef

Sohler Anton 

Andreas Badent

Jakob Karg

Franz Anotn Mägerle

 

 

27. August 1905

Heimatrechtverleihung auf Ansuchen des Uhrenmacher Johann Sinz z.Z. in Lochau wohnhaft

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„dem ledfigen Uhrenmacher Johann Sinz z.Z. wohnhaft in Lochau auf dessen Ansuchen infolge dessen  vorhablicher Verehelichung mit der Näherin Maria Josefa Zeh in Lochau das selbständige Heimatrecht gegen Einbezahlung der gesetzich festgesetzten Heimatrechtsgebühr von 20 M in der Gemeinde Niedrstaufen hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sohler Georg

Lang Alois

Sutter Josef

Sohler Anton 

Andreas Badent

Jakob Karg

Franz Anotn Mägerle

Salomon Herrmann

 

27. August 1905

Heimat & Bürgerrechtsverleihung auf Ansuchen  des Oekonomen Alois Huber in Geislehen

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„dem ledigen Oekonomen Alois Huber i Geislehen auf dessen Ansuchen infolge dessen vorhablicher Verehelichung mit der ledigen Bäckermeisterstochter Maria Anna Wagner das selbständige  Heimatrecht und für ihn gleichzeitig auch das Bürgerrecht von 42 M 86 Pf in der Gemeinde Niederstaufen hiemit zu verleiehn“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Xaver

Sohler Georg

Lang Alois

Sutter Josef

Sohler Anton 

Andreas Badent

Jakob Karg

Franz Anton Mägerle

 

27. August 1905

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugniß für den Oekonomen Alos Huber i Geisehen

 

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat untern Heutigem beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der ledige Oekonom Alois Huber geboren am 13 August 1879 in Geislehen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Geislehen besitzt in der Gemeinde Niederstaufgen durch Erwebung das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Alois Huber mit der ledigen Bäckermeisterstochter Maria Anna Wagner geboren am 2 Mai 1880 in Niederstaufen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Niederstaufen und beheimatet in Niederstafen wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht  geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Xaver

Sohler Georg

Lang Alois

Sutter Josef

Sohler Anton 

Andreas Badent

Jakob Karg

Franz Anotn Mägerle

 

 

27. August 1905

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eibes Verehelichungszeugniß für den Uhrenmacher Johann Sinz wohnhaft i Lochau

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat untern Heutigem beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der ledige Uhrenmacher Johann Sinz geboren am 24 November 1877 in  Lindenberg K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Lochau besitzt in der Gemeinde Niederstaufgen durch Erwebung das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Johann Sinz  mit der ledigen Näherin Maria Josefa Zeh gebor. Den 4 Juni 1880 in LOchau K.k.l Amt Bregenz wohnhaft in Lochau und beheimatet in Lochau wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht  geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Xaver

Sohler Georg

Lang Alois

Sutter Josef

Sohler Anton 

Andreas Badent

Jakob Karg

Franz Anotn Mägerle

 

17. September 1905

Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugniß für den verwitweten Oekonomen Johannes Henn i Lindeberg

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat untern Heutigem beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der verwitwete Oekonom Johannes Henn geboren am 17 Oktober 1853 in LÖtz gemeinde Scheidegg K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Lindenberg besitzt in der Gemeinde Niederstaufgen durch Erwebung /:18 Dezember 1890:/ das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Johannes Henn mit der ledigen Dienstmagd Kreszenzia Ochsenreiter geboren am 16 September 1869 in Lachershof Gemeinde Simmerberg K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Lindenberg und beheimatet in Simmerberg wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht  geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Xaver

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Georg

Franz Anton Mägerle

Andreas Badent

Lang Alois

 

 

 

 

17. September 1905

Nachlässe der in der Gemeinde-Rechnung pro 1904 angeführten im Rückstand befindl. Umlagen.

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Die in der Gemeinderechnung pro 1904 angeführte Summe von 100 M 88 Pf im Rückstand befindlcihen Umalgen werden als Nachlässe behandelt und erhalten himit die Genehmigung der unterfertigten Gemeindverwaltung.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Georg

Frz Anton Mägerle

And. Bandet

Lang Alois

 

24. September 1905

Aufstellung einbes zweiten Stellvertreter für den derzeitigen Bürgermeister & Standesbeamten

 

Mit 7 gegen 0 wurde beschlossen:

 

„Nachdem der derzteitige Bürgermeister Vögel durch sein Landtagsmantat in der Ausübung des Bürgermeisteramtes sowie des Standesamtes zeitweise behindert ist, der Beigeordnete Sutter Xaver infolge des von ihm betriebenen Holzhandel nicht stets bei der Hand sein kann, so wird von der unterfertigten Gemeindeverwaltung das Gemeindeverwaltungsmiglied Josef Sutter Oekonom Niederstaufen als zweiter Stellvertreter im Behinderungsfall des Bürgermeister und des Beigeordneten hiemit aufgestellt. Der Genannt ist von gegenwärtigem Beschluß verständigt u. gibt durch Namens-Unterschrift seine Einwilligung.


                                                                                                             Josef Sutter

Gegenwärtiger Beschluß ist dem Bezirksamt Lindau zur gütigenbezirksamtlichen Bewilligung in Vorlage zu bringen.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Xaver Beigeordneter

Sohler Georg

Lang Alois

Sutter Josef

Sohler Anton 

Franz Anton Mägerle

Salomon Herrmann

 

 

 

3.Dezember 1905

Neubau eines Pfarrhofes und Tranferierung des derzeitigen Spritzenhauses auf eine andere Grundfläche zufolge Antrag des Herrn Pfarrer Hiemer vom 24. XI. 1905

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:
„Nachdem  bereits seit Jahren der Neubau eines Pfarrhofes in sicherer Aussicht stand infolgedessen von Seite der Gemeinde Niedersrtaufen s.Z. ein Pfarrhofbaufond angelegt wurtde, welcher z.Z die Höhe von annähernd 12000 M erreicht haben dürfte, so stellt sich die unterfertigbte Gmeindeverwaltung dem unerm 24 November 1905 eingelaufenen Antrag des dermaloigen Herrn Pfarrer Johann Ev. Hiemer welcher dahin geht das die Gemeinde Niederstaufen im Jahre 1906 einen neuen PPfarrhof bauen möchte zustimment gegenüber u. zwar aus nachstehenden Gründen:

1.     Der alte Pfarrhof ist infolge Schwammansatz und hierdurch bedingten Fäulniß der Holzteile in einem solch heruntergekommenen Zusrtand dass eine durchgehende gründliche bauclie Renovierung im kommenten Jahre kaum umgangen werden könnte und auch ganz erhebliche Renovierungskoste der Gemeindekasse verursachen würden.

2.     Hat der Antragsteller Hr. Pfarrer Hiemersofern seinem Antrag entsprochen wird einen finanziell. Beitrag von 10000 M zugesichert.

Die unterfertigte Gemeindeverwaltung glaubt daher ihre Zustimmung  zu diesem Antrag als im Intresse  der Gemeinde selbst gegeben zu haben, die definitive Entschließung u Beschlussfassung aber einer auf kommenten  Donnerstag den 9. Dezember 1905 einzuberufenden Gemeindeversammlung anheim zu stellen.“

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat untern Heutigem beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der ledige Oekonom Alois Huber geboren am 13 August 1879 in Geislehen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Geislehen besitzt in der Gemeinde Niederstaufgen durch Erwebung das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Alois Huber mit der ledigen Bäckermeisterstochter Maria Anna Wagner geboren am 2 Mai 1880 in Niederstaufen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Niederstaufen und beheimatet in Niederstafen wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht  geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Xaver

Salomon Herrmann

Sohler Georg

Sohler Anton 

Andreas Badent

Franz Anton Mägerle

 

 

3. Dezember 1905

Aufstellung des gemeindlichen Voranschlages pro 1906

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„I. Nachdem die hiesige Kaplanei besetzt in folge dessen keinerlei Ueberschüße zur Deckung des Defizit der Kirchenstiftung herangezogen werden können. So wird der Antrag der Kirchenverwaltung entsprechend pro 1906 ein Zuschß von 300 M bewilligt.

     II.Zur Deckung des Defizit zur Schulkasse werden pro 1906 aus der Gemeindekasse
         702,13 M bewilligt.

III.           Zur Deckung des Defizit der Armenkasse wird die von Seite der Armenverwaltung benötigte Summe von 500 M bewilligt.

IV.           Der Gemeindeetat pro 1906 wird laut Voranschlag auf

5479 M 59 Pf Einnahmen

5479 M 59 Pf  Ausgaben festgestellt u. das entstandenedefizit im Betrage von 2928 M durch Umlagen zu decken, welche in der bisherigen Höhe von 130% der Staatsteuer zur einhebung gelangen soll.

Der Voranschlag der Schuklstftung reicht mit      1907

               der Armenfondstiftung     1906

               Pfarrhofbaufond          1908

               Krankenversich.          1907“

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat untern Heutigem beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der ledige Oekonom Alois Huber geboren am 13 August 1879 in Geislehen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Geislehen besitzt in der Gemeinde Niederstaufgen durch Erwebung das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Alois Huber mit der ledigen Bäckermeisterstochter Maria Anna Wagner geboren am 2 Mai 1880 in Niederstaufen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Niederstaufen und beheimatet in Niederstafen wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht  geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Franz Anton Mägerle

Salomon Herrmann

Andreas Badent

Lang Alois

Sohler Anton 

 

 

24. Dezember 1905

Bauplan & Kostenvoranschlag zum beabsichtigten Pfarrhof-Neubau

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Den der Gemeindeverwaltung vorgelgten Bauplan u Kostenvoranschlag des zu Neubau des Pfarrhauses i Niederstaufen gefertigt von Hr. Xv. Foigele Baugeschäft Opfenbach, soll unter Beischluß der von Zimmermeister Jakob Karg dahier abgegebenen Erinnerungen, der Curatelbehörde zur Genehmigung vorzulegen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

            Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Sohler Anton 

Jakob Karg

Sohler Georg

Lang Alois

Andreas Badent

 

 

 

1906

 

2. Januar 1906

Die Neukonstituierung des Gemeindeausschusses für die Wahlperiode 1906/11

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„I. Nachdem anlässlich der am 17 November 1905 stattgefundenen Gemeindewahl vier Mitglieder in die Gemeindeverwaltung einzutretten hatten welch bisher derselben nicht agehört haben, so wurden diesemben soeben auf ihre Pflichten vom Bürgermeister aufmerksam gemacht u denselben bekannt gegeben und eigens hiefür verpflichtet, während die weitern 4 Mitglieder welche dem Gemeinde ausschuß schon seit Jahren angehören auf ihre erstmalige Verpflichtung zurückerinnert wurden.

Zur Bestätigung

Die Ausschußmitglieder:

Sutter Josef, Sutterlitte joh. Peter, Salomon Herrmann, Drissler Wilhelm, Sohler Georg, Elbs Barthol. Frz Anton Mägerle, Anton Sohler

 

II.

1.     Die neukonstituierte Gemeindeverwaltung hat mit Stimmenmehrheit beschlossen, dass dem Bürgermeister auf die Dauer der gegenwärtigen Wahlperiode ein jährliches Funktionsgehalt von 350 M  ausbezahlt werde.

2.     Für Führung des Standesamtes wird ihm ein jährlioches Gehalt von 40 Mark bewilligt.

3.     Für notwendige außerordentlichen Gänge an die Gerichts- und Amtssitze Weiler  & Lindau ec soll ihm eineGanggebühr von 5 Mark zugesprochen werden.

4.     Dem Bürgermeister wird überlassung gegen einen Honorierung von jährlich 160 Mark die vollständige Gemeindeschreibereiselbständig zu besorgen

5.     Für die Kosten infolge öffentlicher Bekanntgaben amtlicher oder gemeindlicher Bekanntmachungen hat fernerhin die Gemeindekasse aufzukommen, nicht mehr der Bürgermeister wie bisher.
                                                                    Zur Bestätigung: Vögel Bürgermeister

III.
Das Gemeindeausschußmitglied Sutterlitte Joh Peter wurde als Gemeindekassier gewählt und ihm 4% der Einnahmen als Gehalt bestimmt, eine Cautions-Stellung ihm aber erlassen; für etwaige Gänge, welche nicht durch schriftliche Korespondenz abgehandlet werden können, wird ihm eine entsprechende Entschädigung gewährt.
                                                                                      Zur Bestätigung: Sutterlitte Joh. Peter

 

IV.

Das Ausschußmitlgied Herrmann Salomon wurde als Kassier für die Verwaltung der Schulstiftung aufgestellt und ihm 4% der Einnahmen als Gehalt bestimmt, von einer Cautions-Stellung  aber Umgang genommen.
                                                                                      Zur Bestätigung: Salomon Herrmann

 

V.

Für die Verwaltung des gemeindlichen Armenfond wird das Ausschussmitglied Herrmann Salomon ernannt, die Cautions-Stellung ihm erlassen, und er mit 4% der Einnahmen honoriert.

                                                                                      Zur Bestätigung: Salomon Herrmann

 

VI.
Als Kassier u. Rechner der Gemeindekrankenversicherung wird das Ausschßmitlgied Elbs Bartholomä bestimmt u. ihm als jährliche Besoldung 50 Mark ausbezahlt.

                                                                                      Zur Bestätigung: Elbs Barthol.

 

VII.

 Die Verwaltung des gemeindlichen Pfarrhof-Baufond wird dem Beigeordneten Sutter Xaver übertragen und ihm als Gehalt 4% der Einnahmen zugesichert.

                                                                                     Zur Bestätigung: Sutter Xaver Eckart

VIII.

Der Beigeordnete Sutter Xaver wird als Abgeordneter der Gemeindeverwaltung bestimmt der an den Sitzungen der Kirchenverwaltung ständigen Anteil zu nehmen hat.

                                                                                     Zur Bestätigung: Sutter Xaver

 

IX.

Als gemeindlicher Sparmeister für die Distrikts=Sparkasse wurde für die Dauer  der gegenwärtigen Wahlperiode als Sparmeister Vögel Bürgermeister aufgestellt.

                                                                                     Zur Bestätigung: Vögel Bürgermeister

 

X.

Der bisherige Gemeindediener Johl. Georg Merrath wird auf die Dauer der derzeitigen Wahlperiode beibehalten u. ihm ein Gehalt von jährloch 150 Mark ausbezahlt. Sollte jedoch der Fall eintreten , dass seine dienstleistungen außerordentlich in Anspruch genommen werden müssten, so so wird ihm hiefür eine entsprechende Renumeration in aussicht gestellt.(=Entgelt d. Kopist)                                                  Zur Bestätigung: Joh. Georg Merrath

 

XI.

Der zweite Schlüssel der doppelschlössigen Reservekasse hat das Ausschussmitglied Sohler Franz Anton zu übernehmen.

                                                                                     Zur Bestätigung: Anton Sohler

 

XII.

Die Gemeindeverwaltung beschließt dass aus ihrer Mitte  zwei Mitgleider als Armenpflegschaftsräte abgeordnet werden und zwar             I. Mägerle Franz Anton 

                                                                                                II. Sohler Franz Anton

Dass ferner aus der Mitte der steuerpflichtigen  männlichen großjährigenGemeindeeinwohner zwei als Armenpflegschaftsräteausgewählt werden, und fiel die Wahl auf  den

I.               Spieler Xaver

II.             Huber Gebhard

Zur Bestätigung:

 Xaver Spieler
Huber Gebhard
Joh. Anton Mägerle

Anton Sohler

 

XIII.

Gemäß des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuches ist in jeder Gmeinde ein Waisenrat zu bestellen, welche Wahl durch die Gemeindeverwaltung vorzunehmen ist; Nachdem für die Gemeinde Niederstaufen nur eine Person alsw Gemeindewaisenrat benötigt wird so wrd hiezu mit Stimmenmehrheit der Bürgermeistert Vögel Martin gewählt.

                                                                                     Zur Bestätigung Vögel Bürgermeister

 

XIIII.

Zu Mitglieder der Lokal-Schulkommission wurden die Ausschußmitgleider:

1.     Herrmann Salomon

2.     Drißler Wilhelm

3.     Sohler Franz Anton
abzuordnen beschlossen.

Zur Bestätigung:            Salomon Herrmann

                                 Anton Sohler

                                 Drissler Wilhelm

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Drissler Wilhelm

Anton Sohler

Elbs Barthol.

Frz Anton Mägerle

Sohler Georg

Sutter Josef

 

 

 

 

 

2.Januar 1906

 

Neuwahl eines gemeindl. Vertreters als  Mitglied in den Distriktsrat Weiler

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„dass gemäß der Vorschriften die Wahl zum gemeindlichen Vertreter als Mitgleid des Distriktsrates schrieftlich voergenommen werden soll hiebei erzielt Bürgermeister Vögel Stimmen der Beigeordnete Sutter Xaver 1 Stimme somit ist Bürgermeister  Vögel gewählt, welcher auch diese Wahl angenommen hat.“

l. A/U.(?) Vögel Bürgermeister

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel bürgermeister

Sutter Beigeordneter Sutterlitte Joh. Peter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Anton Sohler

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Sohler Georg

 

21. Januar 1906

Pfarrhofbauschuld und deren Deckungs bzw. Tilgung u V erzinsung

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

Nachdem zufolge Gesam(m)tgemeinde Beschluß vom 9 Dezember 1905 der Neubau eines Pfarrhauses für das Jahr 1906 einstimmig beschlossen wurde, so sieht sich die unterfertigte Gemeindeverwaltung in Anbetrtacht daß durch diesen Neubau sowie den hiemit verbundenen Neubau eines Feuerrequisitenhauses eine Schuld von circa 25000 M entsteht, einer auf den 3 Februar 1906 Vormittags 9 Uhr anzubraumenten Gemeindeversammlung  dem Vorschlag zu unterbreiten zur Verzinsung u Tilgung dieser Schuld ab 1 April 1906 den Lokal Malzaufschlag in der Höhe von 60 Pf pro hl Malz bzw. 3 Pf je 5 Lt(? Liter?) eingeführten Bieres in der Gemeinde Niederstaufen einzuführen und von der vorgesetzten Verwaltungsbehörde die obrigkeitliche Genehmigung zu erholen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Anton
Sohler Georg

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

21. Februar 1906

Ansuchen des Gastwirt Marzel Boneberg um beschlußmäßige Erklärungsabgabe zur Wirtschaftsführung der Neuerworbenen Gastwirtschaft i Kinbach

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„ dem Ansuchen des Gastwirtes Marzell Bonneberg welcher die Gastwirtschaft zu KInbach käuflich erw95ben auf welcenm Anwesen eine Reale-Wirtschaftsgerechtigkeit ruth, hiemit beschlußmäßig auszusprechen dass Bedenken im sonne des § 33 der Gewerbeordnung nocht bestehen und auch gegen den Gesuchsteller Nachteiliges nich bekannt ist.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

 

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Anton
Sohler Georg

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

18. Februar 1906

Nachlässe der in der Gemeinderechnung pro 1905 angeführten im Rückstand befindliche Gemeindeumlagen

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die in der Gemeinderechnung pro 1905 angeführte Summe von 77 M 84 Pf im Rückstand befindlichen Umlagen werden als Nachlässe behandelt und erhalten hiemit die Genehmigung der unterfertigten Gemeindeverwaltung.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Anton
Sohler Georg

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

11. März 1906

Pfarrhofbauschuld und deren Verzinsung und Tilgung

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Nachdem voraussichtlich zur Deckung der Verzinsung und Tilgung der Pfarrhofbauschuld der unterm 21. I. 06 bzw. unterm 3 Februar 06 zur Verfügung gestellten Bieraufschlages nicht ganz reichen wird so sieht sich iunterterte Gemeeondverwaltung veranlasst eoner auf kommenten Samstag einzuberufenden Gemeindeversammlung den Vorschlag zur Genehmigung zu unterbreiten dass sofern ddie Erträgniße des Lokal Malzafschlages zur Deckung der Verzinsung und Tilgung der aufzunehmenden Bauzschuld nicht ausreichen der allenfallsige Fehlbetrag durch Gemeindeumlagen zu decken wäre.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Anton
Sohler Georg

Sutterlitte Joh. Peter

 

4. April 1906

Ansuchen des Oekonomen Josef Kranewitter um Heimat & Bürgerrechtsverleihung in Niederstaufen

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„dem Ansuchen des Josef Kranewitter i KInberg dahingehend zu entsprechen und demselben die Beschlußmäßige Zusicherung zu geben dass dem Gesuchsteller das Heimat u. Bürgerrecht in diesseitger Gemeinde gegen Einzahlen der gesetzlich festgelegten Gebühr sofort verliehen wird, nur hat Gesuchsteller noch seine Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband und die Erwerbung der Bay. Staatsangehörigkeit zu erbringen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Elbs Barthol.

Frz Anton Mägerle

Sohler Frz Anton

Drissler Wilhelm

 

 

 

 

 

 


16. April 1906

Ansuchen des Oekonomen Konrad Steurer um Heimat u. Bürgerrechtsverleihung i Niederstaufen

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

“Dem Ansuchen des Konrad Steurer i Niederstaufen dahingehend zu entsprechen u demselben die Beschlußmäßige Zusicherung zu geben dass dem Gesichjsteller das Heimat u Bürgerrecht in diesseitiger Gemeinde gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegten Gebühr sofort verliehen wird, nur hat Gesuchsteller noch seine Entlassung aus dem österreichischen Staatsverbande u. die Erwerbung der Bayerischen Staatsangehörigkeit zu erbringen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Anton

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

16. April 1906

Ansuchen des Oekonomen Gebhard Spieler um Heimath u. Bürgerrechtsverleihung i Niederstaufen

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem Ansuchen des Gebhard Spieler i Geislehen dahingehend zu entsprechen u demselben die Beschlußmäßige Zusicherung zu geben dass dem Gesuchsteller das Heimat u Bürgerrecht in diesseitiger Gemeinde gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegten Gebühr sofort verliehen wird, nur hat der Gesuchsteller noch seine Entlassung aus dem österreichischen Staatsverband u die Erwerbung der Bayerischen Staatsangehörigkeit zu erbringen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Elbs Barthol.

Frz Anton Mägerle

Sohler Frz Anton

Drissler Wilhelm


 

 

 

 

6. Mai 1906

Veräußerung der auf den Pfarrhofbaufond vikulierten (gebundenen/ festgeschriebenen) Wertpapiere

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„nachdem mit dem Bezug von Baumaterial für den von Seite der Kgl. Regierung genehmigten Pfarrhofheubau begonen so wird hiermit beschlossen dass Alle die auf dese Pfarrhofbaufond vinkulierten Wertpapiere je nach Bedarf zu veräußern sind, worüber die Schlußnoten zur Jahresrechnung einzulegen ist. Die Veräußerung hat durch den dertzeitigen Bürgermeister Vögel eventl durch den Pfarrhofbaufondverwalter Beigeordneter Sutter Xaver zu geschehen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Frz Anton

Sutterlitte Joh. Peter

 

6. Mai 1906

Neufestsetzung der ortsüblichen Taglöhne u der durchschnittlichen Taglöhne nach §§ 8 u 20 Krankenvers. Ges. sowie des durchschnittlichl. Jahresarbeitsverdienst. F. Land & Forstw. Arbeiter

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dass nach Einvernahme von einzelnen Arbeitgebern sowie einzelner Taglohnarbeitern und nach gründlicher Prpüfung der dirdsgmenedlichen Arbeitsverhältnissen der ortsübliche Taglohn nachstehend festgesetzt wurde:

a. Männl. Arbt über 16 Jahren            2,60 M

b. Weibl. Arbt. Über 16 Jahren             2,00 M

c. Männl. Arbt. unter 16 Jahren            1,60 M

d. Weibl. Arbt. unter 16 Jahren            1,20 M

und Jahresarbeitsverdienst für

a. Männl. Arbt über 16 Jahren            700 M

b. Weibl. Arbt. Über 16 Jahren             530 M

c. Männl. Arbt. unter 16 Jahren            400 M

d. Weibl. Arbt. unter 16 Jahren            300 M

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Frz Anton

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

13. Mai 1906

Abhör u Feststellung der Gemeinderechnung pro 1905 sowie sämtlicher diesbezüglicher Stiftungs und Fondrechungen pro 1905

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„I. die Abhör u Feststellung der Gemeinde Rechung pro 1905welche mit

Einnahmen            6430 M 30 Pf

Ausgaben            4464 M 65 Pf und

Aktivstand             1965 M 65 Pf

abschließt.

 

II. Die Abhör u Feststellung der Gemeindekrankenversicherungs-Rechnung pro 1905 welche mit

Einahmen            715 M 15 Pf

Ausgaben            463 M 07 Pf und

Aktivstand            252 M 08 Pf

abschließt.
III. die Abhör und Feststellung des gemeindlichen Pfarrhofbaufond-Rechnung pro 1905 welche mit

Einnahmen            910 M 42 Pf
Ausgaben            891 M 35 Pf
Aktivstand               19 M 97 Pf abschließt und ein rentierentes Vermögen von 11943 M 85 Pf besitzt.

IV. Die Abhörund Feststellung der Schulstiftungsrechnung pro 1905 welche mit
            834 M 59 Pf  Einnahmen

            727 M 10 Pf  Ausgaben

und 107 M 49 Pf Aktiva  abschließt

und ein rentierendes Vermögen von 1139 M 77 Pf besitzt.

V. Die Abhör und Fesstellung der Artmenfondstiftungs-Rechnung pro 1905 welche mit

1108 M 10 Pf Einnahmen
1108 M 10 Pf Ausgaben und
-----       ---    Aktiva abschließt und eine renierendes Vermögen von8389,33 M  besitzt.

VI. Die Abhör und Festestellung der Lokalarmenrechnung pro 1905 welche mit:

            1558 M 37 Pf Einnahmen
            1083 M 80 Pf Ausgaben
und            474 M 57 Pf Aktiva abschließt.

 

VII. Die Abhör der Kirchenstiftungsrechung pro 1905 gab zu keinerlei Erinnerung Anlaß.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sohler Frz Anton

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

1. Juli 1906 – Gemeindeausschuß –Beschlußbuch Seite 39

Erlassung ortspolizeilicher Vorschriften Betreff: Erhebung u. Sicherung des Lokalmalz und Bieraufschlages

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem der Gemeinde Niederstaufen inhaltlich höchster Ministerialentschließung vomm 22. Mai 1906 die Erhebung des Lokalmalz= und Bieraufschlages mit 1 Mark vom Hektoliter Malz u mit 60 Pfennige vom Hektoliter /:das ist 3 Pfennige von je 5 Lt. Vom 1 Juni 1906 mit 31 Mai 1916 bewilligt wurde, erlässt die Gemeindeberwaltung auf Grund des Art. 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung, sowie des Art. 86 des Malzaufschlags=Ges. vom 16. Mai 1868 in der Fassung vom 10 Dezember 1889 folgende ortspolizeiliche Vorschriften:

§1

Dem Aufschlage unterliegt alles Bier, welches von auswärts in Gebinden von mindestens fünf Liter an den Trink= oder Aufbewahrungsort innerhalb des Gemeindebezirks verbracht wird.

Auch das in Flaschen oder Krügen in den Gemeindebezirk eingebrachte Bier unterliegt dem Aufschlage.

§2

Der Aufschlag ist von Jedermann  zu entrichten, der Bier zum Ausschänken, zu anderweitiger Verleitgabe(?) oder zum eigenen Gebrauch in den Gemeindebezirk bringt.

§3

Wer Bier zum eigenen Gebrauch oder zum Verkauf in den Gemeindebezirk bringt, muß bei dem von der Gemeinde aufgestellten und öffentloich bekannt gemachten Aufschlagseinnehmer unter Anzeige der Biereinfuhr eine Palette erholen, u zwar innerhalb 24 Stunden nach erfolgter Einführung.

§4

Die Palette enthält Datum der Anmeldung, Namen des Wirtes oder Biereinlagers, Zahl u Maaß der Fässer oder sonstigen Gefässe, die Unterschrift des Aufschlag-Einnehmers und doie Nummer des Einschreibebuches.

§5

Vor Erholung einer Palette darf kein Faß angezapft oder sonst eingebrachtes Bier  verkauft  oder verbraucht werden.

§6

Geht die Palette vor dem Anzapfen des Fasses oder vor dem Genusse des Bieres verloren, so hat der Aufschlagspflichtige eine zweite sogleich zu erholen. Solche Paletten tragen ausdrücklich die No. II neben der laufenden No.

§7

Jeder Aufschlagspflichtige hat die Pa/olette(?) dem zur Visitation erschienenen Auschlags=Control=Organ auf verlangen vorzuzeigen, und demselben Keller u. Schanklokale jederzeit zugänglich zu machen.

Die Poletten hat der Aufschagspflichtige zusammeln und innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten aufzubewahren.

§8

Rückvergütung des Bier= und Lokal-Malz-Aufschlages wird nach §1 u. 2 der Verordnung vom 5 August 1882 geleistet.

Wer diese Rückvergütung beansprucht, hat die Bierausfuhr jedemal vorher bei der Aufschlagseinnehmerei anzuzeigen, und Ausfuhrpalette zu erholen.

§9

Der Bieraufschlag ist von Seite der Wirte monatlich , von Seite anderer Personen sofort beim Empfang der Palette zu bezahlen.

§10

Zuwiderhanldungen gegen vorstehehende sicherung- und Kontrollvorschriften unterliegen nach Art. 86 des Malzaufschlaggesetzes vom 10. Dezmeber 1889 einer Geldstrafe bis zu 45 Mark. Defraudationen (Betrug, Hinterziehung, Unterschlagung) des Aufschlages unterliegenneben entrichtung des betreffenden Aufschlages nach Art 84 des allg. Gesetzes einer Strafe des zehnfachen, im Rückfalle des zwanzigfachen Betrages derselbenbis zu einer Maximalsumme von 360 Mark.

Wer bei Ausfuhr von bier aus dem Gemeindebezirke zum Zwecke der Rückvergütungunrichtig deklariert, oder sonst in widerrechtlicher Weise ein Rückvergütung sich zu verschaffen sucht, ist nach Art. 85 des allg. Gesetzes mit dem zehnfachen , im Rückfalle des zwanzigfachen Betrage welchen er sich zu verschaffen gesucht zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch den Betrag von dreihundersechzig Mark niemals übersteigen.

Im Rückfalle kann dem Verurteilten ferner die Rückvergütungsbewilligung durch die Verwaltungs=Behörde auf bestimmte Zeit entzogen werden, wenn das Gericht diese Maßregel für zulässig erklärt hat. u. ist außerdem der Verurteilte zum Rückersatze der etwa widerrechtlich bezogenen Rückvergütung verpflichtet.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Frz anton Mägerle

Frz Anton Sohler

Elbs Barthol.

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

1. Juli 1906 – Gemeindeausschuß – Beschlußbuch, S. 40

Aufstellung eines gemeindliochen Bieraufschlag-einnehmer

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Nachdem der Gemeinde Niederstaufen druch MIniste9aentsczießung vom 22 Mai ds J. die Erhebung eines Lockalmalz u Bieraufschlages bewilligt wurde, so wied hiemit der ‚Gemeindekassier Johann Peter Sutterlitte als gemeindlicher Aufschlageinnehmer in widerruflicher Weise aufgestellt und von demselben angenommen ?l.dr.?

John Peter Sutterlitte

 

Die gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Franz anton Mägerle

Frz anton Sohler

Elbs Barthol.

 

8. Juli 1906 – Gemeindeausschuß – Beschlußbuch, S. 41

Annahme einer Schekungssumme vom Hr. Pfarrer u Cämmerer Johann Ev. Hiemer u Verzinsung dieser Summe auf Lebzeit betff Pfarrhof Neubau

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die unterzeichnete Gemeindeverwaltung Niederstaufen bescheint unterm heutigen Datum von Herrn Pfarrer & Cammerer Johann Ev. Hiemer elf Pfandbriefe der Bay Hypoth. & Wechsel=Bank im Nennwert zu 10 000 M in Worten zehntausend Mark als Schenkung zum Neubau des Pfarrhofes erhalten zu haben. Die geschenkten Pfandbriefe haben sämmtliche 3 ½ % und ist Zinstermin am 1 März und am 1 September

Es sind folgde Serien u No.

1.     Serie 43 No 349 885 mit 1000 M

2.     Serie 43 No 348 331 mit 1000 M

3.     Serie 34 No 277 973 mit 1000 M

4.     Serie 35 No 284 011 mit 1000 M

5.     Serie 35 No 289 566 mit 1000 M

Übertrag 5000

6.     Serie 36 No 293 679 mit 1000 M

7.     Serie 39 No 317 697 mit 1000 M

8.     Serie 37 No 308 283 mit 1000 M

9.     Serie 33 No 268 383 mit 1000 M

10.  Serie 34 No 091 488 mit   500 M

11.  Serie 37 No 114 534 mit   500 M

 

Ø  10 000 M

 

Die Schenkung wäre Versprechensgemäß erst nach Vollendung des Pfarrhofes  zu machen gewesen. Auf besonderen Wunsch der Gemeindeverwaltung macht der Herr Pfarrer u Cammerer Johann Ev. Hiemer schon heute die Schenkung bedingt sic h aber aus, den 3 ½% Zinsgenuß auf Lebzeit zu jährlich 350 M in halbjährigem Termin 1 März u. 1 September. Die erste Zinsrate mit 175 M Einhundersiebzigfünf Mark ist zu bezahlen am 1 September 1906 weil da die ersten halbjährigen Coupons verfallen sind.

Zur Bestätigung u anerkennung sowie Einhaltung der in diesem Protokoll niedergelegten Bestimmungen zeichnet

G e m e i n d e v e r w a l t u n g   N i e d e r s t a u f e n (Stempel)

 

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Elbs Barthol.

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Franz Anton Sohler

 

8. Juli 1906 -  Gemeindeausschuß=Beschlußbuch, Seite 42

Aufstellung von gemeindlichen Baumwärtern

 

Mit  8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

a)    Nachdem in diesseitiger Gemeinde die Obstgärten sehr groß u die jeweiligen Obsternten ein nicht zu unterschätzendes Nebeneinkommen der hiesigen Bevölkerung bildet, so sieht sich die unterfertigte Gemeindeverwaltung in Berücksichtigung er bezirksamtlichen Anregung vom 21 Mai 1906 veranlaßt den Besuche der Obstbuaschule i  Schönau durch Gemeindeangehörige tunlichst zu fördern u je nach Lage pro Jahr an einen solchen Schüler der Gemeinde 50 M Stipendien aus der Gemeindekasse auszubezahlen, die Bewilligung soll jedoch dem Gemeindeauschuß jeweils zustehen.

b)    Ferner ist, sobald als solche Schüler diesen Kurs mit Erfolg absolviert, einer als gemeindl. Baumwart aufzustellen und demselben pro Jahr 25 M als Wartgeld aus der Gemeindekasse auszuweisen, derselbe soll sodann gehalten sein, den Gemeindeangehörigen i  ihren Obstgärten mit Rat u Tat an die Hand zu gehen, für Zeitverlust hat jedoch der jeweilige Obstbaumbesitzer den  Baumwart direkt zu entschädigen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Frz Anton Mägerle

Frz Anton Sohler

Elbs Barthol.

Drissler Wilhelm

 

20. November 1906 – Gemeindeaussuß=Beschlußbuch, Seite 43

Veräußerung des alten Feuerlöschrequisitenhauses

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Indem das dermalige Feuerlöschrequistienhaus infolge stattgefundenen Pfarrhofneubaus auch eine ander Grundfläche transferiert werden aoll, dasselbe jedoch viel zu kein ist und den dermaligen Ansprüchen nicht entpricht, so beschließt die unterfertigte Gemeindeverwaltung dieses alte Feuerlöschrequisitenhaus öffentlich an den Meistbietenden auf Abbruch zu versteigern und ein entsprechend Neues zu bauen.“

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Sohler Franz Anton
 Elbs Barthol.

Frz Anton Mägerle

Sutterlitte Joh. Peter

 

 

 

 

 

20. November 1906 – Gemeindeausschuß=Bechlußbuch, Seite 44

Ansuchen des Gemeindeverwaltungsmitgliedes Joh Georg Sohler i Immen um Austritt aus der Verwaltung

 

„Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Die unterfertigte Gemeindeverwaltung tritt unter Berücksichtigung der vorgebrachten Gründe dem Ansuchen des Verwaltungsmitglied J. Georg Sohler in Immen um enthebung als Verealtungsmitglied bei und erklärt sich Beschlußmäßig mit dem Austritt des Genannten aus der Gemeindeverwaltgung hiemit einverstanden.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Sohler Franz Anton Oberrauch Frz Anton Mägerle

Barthol elbs

Sutterlitte“

 

20. November 1906 – Gemeindeausschuß=Beschlußbuch, Seite 45

Berufung des nächstfolgenden Ersatzmann(es) in die Gemeindeverwaltung

 

„Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

An Stelle des auf Ansuchen aus der Gemeindeverwaltung ausgetrettenen J Georg Sohler i Immen den nächstfolgenden Ersatzmann Oekonom Xaver Steur in Adelberg in die Gemeindeverwaltung einzuberufen. (Nachdem derselbe soeben erschienen wurde er auf seine diesbezüglichen Pflichten aufmerksam gemacht ihm insbesondere Art. 123-169“ der Gemeindeordnung bekannt gegeben u. er zur getreuhlichen Mitarbeit im Intresse der Gemeinde ermahnt, was er durch Handgelübte bekräftigte. ?l.U.?

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Sutterlitte Joh Peter

Elbs Barthol.

Sohler Franz Anton

 

 

20 November 1906 – Gemeindeausschuß=Beschlußbuch, Seite 46

Vorbereitung zur Verpachtung der Gemeindejagd ab 1907

 

„Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

Einer auf 24 Dezember 1906 Vormittags 9 Uhr anzuberaumenten Gemeindeversammlung zu unterbreiten und zur Beschlussfassung vorzulegen dass der unterm 31 Dezember 1906 abgelaufene Jagdpachtvertrag für die Zukunft nicht mehr nur an die Einheimischen Jagdliebhaber sondern in öffentlicher Versteigerung an den Meistbietenden zu vergeben sei.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Elbs Barthol.

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Sutterlitte JOh Peter

Sohler Franz Anton“

 

4 Dezember 1906 – Gemeindeaussschuß=Beschlußbuch, Seite 47

Geldaufnahme zum Zwecke des Pfarrhof und Spritzenhaus-Neubau 1906/07

 

„Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

dass sofern die bereit gestellten Kapitalien zum Neubau eines Pfarrhofes u Spritzenhauses nicht reichen, im Rahmen der Notwendigkeit soweit Privatgelder zur Verfügung angeboten werden, solche bei 4% Verzinsung und halbjährlicher Aufkündigung aufzunehmen, wofür für die Sicherheit dieser Gelder die Gesam(m)tgemeinde haftet.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sutterlitte Joh Peter

Franz Anton Sohler

Frz anton Mägerle

Barthol. Elbs

Drissler Wilhelm“

 

4 Dezember 1906 – Gemeindeausschuß=Beschlußbuch, Seite 48

Schulaufnahme zum Pfarrhof u. Spritzenhaus-Neubau

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wrude beschlossen:

Zum Zwecke der z.Z. in Bau begriffenen gemeindl. Gebäulichkeiten, das Angebot der Oekonomen Josef Sutter i Niederstaufen mit 2000 M i worten zweitausend Mark u. des Oekonomen Josef Hyrenbach i Geislehen mit 850 M i Worten achthundertfünfzig Mark im Sinne des Gemeindeausschußbeschluß No 47 vom 4 Dezember 1906 anzunehmen  u für diese Beträge Schuldscheine auszugeben mit der Zinsfälligkeit am 1 Dezember 1907.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sutterlitte Joh. P.

Franz Anton Sohler

FRz anton Mägerle

Barthol. Elbs

Drissler Wilhelm“

 

19 Dezember 1906 – Gemeindeauschuß=Beschlußbuch, Seite 49

Aufstellen des gemeindl. Voranschlages pro 1907 u Armenfondvoranschlag pro 1907

 

„Mit 10 gegen 9 Stimmen wurde beschlossen:

I.               Zur Deckung des Defizit der Kirchenstiftung, dem Antrag der Kirchenverwaltung pro 1907 einen Zuschuß von 250 M zu bewilligen.

II.             Zur Dekcung des Defizit der Schulkasse pro 1907 werden aus der Gemeindekasse 720 M bewilligt.

III.           Zur Deckung des Defizit der Armenkasse wird die von Seite der Armenverwaltung benötigte Summe von 500 M bewilligt.

IV.           Der Gemeinde Etat pro 1906 wird laut Voranschlag auf

5803 M 46 Pf Einnahmen
5803 M 46 Pf Ausgaben
festgestellt und ddas entstandene Defizit im Betrage von 2923,09 M durch Umlagen zu decken, welche in der bisherigen Höhe von 130% der Staatssteuer zu Einhebung gelangen soll.

Der Voranschlag der Schulstiftung           reicht mit 1907

„              „          „    Krankenversicherung        „       „  1907

„            „           „    Pfarrhofbaufond                  „      „   1908

der Voranschlag zum Lokal-Malz u bieraufschlag wurde erstellt u am
 03 Dez 06 festgestellt.

Desgleichen der Voranschlag der Armenfondstiftung welcher am 29 Nov  1906 erstellt und am 19. Dezember 06 festgestellt wurde.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herramnn

Sohler Franz Anton
Sutterlitte Joh Peter

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Barthol. Elbs

Drissler Wilhelm

Xaver Steur“

 

19 Dezember 1906 – Gemeindeausschuß=Beschlußbuch, Seite 50

Neubau eines Feuerlösch-Requistienhaus, Holzbezug aus dem Gemeindewald hiezu, sowie Hand u spanndienstpflicht zu den gemeindlichen Gebäulichkeiten

 

„Mit 10 gegen 9 Stimmen wurde beschlossen:

Nachdem das derzeitge Feierlöschrequistenhaus z.Z. den derzeitgen Ansprüchen nicht mehr entspricht, viel zu kein ist u. zufogle vorgehender Beschlüsse anderweitig veräußert werden soll, so beschließt hiemit die unterfertigte Gemeindeverwaltung ein entprechendes  Feuerlöschrequistienhaus aufr der Pfarrpfründewiddum oberhalb des Kaplanhaus zu erbauen u zwar größtenteils aus Holz, welches aus dem Gemeindewald zu entnehmen ist Pl No 551

Das Nutzungsrecht fraglicher  Holzbezüge zu diesem Zwecke wird als gegeben erachtet, nachdem seit unfürdenklichen Zeiten dieser Wald nur als Gemeindewald angesehen u bewirtschaftet wurde also nur für gemeindl Bauten Nutzhölzer gezogen wurden somit direkter Holz oder Holzwertnutzen zu keinerlei Zeiten an die eventl. Benannten Eigentümer direkt verabfolgt wurden.

Des ferneren beschließt die unterfertigte Gemeindeverwaltung dass nachdem  sämmtliche Haus u Grundbesitzer der Gemeinde Niederstaufen am indirekten Nutzen fraglichen Gemeindewaldes  beteiligt sind, auch sämmtliches Hau & Grundbesitzer zu den, den extra benamsten Grundholden auferlegten Hand & Spanndiensten  im Verhältniß der Haus & Grundsteuer herangezogen werden müssen u. dieselbe zu tragen haben.

Es ist jedoch dieser Hand u. Spanndienst bei außerordentlicherbe Bauten u Leistungen wie beim Pfarrhof=Neubau x x nicht in Narura sondern in Geld einzukassieren u. hierüber eigene Liste zu führen.

Die deffinitive Beschlussfassung dieses Gesamtbeschlußes der Gemeindeverwaltung soll jedoch einer auf kommenden  Montag  den 24 Dezember Vormittags 9 Uhr im Gasthaus z. Rösle einzuberufenden Gemeindebürgerversammlung anheimgestellt werden.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herramnn

Sohler Franz Anton
Sutterlitte Joh Peter

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Barthol. Elbs

Drissler Wilhelm

Xaver Steur“

 

 

24. Dezember 1906 – Gemeindeverwaltungs=Beschlußbuch, Seite 51

Die Gemeindejagdverpachtung ab 1. Januar 1907

 

„Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

Den am 31 Dezember 1906 ablaufenden Jagdpacht der Gemeindejagd Niederstaufen unterm 31 Dezmeber 1906 Vormittags10 Uhr öffentlich an den Meistbietenden zu versteigern u vorher Sorge zu tragen, dass diese Bekanntmachung nicht blos in der Gemeinde sondern in mehreren Jagdzeitungen publiziert wird. Die Gemeindejagd soll unter nachstehenden Bedingungen zu Aufwurf kommen:

1.Den Jagdbezirk bildet der Gemeindebezirk, seine Grenzen die Gemeindegrenzen

2. Die Tauer des Pachtes wir dauf 10 Jahre festgesetzt und beginnt mit dem 1. Januar 1907 und entdet mit 31. Dezember 1916.

3. Die Übertragung der Jagpacht an einen anderen Pächter während der Pachtzeit, oder auch eine Teilung des Jagdbezirkes darf nicht ohne Genehmigung der Gemeinde stattfinden.

4. Das Legen von Gift und Fangeisen ist in Ansehung der Gefahren für die Haustiere der Gemeindeangehörigen, dem Jagdpächter sowie dessen Organen strengstens ungtersagt.

5.Der Pächter haftet für allen nachweisbaren Schaden sofern solcher durch  zu sehr überhandnehmenden Wildbestand verursacht wird, auch für allen durch die Ausübung der Jagd eventl. verursachten Schaden.

6. Durch die Ausübung der Jagd dürfen die Gemeindeangehlörigen in ihrer Feld- und Waldarbeit nicht gestört werden.

7.Der Pachschilling ist jährlich zu 2/3 teil sofort bei Beginn des Jahres, das restliche 1/3 teil bis längstens 1. Juni des jeweiligen Kalenderjahres an die Gemeindekasse zu entrichten, dem Pächter steht es frei die ganze Pachtsumme schon bei Beginn des jeweiligen Kalenderjahres einzubezahlen.

8. Der Pacht erlischt vor der Zeit:

                                                 beim Ableben des Pächgters.

9. Der Gemeinde steht es frei, jederzeit den Pacht zu künden, wenn der Pächter die vorgehenden Bedingungen der Ziffer  3,4,5,6,7 auch nur im Einzelnen nicht einhält, der Pacht liefe sodann 3 Monat nach geschehener Kündung ab

Ferner wird beschlossen zu dieser Gemeindejagd Versteigerung gleichzeitigeine Gemeindebürgerversammlung einzuberufen um derselben den Jagdversteigerungszuschlag zur deffinivien  u beschlußmäßigen Anerkennung in Vorlage zu bringen.

Die Gemeindeverwlatung:

Vögel Bürgerfmeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Franz Anton sohler

Xaver Stur

Frz anton Mägerle

Elbs Barthol.

Sutterlitte Joh Peter

Drissler Wilhelm

Sutter Josef“

 

24 Dezember 1906 – Gemeindeausschuß=Beschlußbuch, Seite 52

Versteigerung des alten Feuerlöschrequisigtenhauses auf Abbruch

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

Dass nachdem anläßlichder heutigen Gemeindebürgerversammlung u zufolge Beschluß vom 20 Nov 1906 die öffentliche Versteigerung des alten Feuerlöschrequistienhauses u zwar auf Abbruch unter nachstehenden Bedingungen zum Aufwurf  kommen soll.

1.     Das Feuerlöschrequistienhaus muß bis längstens 1 März 1907 vollständig abgebrochen, der Platz geräumt sein,

2.     Der Abbruch erstrekct sich nicht blos auf die Holzteile sopndern auvch auf die Fundamente u zwar bis zueiner tiefe von 0,50 m unter dem Grasboden

3.     Der Versteigerungszuschlag bzw. die Erlös-Summe ist bis längstens 1 April 1907 an die Gemeindekasse zu entrichten.

Den Zuschalg erhielt er Oekonom Andreas Scheuch i Niederstaufen um das Angebot von 308 M  i worten dreihundertacht Mark  Derselbe erklärt das Versteigerungsprojekt zu vorigen Bedingungen u deren pünktlichste Einhaltung zu übernehmen.

C. A. ?

Scheuch Andreas

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Franz Anton Sohler

Xaver Steur  
Frz Anton Mägerle

Elbs Barthol.

Sutterlitte Joh. Peter

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

 






 

.

 

 

Generalversammlung sämtlicher stimmberechtigter Gemeindebürger nach Art. 146 der Gemeindeordnung am 24. Dezember 1906

Stimmberechtigte 67

Anwesende 57

 

Gegenstand der Beschlussfassung:

Vorbereitung zur Verpachtung der Gemeindejagd ab 1. Januar 1907

 

Vortrag des Ausschussbeschlusses vom 20. November 1905 Nr. 46

 

„Die Versammlung beschließt den Gemeindeausschussbeschluss Nr. 46 vom 20. November des Jahres deffinitiv anzuerkennen u zur nächsten Gemeindeversammlung am 31. Dezember die Gemeindeverwaltung zu beauftragen zu genannter öffentlichen Jagdversteigerung Pachtbedingungen aufzustellen wodurch die Interesse cer GBrundbesitzer der Gemeinde ganz entschieden gewart werden sollen.“

 

Abstimmungsergebnis: 50 gegen 7 bei mündlicher Abstimmung

 

Für die Bürger: Alois Huber, Josef Höß

Die Gemeindeverwaltung: Vögel, Bürgermeister, Sutter, Beigeordneter; SutterJosef; Sohler Franz Anton; Steur Xaver; Frz Anton Mägerle; Drissler Wilhelm; Sutterlitte Joh. Peter

 

Gegenstand der Beschlussfassung:

Neubau eines Feuerlösch-Requisitenhaus, Holzbezug aus dem Gemeindewald hiezu, sowie Hand- und Spanndienstpflicht zu den gemeindlichen Gebäulichkeiten u deren Gestaltung

 

Stimmberechtigte:  67

 

Die Versammlung beschließt „den Gemeindeausschuß-Beschluss 50 vom 19 Dezember 1906 als Gemeindebeschluß zu erklären, worauf das zu benötigente Bauholz zu einem Feuerlöschrequisitenhaus aius der Pl.Nr. 551/:Gemeindewald:/ zu entnehmen ist.

Hiemit wird das indireckte Nutzungsrecht an fraglicher PlNr. anerkannt für sämtlicheHsNr. Und Grundbesitzer der Gemeinde Niederstaufen im Verhältniß ihrer Has u Grundsteuer.

Anschließend an die Anerkennung des indirekten Nutznießungsrecht am Gemeindewald durch sämtliche Haus u Grundbesitzer der Gemeinde so haben auch sämtliche Haus u Grundbesitzer die Hand- und Spanndienste wie solche zu gemeindlichen Bauten benötigt sind im Verhältniß der Haus u Grundsteuer gemeinsam zu tragen, diese Hand u Spanndienste sind aber nicht in Natura zu leisten, sondern werden mittelst eigener Listen in Geld umgerechnet und eigens einkassiert analog den Gemeindeumlagen.

Jedem Pflichtigen steht es jedoch frei sich an diesen gemeindlichen Bauten u Arbeiten zu beteiligen soweit Arbeitshilfe benötigt ist u auf diese Art seine Schuldigkeit selbst ab verdienen zu können.

Vorgelesen genehmigt u von der Gemeindeverwaltung und zwei Bürgern unterschrieben.“

 

Für die Bürger: Alois Huber, Josef Höß

Die Gemeindeverwaltung: Vögel, Bürgermeister, Sutter, Beigeordneter; SutterJosef; Sohler Franz Anton; Steur Xaver; Frz Anton Mägerle; Drissler Wilhelm; Sutterlitte Joh. Peter

 

           

 

31. Dezember 1906 Generalversammlung sämtlicher stimmberechtigten Gemeindebürgern

Zahl der Stimmberechtigen: 67 Erschienen und anwesend: 56

 

Der Bürgermeister erstattete vor allem eingehenden Vortrag über den Beratungsgegenstand und las die vorbereitenden Verhandlungen, insbesondere den Ausschußbeschluß Nr.46 vom 20. Nov.1906 u Beschluß Nr.1 der Gde-Bürgerversamml. V. 24. Dez. 1906 öffentlich vor.

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Oeffentliche Verpachtung der Gemeindejagd

Abstimmungsergebnis: 54 für 2 gegen den Beschluß

Nach obengenannten Beschlüssen komt die Gemeindejagd unter folgenden Bedingungen zur Verpachtung:

1.Den Jagdbezirk bildet der Gemeindebezirk, seine Grenzen die Gemeindegrenzen

2. Die Tauer des Pachtes wir dauf 10 Jahre festgesetzt und beginnt mit dem 1. Januar 1907 und entdet mit 31. Dezember 1916.

3. Die Übertragung der Jagpacht an einen anderen Pächter während der Pachtzeit, oder auch eine Teilung des Jagdbezirkes darf nicht ohne Genehmigung der Gemeinde stattfinden.

4. Das Legen von Gift und Fangeisen ist in Ansehung der Gefahren für die Haustiere der Gemeindeangehörigen, dem Jagdpächter sowie dessen Organen strengstens ungtersagt.

5.Der Pächter haftet für allen nachweisbaren Schaden sofern solcher durch  zu sehr überhandnehmenden Wildbestand verursacht wird, auch für allen durch die Ausübung der Jagd eventl. verursachten Schaden.

6. Durch die Ausübung der Jagd dürfen die Gemeindeangehlörigen in ihrer Feld- und Waldarbeit nicht gestört werden.

7.Der Pachschilling ist jährlich zu 2/3 teil sofort bei Beginn des Jahres, das restliche 1/3 teil bis längstens 1. Juni des jeweiligen Kalenderjahres an die Gemeindekasse zu entrichten, dem Pächter steht es frei die ganze Pachtsumme schon bei Beginn des jeweiligen Kalenderjahres einzubezahlen.

8. Der Pacht erlischt vor der Zeit:

                                                 beim Ableben des Pächgters.

9. Der Gemeinde steht es frei jederzeit den Pacht zu künden, wen der Pächter die vorgehenden Bedingungen der Ziffer  3,4,5,6,7 auch nur im Einzelnen nicht einhält, der Pacht liefe sodann 3 Monat nach geschehener Kündung ab

Der Jagdpacht wurde Herrn Fabrikant Peterwand(?), Wangen um das Meistgebot von jährlich 810 M in worten achthundertzehn Mark zugeschlagen.

Der Pächter erklärt sich mit vorstehenden Bedingungen einverstanden den Pacht zu übernehmen.

                                                            i.A . A. Pettermand

                                                                        Wilhelm Schneller

Nach beendeter Versammlung wurde vorstehendes Verpachtungsprotokoll vorglesen und von 2 Bürgern und der Gemeindeverwaltung zur Bestätigung unterzeichnet.

 

Für die Bürger                                                                        die Gemeindeverwaltung
Fidel Riedesser                                                            Vögel, Bürgermeister

Alois Huber                                                                        Frz.Ant. Megerle Sutter, Beigeordneter

                                                                                    Salomon Herrmann

                                                                        Franz Anton Sohler, Sutterlitte Joh. Peter

                                                                        Sutter Josef, Steur Xaver, Drissler Wilhelm

Auf Ansuche des Herrn Pettermand wurde unter heutigem noch Herr Karl Speidel als Mitpächter vorgemerkt.

Niederstaufen 5.I.1910   Vögel, Bürgermeister

 

 

 

 

1907

10. Februar 1907  Schuldaufnahmen zum Pfarrhof u Spritzenhaus-Neubau

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

Zum Zwecke derr z.Z. im Bau begriffenen gemeindlichen Gebäulichkeiten das Angebot des Oekonomensohnes Josef Sinz in Haggenberg mit 1100 M i. Worten elfhundert Mark, Franz Anton Sinz i Haggenberg mit 1200 M – i. Worten zwölfhundert Mark, u der Oekonomenstochter Theresia Sinz i Haggenberg mit 1000 M i. Worten eintausend Mark im sinne des Gemeindeausschußbeschluß No 47 vom 4 Dezember 1906 anzunehmen u. für diese Beträge Schuldsgheine auszugeben mit der Zinsfälligkeit am 10 Feb 1908.

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Anton
Drissler Wilhelm

Xaver Steur
 Frz Anton Mägerle

 

1. April 1907 Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Oekonomen Johann Georg Merroth in Geislehen

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der Witwer Joh. Geoprg Merroth Oekonom geboren 30 März 1846 i Heimenkirch K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Geislehen besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Erwerbung das Heimatrecht;

gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zu Verehelichung des genannten Johann Georg Merroth mit der ledigen Sienstmagd Elisabeth Stadelmann geboren  den 16 Oktober 1864 in Haggen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Niederstaufen und beheimatet in Niederstaufen wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verhelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.
Drissler Wilhelm

Xaver Steur
 Frz Anton Mägerle“

1. April 1907 - Erlassung ortspolizeilicher Vorschriften über das Schlachten von Vieh

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wird beschlossen:

 

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen erlässt auf Grund des Art. 1 ff und 145 ZIff 2 des Polizeistrafgesetzbuches folgende ortspolizeiliche Vorschriften über das Schlachten von Vieh:

§ 1

Alle Schlachtungen sind nach Handwerksgebrauch auf die schnellste Weise möglichst geräuschlos und unter Beachtung der zur Verhinderung von Unglücksfällen geeigneten Vorsichtsmaßregeln vorzunehmen. Sowohl Groß= als auch Kleinvieh insbesondere auch Kälber u. Schweine sind vor der Tötung zu betäuben. Zu diesem Zwecke ist der Stirn oder Genickschlag mittelst einer Keule oder eines Hammers anzuwenden.

Die geschlachteten Tiere sind nach vollendeter Blutung und erfolgter Beschau sofort und ohne Unterbrechung nach Handwerksgebrauch zu verarbeiten.

§ 2

Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Schlachtvieh, dessen Fleisch im Voraus für Israeliten bestimmt ist.

§ 3

Metzger und andere zum Feilbieten von Fleisch Berechtigte oder für ihren Gewerbebetrieb schlachtende Personen, welche vorstehenden ortspolizeilichen Vorschriften zuwider handeln, werden mit Geld bis zu 15 Mark gestraft.

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Anton
Drissler Wilhelm

Xaver Steur
 Frz Anton Mägerle“

 

28. April 1907 - Schuldaufnahme zum Pfarrhof & Spritzenhausbau

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem das Kapital von 2000 M in worten tzweitausen Mark der Armenfondstiftung Niederstaufen von Seite der bisherigen Schuldnerin Katharina Beitner heimgezahlt werden will, so beschließt die unterfertigte Gemeindeverwaltung dieses Kapital als Schuldaufnahem der Gemeinde Niederstraufen zum Zwecke des Pfarrhof & Spritzenhaus=Neubau herüber zu nehmen u bis zur völligenHeimzahlung an den Armenfond Niederstaufen mit 4% ab 25 April 1907 zu verzinsen. Gegenwärtiger Beschluss tritt erst mit bezirksamtlicher Genehmigung in Kraft welche vorerst zu erholen ist..

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

28. April 1907 – Schuldaufnahme zum Pfarrhof & Spritzenhaus=Neubau

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Das Angebot des Oekonomen Xaver Elbs i Adelberg welches dahin geht der Gemeinde Niederstaufen zum Zwecke des Pfarrhof u Spritzenhaus Neubau den Betag 2000 M i Worten zwietausend Mark gegen 4% u halbjährige Kündigung anzunehmen u. im Sinne des Gemeindeauschußbeschlusses  No 47 vom 4. Dez. 1906 zu verwenden sowie für diesen Betrag Schuldschein auszugeben mit der Zinsfälligkeit am 1 Mai 1908.

 

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Sutterlitte Joh. Peter

 

 

 

28. April 1907 – Seite 59 - Unerhobene Gemeindeumlagen pro 1906

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:


Die im Einzugsregister zur Gemeinderechnung pro 1906 nicht erhobenen Umlagen in der Höhe von 85 M 52 Pf.  als Nachlässe zu behandeln nachdem darunter Kosten sind welche nicht erhoben werden dürfen u solche welche infolge Wegzugs aus der Gemeinde nicht fürs ganze Jahr steuerpflichtig waren u solche wo überhaupts nichts zu erheben ist.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

 

24. Juni 1907 – Seite 60 - Heimatrechtsverleihung für den Bäckerei = und WirtschaftspächterJosef Rauch i eisenharz u dessen Braut Teresia Morent von Albris

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem ledigen Bäckerei u Wirtschaftspächter Josef Rauch i Eisenharz auf dessen Ansuchen für ihn u. seine Braut Theresia MOrent das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einbezhalung gesetzlich  festgelegten Heimatrechtsgebühren im Betrage von 20 M hiemit zu verleihen.

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

24. Juni 1907 – Seite 61 - Erklärungsabgabe nach Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Bäckerei & Wirtschaftspächter Josef Rauch

 

Mit 10 gegn 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmaäßig ausgesprochen:

1.     Der ledige Backerei & Wirtschaftspächter Josef Rauch geborten am 26 Februar 1882 in Buchenberg K.Bezirksamt Kempten wohnhaft in Eisenharz besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Josef Rauch mit der ledigen Theresia Morent geboren am 27 Februar 1882 i Eisenharz Kgl Württemb Oberamt Wangen wohnhaft in Eisenharz u. beheimatet in Eisenharz wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 übr Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahr 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

 

24. Juni 1907 – Seite 62 – Verleihung der Ehrenbürgerschaft in der Gde Niederstaufen an Hochw.Hr. Pfarrer Joh. Ev. Hiemer

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem der Hochw. Hr. Pfgarrer Johann Ev. Hiemer am 31 Juli dsJ. Sein 40 jähriges Priesterjubiläum feiert, wov0n er seit 22 Jahr in hiesiger Gemeinde den Seelsorge dienst verreichtet, so sieht sich die unerfertigte Gemeindverwaltung veranlasst in Anbetzracht des lanfgjärjhigen Wirkens in der Geme9nde sowie der sonstigen reichlichen Zuwendungen welche Hochderselbe der Gemeinde Niederstaufen zu teil werden ließ, das Ehrenbürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen zu verleihen, als einen Akt der Verehrung und Dankbarkeit.

Vorstehender Beschluß soll einer auf 4 Juli 1907 einzuberufenden Gemeindeversammlung zur Anerkennung u Zustimmung unterbreitet werden.

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

 

 

24. Juni 1907 – Seite 63 – Erstellung einer Wasserleitung für den neuerbauten Pfarrhof sowie Uebernahme und Regelung der Unterhaltungspflicht dieser Wasserleitung

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem der dezeitige Gemeindebrunnen schon seit Jahren kaum den Bedarf der beteiligten Nutznießern deckt, eine Aufteilung an jeden einzelnen der Intressenden in Anbetracht des geringen Wasserzulaufes gar nicht durchführbar, so wird mit Gegenwärtigem der von Seite der Hochdruckswasserwerkbesitzern von HsNr. 11, 11 1/3, 17 & 19 einerseits u. dem derzeitigen Herrn Pfarrer andererseits, mit einander vereinbartem Wasserbezugsvewrtrag unter vorbehalt der Genehmigung der Gemeindeverwaltung abgeschlossen, im Interesse der Gemeinde hiemit genehmigt u. der Vertrag nachstehendunterfertigt.

Der Vertrag lautet:

Zwischen den Hochdruckswasserwerksbesitzern von HsNr- 11der Maria Elbs dem Besitzer von Hs Nr=11 1/3, der Besitzerin von HsNo 17 Agathe Frommknecht u dem Besitzer von HsNo 19   Metzgermeister Sohler J?a? sämmtloche in Niederstaufen sowie dem derzeitigen Hochw. Herrn Pfarren Johann Ev. Hiemer unter Genehmigung u Verpflichtung der Gemeinde Niederstaufen wurde nachstehender Vertrag abgeschlossen:

§ 1 die obengenannten Wasserwerksbesitzer erlauben der Gemeindeverwaltung Niederstaufen aus ihrer im November & Dezember 1905 erbauten Hochdruckwasserleitung, zum neuerbauten Pfarrhof soviel Wasser entnehmen zu dürfen als der Bedarf in der Küche und in der Waschküche erfordert.

 

§ 2 die Kosten der Anschluss- & Hausleitung incl. Graben vom Hauptrohrstrange bisy zum und im Pfarrhofe werden von der Gemeinde Niederstaufen übernommen ebenso die auf dieser Leitung vorkommenden Reparaturen.

 

§ 3 Es wird der Gemeindeverwaltung wie auch dem Pfarrherrn niemals gestattet Nebenleitungen zum Garten oder in eine eventl. zu erbauende Stallung oder in ein sonstiges Nebengebäude oder sonst wohin zu errichten.

 

§ 4 Die Gemeindeverwaltung Niederstaufen erwirbt mit obiger unter § 1 erteiltzen Erlaubnis niemals und in keiner Weise ein Recht auf die Wasserleitung der vorgenannten Besitzer sondern ist lediglich nur Nutznießer soweit das Wasser für den neuerbauten Pfarrhof in Küche & Waschküche gebraucht wird.

§ 5 Die Wasserwerksbesitzer können an ihrer Leitung und deren Zugehörigkeiten /:Quellfassungen, Reservoir etc.:/ Änderungen jederzeit vornehmen u. hat sowohl die Gemeindeverwaltung als wie auch der Pfarrherrkein Recht des Einspruchs auch wenn druch einige Tage Unterbrechung des Wasserbezugs der Pfarrhof kein Wasser beziehen kann. In solchen Fällen hätte der jeweilige Pfarrer seinen Wasserbedarf aus dem gemeinsamen Brunnen der HsNo 2,3 u. 18 der ihm sowieso zu 1/3 Teil zusteht zu dekcen, ohne dass die Wasserwerksbesitzer zu irgendeiner Entschädigung belangt werden können.

 

§ 6 Das Gleich  wie unter sub. § 5 gesagte gilt auch für allenfalls eintretende Störungen während des Betriebes oder periodischen Absperrungen bei geringerer Quellschüttungen u allen eintretenden Eventualitäten.

 

§ 7 Von Seite des derzeitigen Pfarrherrn wird für die Abgabe des betreffenden Wassers in den neuen Pfarrhof  die summe von 1400 M /: in Worten viezehnhundert Mark:/ an die Wasserwerksbesitzer gezahlt.

 

§ 8 Bei eventuellen eintretenden Reparaturen an der Hauptrohranlage bis und mit oder der Reservoir, hat die Gemeinde ein zehntel  der anfallenden Kosten an die Wasserwerksbesitzer zu entrichten.

 

§ 9Von vorstehendem Original-Vertrag erhält der derzeitige Hr Pfrarrherr sowie die Wasserwerksbesitzer je ein beglaubigte Abschrift.

 

 

Die Wasserwerksbesitzer:

Die Gemeindeverwaltung

Maria Elbs

Josef Kraft i.V. Curator Martin Vögel

Frommknecht Agathe

Josef Anton Sohler

Vögel, Bürgermeister

 

Der Pfarrherr: Johannes Ev. Hiemer Pf u. Currat?

Sutter, Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Frz Anton Mägerle

Sutterlitte Joh. Peter

Steur Xaver
Elbs Barthol.

Sohler Franz Anton

Drissler Wilhelm

 

 

 

 

 

 

 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 4. Juli 1907

Anwesend:  67 Gemeindebürger

Abstimmung: 66 : 1 (Hölzler J.Ant. Gastwirt i. Emsgritt)

 

Der Bürgermeister erstattet vor allem eingehenden Vortrag über den Beratungsgegenstand und las die vorbereitenden Verhandlungen insbeondere den Ausschßbeschluß vom 24. Juni 1907 Nr. 62 öffentlich vor.

 

Beschluss in mündlicher Abstimmung mit 66 gegen 1

 

Dem Entschluß der Gemeindeverwaltung von Niederstaufen vom 24. Juni 1907 Nr. 62 wird allgemein Anerkennung zugeteilt, es wird hemit dem derzeiotogen Herrn Pfarrer Joh. Ev. Hiemer i Niederstaufen unter Würdigung der im genannten Gemeindeausschußbeschluß vermerkten Gründe das Ehrenbürgerrecht verliehen.

 

Für die Bürger:                                                                        Die Gemeindeverwaltung:

Epple Thomas                                                 Vögel, Bürgermeister, Sutter Beigeordneter

Sutter Gebhard                                                Sutter Josef, Frz.Ant. Mägerle, Drissler Wilhelm
                                                                        Sal Herrmann, Sutterlitte Joh. Peter,

Sohler Franz Anton, Xaver Stuer, Elbs Bartholo.

 

 

21. Juli 1907 – Seite 64 – Löschungsantrag eines an die Armenfondsstiftung Niederstaufen heimgezahlten Hypothekkapitals von Katahriana Beitner i Adelberg

 

„Nachdem von der Oekonomenswitwe Katahrian Beitner i Adelberg HsNo 44 dieseitiger Gemeinde das auf ihrem Anwesen ruhende Hypothekenkapital von 200 M der Armenfondstifgtung Niederstaufen an Letere zurück bezahlt worden sit, worüber Quittung ausgestellt wurde, so wird hiemit die Löschung dieser heimgezahlten Hypothekenschuld beim Hypothekenamt Weiler Hyp.Buch für Niederstaufen Bd.III Seite 190 beantragt und diesbezüglich beschlossen.

 

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

21. Juli 1907 – Seite 65 – Ueberweisung und Anspruch auf Heimatverleihung an Johannes Henn in Lindenberg

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„In Anwendung des Art. 7a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 und 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Marktgemeindeverwaltung Lindenberg die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Marktgemeinde Lindenberg seit mehr als 4 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden Oekonomen Johannes Henn, geboren  am 17 Oktober 1853 zu Letz Gde Scheidegg, angesprochen.

Mit demselben erwerben auf  Grund der Art. 4 und Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau und diejenigen Kinder derselben, welche noch keine selbständige Heimat besitzen ebenfalls die Heimat in Lindenberg

Von dieser Erhebung des Anspruches azf Geunatrecgtsverleihung wolle jenseitite Marktgemeindeverwaltung Kenntniß nehmen u. allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

.Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erheb ung dedes Aufrufes benachrichtigt werden und demselben zur etwaigenGeltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7ª  Abs. 2 und 3 eine ausschließende Fristvon vierzehn Tagen vorgesetzt werden.

Vorgelesen und unterschreiben.

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

21. Juli 1907 – Seite 66 – Ueberweisung und Anspruch auf Heimatverleihung an Martin Riedißer in Lindenberg

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

 

„In Anwendung des Art. 7a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 und 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Marktgemeindeverwaltung Lindenberg die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Marktgemeinde Lindenberg seit mehr als 4 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden, Hausbesitzers Martin Riedißer geboren am 4 Januar 1856 zu Geigersthal Gde Heimenkirch, angesprochen.

Mit demselben erwerben auf  Grund der Art. 4 und Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau und diejenigen Kinder derselben, welche noch keine selbständige Heimat besitzen ebenfalls die Heimat in Lindenberg

Von dieser Erhebung des Anspruches azf Geunatrecgtsverleihung wolle jenseitite Marktgemeindeverwaltung Kenntniß nehmen u. allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

.Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erheb ung dedes Aufrufes benachrichtigt werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7ª  Abs. II  und III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.

 

Vorgelesen und unterschreiben.

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

21. Juli 1907 – Seite 67 - Ueberweisung und Anspruch auf Heimatverleihung an den Haubesitzer Franz Josef Beitner in Lindenberg

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

 

„In Anwendung des Art. 7a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 und 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Marktgemeindeverwaltung Lindenberg die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Marktgemeinde Lindenberg seit mehr als 4 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden, Hausbesitzer Franz Josef Beitner, geboren am 18. VIII. 1868 zu Niederstaufen, angesprochen.

Mit demselben erwerben auf  Grund der Art. 4 und Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau und diejenigen Kinder derselben, welche noch keine selbständige Heimat besitzen ebenfalls die Heimat in Lindenberg

Von dieser Erhebung des Anspruches auf Heimatrechtsverleihung wolle jenseitige Gemeindeverwaltung Kenntniß nehmen u. allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

.Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erhebung des Aufrufes benachrichtigt werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7ª  Abs. II  und III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.

 

Vorgelesen und unterschreiben.

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

21. Juli 1907 – Seite 68 - Ueberweisung und Anspruch auf Heimatverleihung an den Hausbesitzer Josef Hauber in Scheidegg

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

 

„In Anwendung des Art. 7a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 und 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Gemeindeverwaltung Scheidegg die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Gemeinde Scheidegg seit mehr als 4 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden, Hausbesitzers Josef Hauber geboren am 8 Juni 1864 zu Niederstaufen, angesprochen.

Mit demselben erwerben auf  Grund der Art. 4 und Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau und diejenigen Kinder derselben, welche noch keine selbständige Heimat besitzen ebenfalls die Heimat in Scheidegg

Von dieser Erhebung des Anspruches auf Heimatverleihung wolle  jenseitige Gemeindeverwaltung Kenntniß nehmen u. allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

.Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erhebung dedes Aufrufes benachrichtigt werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7ª  Abs. II  und III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.

 

Vorgelesen und unterschreiben.

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

21. Juli 1907 – Seite 69 - Ueberweisung und Anspruch auf Heimatverleihung an den Schankwirt JOh Georg Berle i Oberdorf  Gemeinde Hindelang

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

 

„In Anwendung des Art. 7a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 und 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Gemeindeverwaltung Hindelang die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Marktgemeinde Lindenberg seit mehr als 4 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden, Schakwirt Joh Georg Berle geboren am 30 Okt 1866 zu Kargen Gde. Niederstaufen, angesprochen.

Mit demselben erwerben auf  Grund der Art. 4 und Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau und diejenigen Kinder derselben, welche noch keine selbständige Heimat besitzen ebenfalls die Heimat in Hindelang.

Von dieser Erhebung des Anspruches auf Heimatrechtsverleihung wolle jenseitige Gemeindeverwaltung Kenntniß nehmen u. allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend machen.

.Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erheb ung dedes Aufrufes benachrichtigt werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7ª  Abs. II  und III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.

 

Vorgelesen und unterschreiben.

Die Gemeindeverwaltung.

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte Joh. Peter

Sutter Josef

Elbs Barthol.

Sohler Frz. Anton
Frz Anton Mägerle

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

 

21.  Juli 1907 – Seite 70 – Abhör und Feststellung der Gemeinderechnung pro 1906 sowie sämtlicher diesbezüglicher Stiftungsrechnungen pro 1906

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„I.  Die Abhör u. Feststellung der Gemeinderechnung pro 1906 welche mit

Einnahmen 16744 M 36 Pf

Ausgaben   15163 M 55 Pf und

Aktivstand    1580 M 81 Pf

abschließt.

II. Die Abhör u Feststellung der Gemeindekrankenversicherungsrechung pro 1906 welche mit Einnahmen 1987 M 35 Pf

Ausgaben   1987 M 35 Pf und

Akrivrest  --------M --- Pf
abschließt.
III. Die Abhör und Feststellung der Schulstiftungsrechnung pro 1906 welche mit:
Einnahmen 867 M 37 Pf
Ausgaben   672 M 70 Pf und
Akrtivrest 194 M 67 Pf
abschließt und ein rentierliches Vermögen von 1139 M 77 Pf besitzt.
IV. Die Abhör und Feststellung der Armenfondsstiftungsrechnung pro 1906  welche mit
Einnahmen  341 M 78 Pf
Ausgaben    341 M 78 Pf  und
Akrivrest     ---- M  --- Pf    abschließt und ein rentierliches Vermögen von 8389,33 M besitzt.
V. Die Abhör und Feststellung der Lokalarmenversicherung pro 1906 welche mit
Einnahmen  1400 M 84 Pf
Ausgaben      822 M 40 Pf und
Akrivrest     -578 M 44 Pf abschließt
VI. Die Abhör der Kirchenstiftungs-Rechnung pro 1906 gab zu keinerlei Erinnerung Anlaß.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel bürgermeister

Sutter Beigeordneter Suttelritte

Elbs Barthol.

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Xaver Steur
 Drissler Wilhelm

Sohler Franz Anton

Frz Anton Mägerle

28. Juli 1907 – Seite 71 – Schuldaufnahme zum Pfarrhof & Spritzenhaus=Neubau

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Das Angebot des Oekonomen Nickolaus Seeberger i Kinbach 1000 M mit Worten eintausend Mark im Sinne des Gemeindeausschußbeschlußes vom 4 Dez. 1906 anzunehmen u für diesen Betrag Schuldschein auszufertigen mit der Zinsfälligkeit von 28 Juli 1908

Desgleichen eine Schuldaufnahme von 4000 M i Worten viertausend Mark zu gleichem Zwecke von dem Oekonomen Josef Sutter i Niederstaufen wofür Schuldschein ausgefertigt werden soll mit Zinsfälligkeit am 1 August 1908

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter Sal. Herrmann

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Elbs Barthol.
Sutterlitte
Franz Anton Sohler
Xaver Steur

1.     September 1907 – Seite 72 – Spritzenhaus-Neubau & Vergebung

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde  beschlossen:

 

„ Nachdem der Pfarrhof-Neubau beendet soll nun zu Neubau eines Soritzenhauses geschritten werden nach mehrfachen Beratungen u unter Würdignung der Bezirksamtlichen Gemeinde-Besichtigungsvermerke von 27 Juni dsJ. wurde beschlossen den z.Z. vorliegenden Spritzenhaus-Neubau-Plan anzunehmen u diesem Neubau gleichzeitig an den Baumeister Xaver Foigele i Opfenbach um eine Pauschal-Summe von 6550 M fix und fertig hergestellt zu übergeben, der Neubau muß bis 1 Dezmeber 1907 fertiggestellt sein. Die Baukosten sind soweit die alten Waldbestände im Gemeindewald nicht ausreichen im Wege einer Anleihe aufzunehmen und zu decken, zur Verzinsung u. Heimzahlung dieser Anleihe sind soweit benötigt die Gemeindeumlagen heranzuziehen

Diesen Gemeindauschußbeschluß ist zur deffinitiven Anerkennung der Gemeinde-Versammlung zu unterbreiten, zu welchem Zwecke auf kommenten Sonntag den 8 dsMts Vormittags 10 Uhr eine Gemeindeversammlung einzuberufen ist.

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Sutter Beigeordneter
Sal. Herrmann

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Elbs Barthol.
Sutterlitte
Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 



Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 8. September 1907

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Spritzenhaus-Neubau F? Vergebung

 

Zahl der Stimmberechtigten: 67 Anwesend: 60 Bürger

 

Der Bürgermeister erstattet vor allem eingehenden Vortrag über den Beratungsgegenstand und las die vorbereitenden Verhandlungen insbesondere den Ausschußbeschluß vom 1. September 1907   Nr. 72  öffentlich vor.

 

Abstimmung: 60:0

 

Die Versammlung beschließt.... den Entschluß der Gemeindeverwaltung von Niederstaufen vom 1. September Nr. 72 wird von der heutigen Gemeindebürgerversammlung definitiv anerkannt u. einstimmige Zustimmung erteilt.

 

Für die Bürger:                                                            die Gemeindeverwaltng

Huber Gebhard                                                Vögel, Bürgermeister, Sutter, Beigeordneter

Alois Huber                                                 Frz.Ant. Mägerle, Herrmann Salomon, Frz Anton Sohler

                                                            Sutterlitte, Drissler Wilhelm, Sutter Josef, Xaver Steur,

                                                             Elbs Barthol.

 

 

Am 30. September 1907 stirbt der Beigeordnete Xaver Sutter 58jährig. In den Protokollen findet das keinerlei Erwähnung!

 

13.  Oktober 1907 – Seite 74 – Versteigerung des alten Pfarrhauses auf Abbruch

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Nachdem der alte Pfarrhof nun leer stet u derselbe zufolge Vertrag mit dem derzeitigen Pfarrer zum Abbruch kommen muß, so wird mit Heutigem nachdem wiederholt in der Presse publiziert wurde die öffentliche Versteigerung dies alten Pfarrhauses unter nachstehenden Bedingungen vorgenommen:

1.     Der Pfarrhof wird als ein Ganzes zum Auswurf gebracht.

2.     Derselbe ist ab Zuschlag innerhalb 1 Monat vollständig abzubrechen

3.     Der Abbruch ist bis zu 50 cm unterhalb der Erdoberfläche zu betätigen

und der Platz vollständig geräumt werden

4.     Kommen Einsteigerer welche persönlich nicht bekannt so haben dieselbe entwedereinen hiesigen Bürgen oder eine Kaution in der Höhe der einsteigerungshöhe zu hinterlegen.

5.     Die Einsteigerungssumme ist in zwei Raten zu entrichten u. zwar 1/3 Teil acht Tage nach dem heutigen Zuschlag und 2/3 Teil bis zum 15 Dezember 1907

6.     Nach dem Zuschlag behält sich die Unterfertigte Gemeindeverwaltung 10 Minuten Zeit zur deffinitiven An oder Aberkennung des Zuschlages vor.

7.     Der Zuschlag erfolgte um die summe von 410 M i.W. vierhundert und zehn Mark denselben erhielt der Oekonomenssohn Josef Huber welcher sich unterschriftlich zur genauen Einhaltung der vorstehenden Versteigerungsbedingungen verpflichtet.

                                                                                                             L/C? W?

                                                                                                Franz Jos. Huber

Vorstehenden Abschluß bestätigt

                                     Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Sal. Herrmann

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Elbs Barthol.
Sutterlitte
Franz Anton Sohler
Xaver Steur

Sutterlitte

Sutter Josef

Salomon Herrmann

27 Oktober 1907 – Seitze 75 – Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen des Leopold Sinz für denselben u dessen Braut Agnes Ender in Zuffenhausen wohnhaft

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem ledigen Säger Leopold Sinz in Zuffenhausen Württemberg auf dessen Ansuchen für ihn u. seine Braut Agnes Ender das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einbezahlung der geseztlich festgelegten Heimatrechtsgebühren im Betrage von 20 M hiemit zu verleihen.

                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Barthol.

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle

Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

27 Oktober 1907 – Seite 76 – Erklärungsabgabe nach Art 32 b ehufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses für den Säger Leopold Sinz und dessen Braut Agnes Ender

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     Der ledige Säger Leopold Sinz geborten am 25 Dezember 1881 i Niederstaufen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Zuffenhausen bei Stuttgart Württemberg besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht.

2.     Gegen ausstellung des disgtirktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genbannten Leopold Sinz mit der ledigen Dienstmagd Agnes Ender geboren am 3 august 1881 in Hallein im Tirol und beheimatet in Schwaz Tirol, wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat,Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.


                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Barthol.

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Franz Anton Sohler
Xaver Steur


25 November 1907 – Seite 77 – Ueberweisung u. Anspruch auzf Heimatverleihung an den Telegrafenvorarbeiter Karl Räderer in Kempten
 

Mit 8 gegn 0 Stimmen wurde beschlossen:

„In Anwendung des Art 7ª und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 u 7 des Gesetzes vom 17 Jun9 1896 über Heimat, Verehelichung u aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei dem Stadtmagistrat Kempten die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Stadt Kempten seit mehr als 7 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich sich aufhaltenden Telegrafenvorarbeiter Karl Räderer geboren am 24 Februar 1876 in Kempten angesprochen.

Mit demselben erwerben auf Grund des Art. 4 und Art 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau und diejenigen Kinder derselben,welche noch keine selbständige Heimat besitzen, ebenfalls die Heimat in der Stadt Kempten.

Von dieser Erhebung des Anspruches auf Heimatverleihungwolle jenseitiger Stadtmagistrat machen.

Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte  von der Erhebung des Anspruches benachrichtigt  werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art 7ª Abs. II u III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.

 

Vorgelesen und unterschrieben:

                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Barthol.

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

 

 

1.     Dezember 1907 – Seite 78 – Schuldaufnahme zum Neubau des Spritzenhauses i Niederstaufen

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Zur Teilzahlung des Neubau bzw. im Bau begriffenen

1.     Spritzenhauses vom Oekonomen Martin Vögel i Niederstaufen 1000 M in Worten eintausend Mark als Anleihe aufzunehmen unter den unterm 4 Dez. 1906 beschlußmäßig festgelegten Bedingungen.

2.     Vom Darlehensverein Niederstaufen 2000 M in worten zweitausend Mark bei 4 ½ % Verzinsung u einmaliger Provision von ¼%  Rückzahlbar innerhalb 3 Jahren



                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Barthol.

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle

Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

 

8.     Dezember 1907 – Seite 79 – Verkehr mit Kraftfahrzeugen hier Erlassung von Ortspolizeilichen Vorschriften

 

Mit 9 gegn 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem die Gemeinde Niederstaufen in zwei verschiedenen Richtugnen Staatsstraßenanlagen hat, somit die gemeindliche Straßen, einesteils sehr schmal angelgt u ganz bedeutende Steigungsverhältnisse aufwiesen, so wird zum Zwecke der öffentlichen Sicherheit nachstehende Ortspolizeiliche Vorschrift erlassen.

Die Gemeindeverwaltung Niederstaufen erlässt auf Grund des Art. 2 Ziff 6 ?R-St-G-B. § 366 Ziff 10 R.=St=G.=B und § 21 u 31 der oberp. Vorschriften vom 17 Sept. 1906 (:Ges.-V.Bl. S.729:) über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen folgende ortspolizeilichen Vorschriften:

1.     Das Fahrn mit Kraftfahrzuegen ist auf sämtlichen gemeindlichen Wegen u Straßen verboten:

2.     Diesem Verbot ungterliegen nicht die Kraftfahrzuege der Aerzte u Sanitätsperonen bei Ausübung ihres Berufes, ferner derjenmigen Personen, welche an den gemeindlichen Straßen wohnen be der Zu= u. Abfahrt.

3.     Die Übertretung dieser Vorschrift werden gemäß § 366 Ziff. 10 des R.=St.=G.=B. mit Geldstrafe bis zu fuchzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn tAgen bestraft.

 

                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

8.     Dezember 1907 – Seite 80 – Die Regelung des Wohnungswesens; hier Erlassung ortspolizeiliche Vorschriften

 

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Die Gemeindeverwaltung Niederstaufen erlässt auf Frund des § 16 Abs. I der K.V.-O. vom 10 Februar 1901 die Wohnungsaufsicht betff. G.-V.-Bl. S.73:) und Art. 73 Abs. II u III, Art. 49, 50 u 107 des Polizeistrafgesetzbuches folgenden ortspolizeiliche Vorschriften:

§ 1. Wer einen Dienstboten, Handlungsdiener, Gewerbsgehilfen, Gesellen oder Lehrling, einen Fabrikarbeiter oder Taglöhner, welcher am betreffenden Orte keinen festen Wohnsitz hat, aufnimmt oder entlässt, hat dieses binnen 3 Tagen bei der Ortspolizeibehörde unter Benützung der vorgeschriebenen Formulare anzuzeigen.

 

§ 2. Die Vermietung von Mietwohnungen mit drei oder weniger Räumen /: Küche als bewohnter Raum eingerechnet:/ sowie von größeren Mietwohnungen, bei denen infolge Untervermietung für eine Haushaltung nicht mehr als drei oder weniger Zimmer verfügbar sind, ist innerhalb  8 Tagen nach geschehender Vermietung bei der Ortspolizeibehörde Schriftlich unter Benützung der vorgeschriebenen Formulare anzuzeigen.

Anzeigepflichtig ist bei Mietwohnungen der Hausbesitzer oder dessen Vertreter bei Vermietung von Zimmern und Schlafstellen der Untervermieter.

 

§ 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften, durch die die bisherigen einschlägigen ortspolizeilichen Vorschriften außer Kraft gesetzt werden ziehen die gesetzlichen Strafen nach sich.

 

                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

8 Dezember 1907 – Seite 81 – Einberufung einer Gemeindebürgerversammlung

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Auf kommenden Sonntag den 15 Dezember 1907 eine Gemeindebürgerversammlung einzuberufen behufs Stellungnahme und eventl deffinitive Anerkennung der unterm Heutigen beschlossenen Erlassung ortspolizeilicher Vorschriften.

 

                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle

Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

 

 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 15. Dezember 1907

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Erlassung ortspolizeilicher vorschriften u. definitive Anerkennung betff. Kraftfahrzeug Nr. 79, Wohnungswesen Nr. 80, Holzverkauf Nr. 83

 

Stimmberechtigte 65 – Erschienen: 61

 

Bürgermeister erstattet Bericht vom Ausschussbeschluss vom 8. Dezember 07 Nr. 79 u vom 8. Dezember 07 Nr.80 u vom 15. Dezember 07 Nr. 83

 

Mit 61 : 0 Stimmen wird beschlossen, den Gemeindeverwaltungsbeschlüssen Nr. 79, 80 & 83 anerkennung zuteil werden zu lassen.

 

 

Für die Bürger:                                                die Gemeindeverwaltung:

Sohler Georg                                                            Vögel Bürgermeister

Sutter Gebhard                                                   Elbs Beigeordneter

                                                                          Salomon Herrmann
                                                                         Frz. Anton Mägerle

                                                                         Sutterlitte Joh Peter

                                                                         Sutter Josef

                                                                         Sohler Frz.Anton

                                                                         Xaver Steur   

 

 

8 Dezember 1907 – Seite 82 – Krüppelfürsorge hier Zuschuß aus der Gemeindekasse

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„der k. Centralsanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kinder von Seite der Gemeindekasse Niederstaufen einen Betrag von 25 M in Worten fünfundzwanzig Mark auszubezahlen.

 

                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle
Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

 

 

15 Dezember 1907 – Seite 83 – Stehende Waldbestände Verkauf aus dem Gemeindewald Pl.Nr. 551

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Aus dem Gemeindewald circa 50-70 Tannen ältere Bestände unter nachstehenden Bedingungen zu verkaufen:

 

1.     Der Verkauf erfolgt in stehendem Zustand u wird nach Festmeter gemessen bis zu einem Ablaß Umfang von 15 cm.

2.     Was Stockrot fällt verbleibt der Gemeinde u befinnt die Messung erst von gesunden Holze an.

3.     Käufer hat möglichst sorgfälltig zu holzen damit die verbleibenden Waldbestädne in Pl.Nr. 551 nicht geschädigt werden u Tannen so nahe wie möglich am Boden abgeschnitten werden.

4.     Für alle den Angrenzern infolge ausfällen von Tannen oder sonst wie verursachten Schaden hat Käufer aufzukommen. Ferner hat derselbe das Holz nurt auf den z.Z. zurecht bestehende Waldwegen abzuführen, selöbstverstädnlich steht es dem Käufer frei eine anderweitige Abfuhr zu treffen sofern  er  druch gütliches Abkommen mit den Angrenzern hiezu eine diesbezügliche Bewilligung erhält.

5.     Innerhalb von Jahresfrist muß sämtl vorgemerkte un verkaufte  Holz abgeführt u der Waldgrund vollstädnig aufgereimt werden.

6.     Die Vermessung ist in Gegenwart des gemeindl Waldaufsehers sowie unter Asistenz eines oder zwei Gemeindeverwaltungsmitgleider  vorzunehmen.

7.     Wird Holz abgeführt, das nicht vermessen und mit dem Waldhammer bezeichnet so fällt dieses nicht unter den ausgemachten Verkaufspreis sonder der Verkäufer hat sodann einen entsprechend höheren Preis für das abgeführte Holz zu verlangen welchen der Käufer auch zu entrichten hat.

8.     Die Zahlung betreffen ist die erste Zahlung mit 1500 M bis 1 März 1908 die Restzahlung bis 25 Juli /:Jakobi:/ 1908 an die Gemeindekasse zu entrichten.

9.     Als Käufer trat der Oekonom mMartin Hölzler i Immen auf u erhielt den Zuschlag mit 19,50 M pro Festmeter, womit derselbe  sich unterschiftlich einverstanden erklärte.

 

C M/A/?

Martin Hölzler

                                    Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm
Frz Anton Mägerle

Franz Anton Sohler
Xaver Steur

 

31 Dezember 1907 – Seite 84 – Stellungnahme zum Revisionsprotokoll betrff Schulhaus Niederstaufen

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

 

Die in dem Revisionsprotokoll vermerklte Mängel an diesgemeindlichen Schulhaus in nachstender Weis zu beheben bzw. zu verbescheiden.

1.     Der Fußboden welcher schadhaft bzw. einzelne Schönheitsfehler aufweist wird in der nächsten Ferienzeit August-September 1908 ausgebessert.

2.     Nachdem sich die Schulaborte sowie die Holzlege zum Schulholz im I. Stocke befinden, so wird eine Anbringung von Gitter nicht als notwendig erachtet ohne dass trifftige Gründe vorliegen, was diesseits nicht bekannt ist.

3.     Das Dach  sowei das Stiegengeländer wird sofort einer Reparatur unterworfen.

4.     Die Holzteile beim Schülereingang wird soweit Schwamm vorliegt ebenfalls während der Schulferien entsprechend erneuert.

5.     Die einzelnen Zimmer soweit der Verputz schadhaft oder ein Weißeln  der Wände u Decke angezeigt erscheint wird ebenfalls  während den Schulferien vorgenommen.

6.     Küchenkamin betff dürfte mnach Augenscheinnahmen der Baumeister Feoigele i Opfenbach um 80 cm – 1 m höher gebaut werden, was ebenfalls kommendes Frühjahr  oder sommer  betätigt wird, da bekannter Weise auch der schönste Windhut bei zu niedrig ausgebautem Kamin den Erwartungen nicht entspricht und zu versuchsweisem Ankauf u anbringung  eines Windut das Geld für Umlagepflichtigen ein viel zu kostbarer Artikel ist.

7.     Das Heizthürchen wird ebenfalls sobald wie möglich entsprechend befestigt.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Sutterlitte Joh. Petzer

Sohler Frz Anton
Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

 

 

1908

 

5 Januar 1908 – Seite 85 – Einberufung des nächstfolgenden Ersatzmannes Josef Strodel i Immen zur Gemeindeverwaltung u. dessen Verpflichtung

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem infolge der Ergänzungswahl am 25. Okt 1907 das Verwaltungsmitglied Elbs Bartholo. Zum Beigeordneten gewählt wurde, so wird an dessen Stellen der nachstfolgende Ersatzmann Oekonom Josef Strodel i Immen in die gemeindeverwaltung ein berufen.

Indem derselbe zufolge Ladung heute erschienen wurde demselben die entsprechenden Paragraphen der gemeindeordnung bekannt gegeben, er zur getreuen Mitarbeit sowie Wahrung der Gemeindeintressen ermahnt, was derselbe getreulich zu tun verspricht und durch Handgelübte bekräftigt

  C. V.???

Josef Strodel

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Sutterlitte Joh. Peter

Sohler Franz Anton
Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

 

15. Januar 1908 – Seite 86 – Schuldaufnahme zum Neubau des Spritzenhauses i Niederstaufen

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Vom Dahrlehensverein Niederstaufen 1500 M i worten fünfzehnhundert Mark bei 4 ½ % Verzinsung u einmalige Provision vo ¼ % Rückzahlbar innerhalb 3 Monat als Anleihe aufzunehmen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Sutterlitte Joh. Peter

Sohler Frz Anton
Frz Anton Mägerle

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

 

 

26 Januar 1908 – Seite 87 – Erhöhung der Mitglieder-Beiträge zur Gemeindekrankenversicherung ab 1 Januar 1908

Mit 9 gegn 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Nachdem seit längerer Zeit die regelmäßigen Einnahmen der Gemeindekrankenversicherung Niederstaufen die Ausgaben nicht mehr decken und zwar so, dass bereits im <jahre 1906 ein Defizit von 768 M 51 Pf von der Gemeindekasse gedeckt werden musste aucvh für s Jahr 1907 ein Deffizit von über 200 M bereits vorliegt, so sieht sich die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen veranlasst die Beträge von 1 ½% auf 2 % des ortsüblichen Taglohn festzusetzen, so dass die Beiträge bereits ab 1 Januar 1908  ab in nachfolgenden Sätzen zur Einhebung gelangen sollen:

wöchentlich             30 Pf für männl. Erwachsene                        = 1,20 M

       „                    21 Pf  „  weibl.           „                        =   84 M

       „                15 Pf  „ männl. Jugendl.                        =   60 M

       „                         12 Pf  „ weibl.       „                                    =   48 M

 

 

Dieser Entschluß ist sofort dem Kgl. Bezirksamt Lindau zur weiteren Behandlung u. genehmigungerholung in Vorlage zu bringen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs B. Beigeordneter

Salomon Herrmann

Frz. Anton Mägerle

Sutterlitte Joh. Peter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef

Strodel Josef

 

02. Februar 1908 – Seite 88 – Aufstellen der gemeindlichen Voranschläge pro 1908

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„I. Zur Deckung des Defizit der Kirchenstifutng, dem Antrage der Kirchenverwaltung pro 1908 einen Zuschuß von 250 M zu bewilligen beizustimmen u dieses Postulat zu genehmigen.

II. Zur Deckung des Defizit der Schulkasse pro 1908 werden aus der Gemeindekasse 620 M bewilligt.

III. Zur Deckung des Defizit der Armenkasse wird die von Seite der Armenverwaltung benötigte Summe von 250 M bewilligt.

IIII. Der Gemeinde-Etat pro 1908 wird laut Voranschlag auf             6614 M 89 Pf Einnahmen
                                                                                                              6614 M 89 Pf Ausgaben festgestellt, eine Umlagenerhöhung ist nicht benötigt indem der Gemeindeetat bei der Beibehaltung der derzeiitgen Gde-umlage von 130% bilanziert werden konnten.

Gleichzeitig werden die ebenfallsgefertigten Voranschläge  der Gemeindekrankenversicherung

Des Schulstiftungsfonds  u

Des Armenfonds hiemit genehmigt.

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Elbs B. Beigeordneter

Salomon Herrmann

Frz. Anton Mägerle

Sutterlitte Joh. Peter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef

Strodel Josef“

 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 2. Februar 1908

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Erhöhung der Mitgleiderbeiträge zur Gemeindekrankenversicherung Niederstaufen ab Januar 1908

 

ohne weitere Angaben

Die Versammlung beschließt, dass der Gemeindeausschussbeschluß 87 vom 26. Januar 1908 deffinitiv von der heutigen Gemeindebürgerversammlung anerkannt wird.

 

Für die Bürger:                                                                         Vögel Bürgermeister

J Georg Sohler

Georg Schweinberger

 

 

16. Februar 1908 – Seite 89 – Schuldentilgungsplan bzw. Aufstellung eines solchen für erwachsene Bauschuld anlässlich des Pfarrhof-Neubau & Spritzenhaus-Neubau

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem zum Neubau des Pfarrhauses sowie des Spritzenhauses von der Gemeinde ein größeres Kapital aufgenommen werden musste und zwar in der Höhe von 29 650 M von welchem Kapital, 10 000 M vom Hochw. Herrn Pfarrer Hiemer als Schenkung abgegeben wurden unter Beanspruchung des Zinsgenußes auf Lebzeit mit 3 ½ % pro Hundert /: siehe Beschluß Nr. 41 vom 8 Juli 1906:/ 3500 M welche vom Darlehensverein Niederstaufen aufgenommen worden sind, werden innerhalb Monatsfrist an deselben wiederum zurückbezahlt, infolge Holzverkauf aus dem Gemeindewald.

Es verbeliben somit noch 16150 M zurückzahlbare Baiuschuld.

 

Zur Abzahlung dieser Bauschuld und deren Verzinsung wird nachstehender tilgungsplan aufgestellt:

 

Der Schuldenstand beträgt

Hiervon werden bezahlt am 31. Dezember

Mithin bleiben noch zu zahlen

i. Jahr

an Kapital

an 4% Zinsen

an Kapital

in Summa

i  Jahr

an Kapital

 

M

    Pf

   M

   Pf

   M

    Pf

    M

   Pf

 

    M

    Pf

1908

16150

-

646

-

 450

-

1146

-

 

 

    -

1909

15700

-

628

-

500

-

1128

-

1909

15700

-

1910

15200

-

608

-

500

-

1108

-

1010

15200

-

1911

14700

-

588

-

500

-

1088

-

1911

14700

-

1912

14200

-

568

-

500

-

1068

-

1912

14200

-

1913

13700

-

548

-

500

-

1048

-

1913

13700

-

1914

13200

-

528

-

500

-

1028

-

1914

13200

-

1915

12700

-

508

-

500

-

1008

-

1915

12700

-

1916

12200

-

488

-

600

-

1088

-

1916

12200

-

1917

11600

-

464

-

600

-

1064

-

1917

11600

-

1918

11000

-

440

-

600

-

1040

-

1918

11000

-

1919

10400

-

416

-

600

-

1016

-

1919

10400

-

1920

  9800

-

392

-

700

-

1092

-

1920

  9800

-

1921

  9100

-

364

-

700

-

1064

-

1921

  9100

-

1922

  8400

-

336

-

700

-

1036

-

1922

  8400

-

1923

  7700

-

308

-

800

-

1108

-

1923

  7700

-

1924

  6900

-

276

-

800

-

1076

-

1924

  6900

-

1925

  6100

-

244

-

800

-

1044

-

1925

  6100

-

1926

  5300

-

212

-

800

-

1012

-

1926

  5300

-

1927

  4500

-

180

-

900

-

1080

-

1927

  4500

-

1928

  3600

-

144

-

900

-

1044

-

1928

  3600

-

1929

  2700

-

108

-

900

-

1008

-

1929

  2700

-

1930

  1800

-

  72

-

900

-

  972

-

1930

  1800

-

1931

   900

-

  36

-

900

-

  936

-

1931

    900

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1932

--------

-

 

Vorstehender Tilgungsplan wird hiemit vom Gemeindeausschuß beschlußmäßig festgestelltdaß für den Fall die lfd. Mittel & die Erträgnisse des Lokalbieraufschlagesnicht reichen sollten, eine Umlagenerhöhungeintreten kann.

Dieser Beschluß ist zur definitiven Anerkennung einer auf Sontag den 22 März 1908 einzuberufenden Gemeindebürgerversammlung zu unterbreiten.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs B. Beigeordneter

Salomon Herrmann

Frz. Anton Mägerle

Sutterlitte Joh. Peter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef

Strodel Josef“

 

 

16 Februar 1908 – Seite 90 – Deckung des Defizit der Gemeindekankenversicherungs- kasse pro 1907

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem auch das Jahr 1907 für die Gemeindekrankenversicherung kein günstiges genanntwerden kann, so wird hiemit beschlußmäßig festgestellt, dass nachdem bereits durch Gemeindeausschuß u Gemeindebürgerversammlung die Krankenversichrngsbeiträge ab 1 Januar 1908  erhöht worden, die Gemeindekasse das Defizit des verflossenen Jahres 1907 zu decken hat.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs B. Beigeordneter

Salomon Herrmann

Frz. Anton Mägerle

Sutterlitte Joh. Peter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef

Strodel Josef

 

 

 

 

1 März 1908 – Seite 91 – Ueberbrückung und Auffüllung des Strassengrabens an der Staatstrasse bei  neu erbauten Spritzenhaus

 

 

Mit 9 gegn 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Die Ueberbrückung  u Auffüllung des Strassengrabens an der Staatsstraße beim neuerbauten Spritzenhasus ddahier durchzuführen u den vom k. Strassen & Flußbauamt Kempten entworfenen Revers vom 10.I.1908 anzuerkennen u zu unterzeichnen:

Der Revers lautet:

Die Anfüllung des Straßengraben(s) der Staatsstraße Nr. 11 Augsburg-Kempten-Lindau zwischen km 152,0 & km 153,0 nach anliegendem Plan wurde der Geminde Niederstaufen auf Ansuchen unter folgenden Bedingungen genehmigt:

1.     Auf die ganze Länge der Auffüllung hat de Gesuchstellerin eine Pflastermulde aus frostbeständigen Steinen, 0,70m breit herzustellen u. für immerr zu unterhalten. Die Mulde ist insbesondere stets frei bon Grasbewuchs zu halten. Sie hat ein der Straßenlage entsprechendes Gefälle zu erhalten und hat sich in ihrer Höhenlage genau nach dem normalen Straßenprofil zu richten. In letzterer Beziehung ist insbesondereden Anordnungen und allenfallsigen Absteckungen des kgl. Bauamts unweigerlich Folge zu leisten.

2.     Das schon längs der Straße fließende Tages= Guell= u. Bachwasser iast mittelst0,20 m :/ Centimeter:/ weiten Röhren unter Anfüllung hindurchzuleiten. Alle hiefür nötigen Anlagen hat Gesuchstellerinauf ihre Kosten herzustellen und für immer in gutem Zustande zu erhalten. Gesuchstellerin übernimmt die ausschließliche Haftung für jeden dem Kgl. Ärar zugehenden Schaden der auf die Errichtung, das Bestehen ................................. unleserlich deshalb offen .....................................................
........... für alle durch die Ausführung u den Bestand  der Anlage, sowie durch deren Beseitigung veranlassten Unglücksfälle u. Beschädigungen am Eigentum dritter oder der K. Areals haftet  die Eigentümerin der Anlage, ohne dass es auf ihr Verschulden ankommt.

3.     Vorstehende Erlaubnis begründet kein Recht, sondern ist jederzeit widerruflich, insbesondere steht dem Gesuchsteller kein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn  in Folge von Veränderungen an der Straßeoder ihren Teilen die Pflastermulde anderst gelegt oder die ganze Anlage geändert werden müsste.

4.     Für die Benützung des Staatseigentumeszahlt die Übernehmerin und zahlen ihre Besitznachfolger eine Gebühr von jährlich 0,75 M /:fünfundsiebzig Pfennige:/ an das Kgl. Rentamt Lindau jeweils im voraus.

5.     Die unterzeichnete Gesuchstellerin erkennt vorstehende Bedingungenb aks für sich  u. ihre Besitznachfolger rechtlich bindent durch Unterschrift dieses Reverses an und verpflichtet sich bei allenfallsigen Besitzänderungen ihrer Besitznachfolgerauf dieses Rechtsverhältnis aufmerksam zu machen.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

Xaver Steur

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 22. März 1908

 

Stimmberechtigte 67 Erschienen 54 mit 92 Stimmen mit 1090.20 M Gesamtsteuersoll

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Schuldentilgungsplan bezw. Aufstellung eines sochen für die erwachsene Bauschuld anlässlich des Pfarrhauses u Spritzenhaus-Neubau in Niederstaufen.

Der Bürgermeister trägt den Ausschußbeschluß vom 16. Febr. 1908 vor.

 

Mit 92 Stimmen beschließt die Versammlung,

dem von der Gemeindeverwaltung augestellten Schuldentilgungsplan nach dem Ausschußbeschluße vom 16. Februar 1908 zuzustimmen bzw. denselben definitiv anzuerkennen mit dem gleichen Beisatze, dass fßr den Fall doe lfd. Mittel &? Die Erträgnisse des Lokalbieraufschlages noicht reichen sollten eine Umlageerhöhung nach Lage des Bedürfnisses eintreten kann.“            

 

Für die Gemeindebürger:                                                                                   

(mit Bleistift vorbereitet und unterschrieben) Joh. Georg Sohler

Xav, Spieler (nur mit Bleistift vorbereitet, aber nicht unterschrieben)

 

gefertigt: Vögel Bürgermeister

 

 

5 April 1908 – Seite 92 – Heimatrechtsverleihunbg auf Ansuchen an den Oekonomen Peter Paul Sutter u dessen Braut Agatha Biggel in Unternützenbruck

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem ledigen Oekonomen Peter Paul Sutter i Unternützenbruck auf dessen Ansucen für ihn und seine Braut Agatha Biggel das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einbezahlung der gesetzlich festgelegten Heimatzrechtsgebühren im Betrage von 20 M hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

 

 

 

5 April 1908 – Seite 93 – Heimat u Bürgerrechtsverleihung auf Ansuchen des Oekonomen Josef Anton Sutter-Umgangs und dessen Braut Maria Franziska Rogg

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Dem ledigen Oekonomern Josef Anton Sutter i Umgangs auf dessen Ansucenb für ihn u seine Braut Maria Franziska Rogg das selbständige Heimatrecht sowie für ihn persönlich gleichzeitig aquch das Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einbezahlung der gesetzlich festgesetzten Gebühren im Betrage von 42 M 86 Pf hiemit zu verleihen.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

 

 

5 April 1908 – Seite 94 – Heimat= und Bürgerrechts-Verleihung auf Ansuchen des Oekonomen Xaver Sinz in Haggenberg und dessen Braut Mathilda Lau

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Dem ledigen Oekonomen Xaber Sinz i Haggenberg auf dessen Ansuchen für ihn und seine Braut Mathilda Lau das selbständige Heimatrecht, sowie für ihn persönlich gleichzeitigh aich das Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen einbezahlung der gesetzlich fesgelegten Gebühren im Betrage von 42 M 86 Pf hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

 

5 April 1908 – Seite 95 – Erklärungsabgabe nach Art 32 in der Verehelichungssache Peter Paul Sutter und Agatha Biggel i Unternützenbruck Gde Hergensweiler

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„die unterfertigte Gemeindeverwaltung der Heimatgemeinde erklärt hiemit, dass sie infolge Verwaltungsbeschlußes vom Heutigen gegen die Ausstellung eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an Herrn Peter Paul Sutter geboren am 3 Februar 1878 in Niederstaufen, Kgl. Bezirksamt Lindau, wohnhaft in Unternützenbruck welcher in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammiung das Heimatrecht besitzt, zum Behufe seiner Verehelichungt mit der Oekonomenstochter Agatha Biggel geboren am 9 August 1881 in Edelitz Gemeinde Wohmbrechts Kgl Bezirksamt Lindau wohnhaft in Unternützenbruck und beheimatet in Hergensweiler einen Einspruch im Sinne des Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichnung und Aufentlhalt im Sinne der Fassung vom Jahre 1899 nicht geltend machen will.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

 

 

5 April 1908 – Seite 96 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 in der Verehelichungssache des Josef Anton Sutter in Umgangs u der Maria Franziska Rogg i Schillers

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Verteterin der Heimatgemeinde erklärt hiemit, daßsie infolge Verwaltungsbeschluß vom Heutigen gegen die Ausstellung eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an den Oekonomen Josef Anton Sutter geboren am 8 November 1879 i Umgangs Gde Niederstaufen Kgl. Bezirksam,t Lindau, wohnhaft i Umgangs welcher in der GemiendeNiederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht besitzt, zum Behufe seiner Verehelichung mit der Oekonomenstochter Maria Franziska Rogg geboren am 31 Januar 1886 in Schillers Gemeinde Hergensweiler Kgl. Bezirksamt Lindau, wohnhaft in Hergensweiler einen Einspruch im Sinne des Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt im Sinne der Fassung vom Jahr 1899 nicht geltend machen will.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

 

 

5 April 1908 – Seite 97 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 in der Verehelichungssache des Xaver Sinz in Haggenberg und der Mathilda Lau in Niederstaufen

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Verteterin der Heimatgemeinde erklärt hiemit, daßsie infolge Verwaltungsbeschluß vom Heutigen gegen die Ausstellung eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an den Oekonomen Xaver Sinz geboren am 17 Dezember 1878 i Haggenberg Gde Niederstaufen Kgl. Bezirksam,t Lindau, wohnhaft i Haggenberg welcher in der Gemeinde Niederstaufen druch Abstammung das Heimatrecht besitzt, zum Behufe seiner Verehelichung mit der Krämerstochter Mathilda Lau geboren am 22 Januar 1884 in Niederstaufen Kgl. Bezirksamt Lindau, wohnhaft in Niederstaufen u. beheimatet in Niederstaufen einen Einspruch im Sinne des Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt im Sinne der Fassung vom Jahr 1899 nicht geltend machen will.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

 

3 Mai 1908 – Seite 98 – Aufstellung von gemeindl. Hypothekenschätzmänner anStelle der durch Tod u Alter abgegangenen

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„dass an Stelle des verlebten Xaver Sutter i Umgangs u. des infolge Alter abgegangenen Privatier Martin Sohler dahier nachstehende Personen als gemeindliche Hypothekenschätzmänner aufgestellt werden.

1.     Elbs Bartholomä Kinbach

2.     Strodel Josef Immen

Die Genannten geben druch Unterschrift ihre Zustimmung.

 

C.A. Elbs Barthol. Strodel Josef

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

 

 

 

 

 

 

10 Mai 1908 – Seite 98 – Festsetzung der ortsüblichen Taglohnes u durchschnittlichen Jahres Arbeitsverdienstes A.Bl. Nr. 19a pro 1908

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„die nunmehrige den derzeitigen Verhältnissen entsprechende ortsübliche Taglohn und durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste in der Gemeinde Niederstaufen nachastehend Festzustellen:

Taglohnverdienst

a.     Männl. Arbt. über      16 Jahr

b.     Weibl. Arbt.   “          16 Jahr

c.     Männl. Arbt. unter    16 Jahr

d.     Weibl. Arbt. unter     16 Jahr

      2 M 80 Pf

      2 “   -- “

      1 “ 60  “

      1 “ 20  “

Jahresarbeitsverd.

(:incl Kost & Wohn.:)

a.      Männl. Arbt. über      16 Jahr

b.     Weibl. Arbt.   “          16 Jahr

c.     Männl. Arbt. unter    16 Jahr

      d.   Weibl. Arbt. unter     16 Jahr

 700 M  --   Pf / 760/750???

 570 M  --   “

 440 M  --   “

 350 M  --   “

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Barthol.

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

Strodel Josef

Steur Xaver

Sohler Anton

 

31 Mai 1908 – Seite 100 – Konzessionserteilung zur Durchleitung einer Starkstromleitung für Licht u. Kraft dem Elektrizitätswerk Jenny-Schindler Bregenz

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„dass dem Ansuchen der Elektrizitätswerk-Besitzern Jenny & Schindler i Bregenz um Konzessionserteilung zur Durchführung eoiner Stakstromleitung durch die Gemeinde Niederstaufen, soweit Gemeindeföur und Gemeindewege in Betracht kommen unter Einhaltung nachfolgender Punkte die Genehmigung erteilt werde:

1.     Die zu erbauende Starkstromleitung ist in jeder Beziehung so zu erbauen, dass jegliche Sicherheit sowohl für Menschen wie Tiere gewährleistet ist.

2.     Bei Aufstellung der Masten ist das Intresse u. evetl berechtigte Wünscher der Grundbesitzer soweit irgend mögloich zu berücksichtigen.

3.     Sofern in der Gemeinde, sei es die Gemeinde selbst oder ein konzesionierter Privatunternehmer für die hiesigen Gemeindeangehörigen u Gewerbebetriebe Stromabgabe zu Licht u Kraft beantragt wird, so soll das Elektrizitätswerk gehalten sein die benötigte Kraft (:Strom:) gegen die üblichen und allgemein eingeführten Preise abzugeben u diesem Gemeindlichen oder Privatunternehmen weitgehendst an die Hand zu gehen, und nur Licht u. Kraft an dieses Gemeindliche oder Privatunternehemn (: konzesionierte :) abgegeben werden darf.

4.     Die Konzessionstauer wird auf 20 Jahr festgesetzt.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Barthol.

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Sutterlitte

Frz Anton Mägerle

Strodel Josef

Steur Xaver

Sohler Anton

 

 

31 Mai 1908 – Seite 101 – Abhör u. Feststellung der Gemeinderechnung pro 190ß7 sowie sämtlicher Stiftungs u. sonstigen diesbezüglicher Rechnungen pro 1907

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„I. die Abhör u Feststellungh der Gemeinde=Rechnung pro 1907 welche mit

Einnahmen  7094 M 05 Pf

Ausgaben    6140 “  75  “ und

Aktivstand    953 “  30  “

Abschließt.

II. Die Abhör und Feststellung der Gemeoindekranlkenversicherungsrecnung pro 1907

welche mit

Einnahmen            908 M 74 Pf

Ausgaben            908 “  74 “ und

Aktivrest             ----  “ --  “

abschließt.

III. Die Abhör u Feststellimg der Schulstiftungsrechnung pro 1907 welche mit

Einnahmen            843 M 49 Pf
Ausgaben            685 “ 18 “  und
Aktivstand            158 M 22 Pf
abschließt und ein rentierendes Vermögen von 1139 M 77 Pf besitzt.

IV. Die Abhör der Kirchenstiftungs=Rechnung pro 1907 gab zu keiner Erinnung Anlaß.
V. Die Abhör u Feststellung der Armenfondstiftungsrechnung pro 1907 welche mit:
            Einnahmen            2322 M 01 Pf
            Ausgaben             2322 “ 01  “ und

            Aktivstand            ----   “ --   “  abschließt
und ein rentierendes Vermögen von 8389 M 33 Pf besitzt.
VI. Die Abhör und Feststellung der Lokalarmenrechnung pro 1907 welche mit:
            Einnahmen             1486 M 52 Pf
            Ausgaben            689 “  17 Pf und

            Aktivstand            797 “  35 “ abschjließt.
VII. Die Abhör und Feststellung der Lokalmalz und Bieraufschlagrechnung pro 1906/07 welche mit            Einnahmen            1038 M 52 Pf
                        Ausgaben              505 “  54 “ 

                        Aktivstand            533 “  26 “  abschließt.

VIII. Die Abhör und Feststellung der Pfarrhof und Spritzenhaus-Neubau Rechnung, welche mit                        Einnahmen             M      Pf
                         Ausgaben                   “       “

Aktivstand                  M       Pf
abschließt und eine Bauschuld  von           M     Pf 
welche lt. Tilgungsplan vom 16 Febr. 1908 bis zum Jahre 1932 abgezahlt wird abschließt.

Die Zahlen fehlen in der Orginalniederschrift!

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

FRz Anton Mägerle

FRz Anton Sohler

Xaver Steur

Sutterlitte

 

 

8 Juni 1908 – Seite 102 – Zustimmungserteilung zur Wahrung der Wasserbezugsrechte für HsNr. 3 Schul und Messnerhaus i Niederstaufen

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen.

„Daß die Kirchenverwaltung als Vertreterin des Schuil & Messnerhauses HsNr. 3 in Verbindng mit dem Oekonomen Alois Lang HsNr. 2 gegen den Schmidmeister Andreas Badent HsNr. 12 eine gerichtlioche Entscheidung herbeiführe.

Ferner wird beschlossen die Kosten welche der Kirchenstiftung durch genannten Prozeß erwachsen sollten aus cder Gemeindekasse zu decken.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sohler Frz Anton

Sutterlitte

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Frz Anton Mägerel

Xaver Steur
Sutterlitte P.

(Letzterer hat wohl zweimal unterschrieben!)


28 Juni 1908 – Seite 103 – Erlassung Ortspolizeilicher Vorschriften über Fremden und Wohnungspolizei sowie Einberufung einer Gemeinde=Bürgerversammlung

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachstehende ortspolizeiliche Vorschriften zu erlassen:

Die Gemeindeveraltung von Niederstaufen erlässt auf Grund der Art. 50 u 73 Abs.II u II des Polizeistragesetzbuches folgende ortspolizeiliche Vorschriften:

§ 1.

Wer eine Wohnung mit 3 oder weniger Wohn= u Schlafzimmern(:Küche als Wohnraum eingerechnet:) in Miete oder Untermiete gibt, ferner wer von einer Mietwohnung einzelne Räume oder Schlafstellen in Untermiete gibt, sodaß für seine Haushaltung nur mehr 3 oder weniger Wohn= u. Schlafräume (:Küche als Wohnraum eingerechnet:) verfügbar bleiben, hat hievon der Ortspolizeibehörde u. zwar spätestens am dritten Tag nach dem Einzug des Mieters, Untermieter oder Schlafgängerts Anzeige zu erstatten.

Die gleiche Anzeige ist auch hinsichtlich der zur Zeit der Verkündigung dieser Vorschriften bestehenden Mitverhältnißen der in Abs. I bezeichneten Art, u zwar binnen 14 Tagen nach Verkündigung dieser Vorschriften zu erstatten.

Die Anzeige hat unter Benützung u genauer Ausfüllung der von der Ortspolizeibehörde zu beziehenden Formblätter zu erfolgen.

§ 2.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften haben die gesetzlichen Strafen zur Folge.

 

Zur definitiven Anerkennung vorstehender ortspolizeilicher Vorschriften Entwurfes soll auf kommenden Sonntag den 5. Juli 1908 eine gesamt Gemeindebürgerversammlung einberufen werden.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Sohler Frz Anton
Xaver Steur
Frz anton Mägerle
Drissler Wilhelm

 

 

 

 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 5. Juli 1908

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Anerkennung ortspolizeilicher Vorschriften über Fremden- u. Wohnungspolizei Gemeindeausschßbeschluß Seite 103 vom 28. Juni 1908

 

Stimmberechtigt 67 Bürger – Erschienen 58

 

Mit 58:0 wird beschlossen,

„den Gemeindeausschßbeschluß 103 vom 28. Juni 190ß8 betff ortspolizeilicher Vorschriften über Fremden u Wohnungspolizei gefinitiv anzuerkennen.“

 

 

Für die Bürger:                                                            Vögel Bürgermeister

Xaver Sinz

Sutter Jos. Ant.

 

 

 

12 Juli 1908 – Seite 104 – Konzessionserteilung zur Erbauung einer elektrischen Licht und Kraft-Anlage

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Nachdem die Gemeinde Niederstaufen als politisch selbständige Gemeinde nicht geneigt ist auf Rechnung der Gemeinde eine elektrische Licht u Kraft-Anlage zu erbauen u. zu betreiben, so wird dem Ansuchen des Herrn Peter Sutterlitte Schmiedmeister i Niederstaufen entsprechend, die Konzession zur Erbauung einer diesbezüglichen Anlage und zum Betriebe derselben, demselben auf Grund eines vereinbarten Vertrages u. auf die Zeit-Tauer von 20 Jahren hiemit beschlußmäßig zuerkannt bzw.demselben die Konzession ab Heutigem erteilt.

Nachdem Müllermeister Herrn Bartholomä elbs i Kinbach von seiner Wasserkraft ebenfalls ein kleines Werk (:elektrische Anlage:) zu errichten gedenkt, darf darf durch vorstehende Konzessiondiesem Vorhaben keine Hindernisse entstehen auch soll dem Barth. Elbs die Lieferung von Licht u Kraft an seine unmittelbaren Nachbarn freistehen.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Frz.Anton Mägerle

Frz Anton Sohler

Xaver Steur“

19 Juli 1908 – Seite 105 – Die Anlegung des Grundbuches hier amtsgerichtliche anfrage über Eintragung von 78 verschiedener Wege ins Grundbuch

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Von einem Antrage auf Eintragung der in einem Verzeichniß der Gemeindeverwaltung vorgelegten in der Gemeinde bestehenden Wegen abzusehen nachdem die Eigenthumsverhältniße zum Teil sehr zweifelhafter Natur u zum anderen eine Reihe von Streitigkeiten u Prozessen unter den Gemeindeangehörigen eine unausbleibliche Folge der event. benötigten Ermittlungsverfahren wäre.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Frz.Anton Mägerle

Frz Anton Sohler

Xaver Steur“

 

19 Juli 1908 – Seite 106 – Heimatrechtsverleihung dem Postboten Anton Brechenmacher mit Familie auf Grund der beantragten Ueberweisung der bisherigen Heimatgemeinde Oberhausen

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem Antrage der Marktgemeindeverwaltung Oberhausen vom 11. Juni 1908 zu entprechen u dem dahier wohnhaften Postboten Anton Brechenmacher mit Familie das selbständige Heimatrecht in diesseitiger Gemeinde unter der Bedingung zu verleihen dass die bisherige Heimatgemeinde Oberhausen nach Art. 8 u 12 Abs. IV des Heimatgesetzes eine Gebühr von 10 M an die diesseitge Gemeindekasse entrichtet.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Frz.Anton Mägerle

Frz Anton Sohler

Xaver Steur“

 

22 Oktober 1908 – Seite 107 – Erklärungsabgabe nacht Art. 32 behufs Ausstellung eines Verehelichungszeugnisses

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     Der Telegrafenarbeiter Matthäus Räderer geboren am 22 Juni 1882 i Kempten K.Bezirksamt Kempten wohnhaft in Schellhofen besitzt in der GemeindeNiederstaufendurch Abstammung das Heimatrecht;

2.      Gegen ausstellungdes distriktspolizeilichenZeugnisses zur Verehelic hung des genannten Matthäus Räderer mit der Fabrikarbeiterin Magdalena Gehring geboren 20. Juli 1886 in Schelldorf Kgl. Bezirksamt Kempten wohnhaft i Schelldorf u. beheimatet i. St. Mang wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichung u aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Strodel Josef

Sohler Anton
Mägerle Frz. Anton

Sutterlitte

Drissler Wilhelm

 

22 Oktober 1908 – Seite 108 – Heimatrechtsverleihung dem Telegrafenarbeiter Matthäus Räderer u dessen Braut Magdalena Gehring in Schellendorf Gde. St.Mang

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem ledigen Telegrafenarbeiter Matthäus Räderer z.Z. wohnhaft in Schellendorf für ihn und seine Braut Magdalena Gehring das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich festgesetzten Heimatrechtsgebühr im Betrage von 20 M hiemit zu verleihen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Anton
Mägerle Frz. Anton

Sutterlitte

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

 

 

Oktober 22. 1908 – Seite 109 – Anbringung von Wegweiser u Tafeln über Verbot der Wegebenutzung für Kraft & Motorwagen auf den Gemeindewegen

Mit 10 gegen 9 Stimmen wurde beschlossen:

„Nachdem die seit Jahren angebrachten Wegweiser teilweise einer gründlichen Reparatur u einer Schrifterneuerung bedürftig die Gemeindekasse aber fürs Jahr 1908 infolge verschiedener unvorhergesehener Fälle (:ElementarerEreignisse 600 M u Schulhausreparatur 600 M:) außerordentlich in anspruch genommen wurde so wird die notwendige Neuaufstellung dieser Wegweiser auf welche gleichzeitig der Vermerk über das Verbot der Wegbenutzung für Kraft u Motorwagen angebracht werden soll, bis längstens April 1909 erstellt u gesetzt werden, damit die Erstellungskosten zur nächstjährigen Gemeinderechnung genommen werden können, um fürts Jahr 1908 nicht mit einem Passivstand abschließen zu müssen.

Die Fertigung dieser Arbeit ist bereits dem Schmiedmeister Sutterlitte übertragen.

 

 Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Anton
Mägerle Frz. Anton

Sutterlitte

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

 

6 Dezember 1908 – Seite 110 – Erlassung eines Krankenversicherungsstatut für die Gemeinde Niederstaufen

Mit 9 gegn 0 Stimmen wurd beschlossen:

Das Kgl. Bezirksamt Lindau ausgearbeitete u anempfohlene Krankenversicherungsstatut mit ganz unwesentlichen Änderungen als im Intresse der Gemeinde gelegen aufzustellen, das OriginalKrnakenversicherungsstatutProtokoll iast diesem Beschlusse beizuheften u zur definitiven Anerkennung einer auf 14 dsMts einzuberufenden Gemeindebürgerversammlung vorzulegen.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Anton
Mägerle Frz. Anton

Sutterlitte

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

 

 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 13. Dezember 1908

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Aufstellung eines Krankenversicherungsstatuts für die Gemeinde Niederstaufen

 

Stimmberechtigt 67 – Erschienen 60

 

Der Bürgermeister erstattet Vortrag über dne Ausschußbeschluß vom 6. Dezember 1908

 

Die Versammlung beschließt mit 60:0 Stimmen,

„den Gemeindeausschßbeschluß Nr. 110 vom 6. Dez. 1908 betff Aufstellung eines Krankenversicherungsstut für die Gemeinde Niederstaufen definitiv anzuerkennen.“

 

Für die Gemeindebürger:                                                                        Vögel Bürgermeister

Sutter Jos. Ant.

Xaver Sinz

 

 

 

 

26 Dezember 1908 – Seite 111 – Aufstellung des gemeindlichen Vorschlag pro 1909

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„I. Zur Deckung des Defizit der Kirchenstiftung, einen Zuschuß von 120 M pro 1909 zu bewilligen.

II. Zur Deckung des Defizit der Schulkasse pro 1909 werden aus der Gemeindekasse 600 M bewilligt des gleichen dem Schulstiftungspfleger anstatt seiner Tandiemen von 4% eine jährliche Remunaration (lat. remuneratio - Belohnung) von 30 M aus der Gemeindekasse.
III. Zur Deckung des Defizit der Lokalarmenkasse wird von der Gemeindekasse 200 M bewilligt
IIII. Der Gemeindeetat pro 1909 wird laut Voranschlag auf 6605 M 79 Pf Einnahmen

                                                                                                     6605 M 79 Pf Ausgaben
festgestellt, eine Umlagenerhöhung ist nicht benötigt indem der Gemeindeetat bei einer Beibehaltung der derzeitigen Gemeindeumlagen von 130% bilanziert werden konnte.
Der Gemeindekrankenversicherungsvoranschlagsowei der Schulstifungsvoranschlag gehen incl. 1910
der Voranschlag der Armenfondstiftung läuft mit 1917 ab.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Anton
Mägerle Frz. Anton

Sutterlitte

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

 

26 Dezember 1908 – Seite 112 – Abhaltung des Musterungsgeschäfts

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem Antrage bzw. Wunsche des Magistrat Lindenberg auf Aufteilung des Munsterungsbezirk Lindau in die distriksbezirke Lindau und Weiler sich ablehndend zu verhalten Die unterfertigte Gemeindeverwaltung anerkennt den Wunsch des Magistrat Lindenberg vollständig als im Intresse von Lindenberg gelegen an, sieht sich aber anderseits veranlaßt als im Intresse der diesseitigen Gemeindeangehörigen sich ganz energisch gegen die Abtrennung der Gemeinde Niederstaufen vom Musterungsbezirk Lindau Land hiemit zum Ausdruck zu bringen ganz abgesehen von allen dafür oder dagegen sprechenden Gründe.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Anton
Mägerle Frz. Anton

Sutterlitte

Xaver Steur
Drissler Wilhelm“

 

1909

 

3 März 1909 – Seite 113 – Neuwahl eines gemeindlichen Vertreters als Mitglied in den Distriktsrat Weiler

 

Mit 9 gegen 1 Stimme wurde beschlossen:

„dass gemäß der Vorschriften die Wahl eines gemeindlichen Vertreters als Mitglied des Distriktrats schriftlioch vorgenommen werde.

Hiebei erhält Bürgermeister Vögel 9 Stimmen der Beigeordnete Elbs Barthol. 1 Stimme somit ist Bürgermeister Vögel gewählt, welcher auch diese Wahl angenommen hat.

 

K.?U. Vögel Bürgermeister

 

Die Gemeindeverwaltung:

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Sohler Anton
Mägerle Frz. Anton

Sutterlitte

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

 

 

10 Januar 1909 – Seite 114 – Wirtschaftführung des Friedrich Heiler i Kinbach

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Dem verheirateten Friedrich Heiler welcher das Gastwirtschaftsanwesen HsNr. 29 i Kinbach auf welchen Anwesen schon seit Menschenalters eine Wirtschaft betrieben u zu diesem Zwecke baulich eingerichtet ist, ein Bedürfniß nicht abgesprochen werden kann u gegen die Person des Gesuchsteller sowiendessen Ehefrau nachteiliges nicht bekannt ist , so stet gegen eine Konzessionserteilung zur wirtschaftsführung an die Eheleute Griedrich & Maria Heiler keine Erinnerung.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel bürgermeister

Elbs Beigeord.

Mägerle Frz Anton

Sutterlitte

Sutter Josef

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

Strodel Josef

 

7 Februar 1909 – Seite 115 – Heimat &  Bürgerrechtsverleihung auf Ansuchen des Oekonomen Alban Eckart in Kinbach u dessen Braut Anna Maria Elbs

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem ledigen Oekonomen Alban Eckart i Kinbach auf dessen Ansuchen für ihn u. dessen Braut Anna Maria Elbs das selbständige Hei,atrecht, sowie für ihn persöhnlich gleichzeitig auch das Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen  gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegten Gebühren im Betrage von 42 M 86 Pf hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeord.

Mägerle Frz Anton

Sutterlitte

Sutter Josef

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

Strodel Josef

Sohler Frz Anton

7 Februar 1909 – Seite 116 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 in der Verehelichungssache Alban Eckart i Kinbach und Anna Maria elbs i Adelberg

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:


„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unern Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen

1.)   Der ledige Oekonom Alban Eckart geb. am 23. Febr. 1880 in Kinbach Gde Niederstaufen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in KInbach besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht;

2.)   Gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zuegnisses zur Verehelichung des genannten Alban Eckart mit der ledigen Oekonomenstochter Anna Maria elbs geboren den 3 Nov. 1880 i Adelberg u beheimatet in Niederstaufen wird kein im Art 32 fes Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die  Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Mägerle Frz Anton

Drissler Wilhelm

Sutterlitte

Xaver Steur
Strodel Josef
Sohler Franz Anton

16 Februar 1809 – Seite 117 – Beleidigung der Gemeinbdeverwaltung durch Michael Berle i Kargen & Severin Sohler i Niederstaufen

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem sowohl der Schfreinermeister Michael Berle in Kargen alswie  der Schmiedemeisterssohn Severin Sohler i Niederstaufen durch Beschimpfung der ungterfertigten Gemeindeverwaltung sich Beleidigungsklagen zugezogen infolgedessen die Beklagten zum Kgl Bezirksamt Lindau gingen um sowohl durch einen öffentl. Widerruf sowie sonstige Zugeständnisse laut anhergelangtem Protokoll die Angelegenheit friedlich beizulegen wünschten war in erster Reihe die unterfertigte Gemeindeverwaltung um Friedens in der Gemeinde willen als aktzeptal annehmen wollte; indessen jedoch von der Zustimmung abkamm nachdem der Schiedemeister Badent Andreas /:Stiefvater des Beklagten Severin Sohler:/ am gleichen Tage woselbst die Beklagten ihr Protokoll beim K. Bezirksamt machten bereits in öffentlicher Wirtschaft sich dahin äußerte, dass einzelne BGede Ausschussmitglieder sich sosehr für einen Vergleich bemühen, dass es den Anschein habe als ob dieselben ihre Aussage vor Gericht nicht aufrecht erhalten könnten bezw. Unsichere Zeugen wären Es wird daher beschlossen der Sache den gerichtlichen Lauf zu lassen und zur Zurücknahme des Strafantrages eine einverständnisbewilligung nicht zu erteilen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Sutterlitte Joh. Peter
Sohler Franz Anton
Drissler Wilhelm
Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Strodel Josef

 

21 Februar 1909 – Seite 118 – Erlassung ortspolizeilicher Vorschriften in Bezug auf  den Petroleumvertrieb in Straßentankwagen

Mit 9 gegn 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„ Die Gemeindeverwaltung erlässt auf Grund des § 368 Ziff. 8 des Reichsstrafgesetzbuches u. Art. 2 Ziff. 14 des Pol.Str. Gesetzbuches (:vgl. § 37 der Verordnung vom 9 Juni 1902 betff. leichtentzündliche flüssige Stoffe, Gesetz u Verordnngsblatt S. 211 folgende ortspolizeichliche Vorschriften:

Zum Petroleumsvertrieb auf Straßen, Wegen u Plätzen dürfen nur Tankwagen verwendet werden, bei denen die Kessel so tief liegen, dass ein Umkippen möglichst ausgeschlossen ist. Die Abfüllöffnungen sind ebenso wie die füllöffnungen so zu gestalten, dass ein selbständiges Oeffnen des Verschusses unmögloch ist. Motore dürfen zur Fortbewegung der Tankwagen nicht verwendet werden. Jeder Tankwagen hat auf allen Seiten an in die Augen fallender Stelle auf rotem Grunde in deutlichen Buchstaben die nicht verwischbare Inschrift „feuergefährlich“ zu tragen (:§11 der kaiserlichen Verordnung vom 24 Februar 1882 R.=G.=Bl. S 40 :)

Straßentankwagen älterer Konstruktion, die bisher für den Petroleumvertrieb verwendet wurden, sollen von der weiteren Benützung nicht ausgeschlossen werden.

Das Abfüllen des Petroleums aus den Straßentankwagen in die Behälter bei den Verkaufsstellen hat in der Weise zu erfolgen. Dass das Petroleum mittelst eine am Wagen angebrachten  Abfüllvorrichtung zunächst in Transportkannen von starkem Blech (: verzinktes Eisenblech oder Kupferblech:) abgefüllt wird. Die Abfüllvorrichtung muß so beschaffen sein, dass sie den Abfluß des Petroleums automatisch auf das der Größe der Transportkannen entsprechende Quantum begrenzt, so dass ein Überlaufen des Petroleums nicht eintreten kann. Beim Umgießen aus den Tranportkannen in die Lagerbehälter bei den Verkaufsstellen ist ein entprechend großer Trichter aus starkem, verzinktem Eisenblech oder Kupfer zu verwenden.

Bei ‚Dunkelheit darf die Abfüllung nur unter Gebrauch von zuverlässigen Sicherheitslampen stattfinden (: § Abs. II der K allerhöchsten Verordnung vom 9 Juni 1902, leicht entzündliche flüssige Stoffe betft :)

Diese Lampen sind bei den Straßentankwagen stets mitzuführen.

In der wärmeren Jahreszeit sollen die Straßentankwagen nicht an sonnigen Plätzen stehen bleiben u. soll die Abfüllung möglichst in die weniger warmen Vormittags= oder Nachmittagsstunden verlegt werden.

Nicht völlig geleerte Straßentankwagen dürfen nicht in Gebäulichkeiten, sondern nur in Hofräumen oder an Plätzen im Freien, zu denen der Zutritt Unbefugten verwehrt ist aufgestellt werden.

Außer dem Kutscher, der ständig das Gespann u. den Wagen zu überwachen hat, ist jedem Wagen noch eine weitere Person beizugeben, welche die übrigen Verrichtungen, insbesondere das Verbringen des Petroleums von dem Wagen in die Häuser u.s.w. zu besorgen hat.

Als Kutscher und Wagenbgleiter dürfen nur ganz zuverlässige nüchterne Personen verwendet werden.

Dem Kutscher u. dem Wagenbegleiter ist während der Arbeitszeit das Rauchen strengstens untersagt.

Das Fahren der Straßentankwagen darf nur im Schritte geschehen.

IUnd zur deffinitiven Anerklennung gegenwärtigen Beschlusses auf 24 Februar 1909 eine Gemeindebürgerversammlung einzuberufen.“

 

 

 Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Xaver Steur
Strodel Josef
Sutterlitte

 

21. Februar 1909 – Seite 119 – Aufstellen von Schulärzten

 

Mit 5 gegen 4 Stimmen wurde beschlossen

 

„Der Anregung des K. Bezirksamtes behufs Aufstellung von Schulärzten analog dem Vorgehen der Kgl. Bezirksamt Schwabmünchen für die diesseitige Gemeinde ebenfalls  zustimment beizutreten jedoch das Deffinitivum dieses Beschlusses der auf 24 Februar 1909 einzuberufenden Gemeindebürgerversammlung anheim zu stellen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Xaver Steur
Strodel Josef
Sutterlitte

 

 

21. Februar 1909 – S. 0120 – Die Hauptstelle für Gefangene Vorsorge in Nürnberg
bez. Auftrag vom  31.I.1909

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem bezirksamtlichen Auftrag behufs Werbung von Mitgliedern zu einem Verein für Obsorge von entlassenen Gefangenen dahin zu entsprechen, dass die Gemeinde Niederstaufen als solche, als Mitglied diesem Verein beitritt  (3 M Jahresbeitrag) von einer Werbung von Personen zu Mitgleidern aber absieht, da ein Vereinsmeierei dieseits nicht beliebt ist.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Xaver Steur
Strodel Josef
Sutterlitte

 

 

21. Februar 1909 – Colleckte für die in Franken und in der Oberpfalz zutage getretenen Hochwasserschäden

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem durch die jüngst infolge Hochwasser entstandenne Schäden sowohl in Fanken alswie  in der Oberpfalz eine Colleckte durchs ganze Land Bayern angeordnet wurde so wird mit Gegenwärtigem beschlossen anstatt der Colleckte, von Seite der Gemeindekasse einen Betrag von 50 M in Worten fünfzig Mark an die Sammelstelle abzusenden.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Xaver Steur
Strodel Josef
Sutterlitte

 

 

 

 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 24. Februar 1909

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Erlassung ortspolizeilicher Vorschiften in Bezug den Petroleumvertrieb in Staßentankwagen

 

Stimmberechtigt: 67 Bürger – Erschienen: 57 Bürger

 

Der Bürgermeister erstattet Vortrag über den Ausschußbeschluß vom 21. Februar 1909

 

Mit 57:0 beschließt die Versammlung

den Gemeindeausschußbeschliß vom 25. Febvruar 1909 in obigem Betreff deffinitiv anznehmen u zu genehmigen.“

 

Für die Bürger:                                                             Vögel    Bürgermeister

Sutter Jos.Ant.

Eckart Alban

 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 24. Februar 1909

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Aufstellung von Schulärzten

 

Stimmberechtigte: 67  - Erschienen: 57

 

Berichterstattung des Bürgermeisters über den Ausschußbeschluß vom 21. Februar 1909

 

Die Versammlung beschließt mit 52 : 5 Stimmen,

„dem Gemeindeausschußbeschluß vom 21. Februar 1909 S. 119 zu obigem Betreffe keine Zustimmung zu erteilen bzw. deffinitiv abzuulehnen.“

 

Für die Bürger:                                                             Vögel  Bürgermeister

Eckart Alban

Sutter Jos. Ant.

 

25. April 1909 – Einrichtung einer elektrischen Lichtanlage im Schulhause – Seite 122 –

 

Die Gemeindeverwaltung beschließt mit 10 gegen 0 Stimmen

 

„Nachdem in dieseitiger Gemeinde eine elektrische Lichtanlage besteht, so wird dasd Meßmerhaus welches zwar Eigentum der Kirchenstiftung Niederstaufen ist, der Gemeinde aber als Postagentur überlassenwird beschlossen auf Kosten der Gemeinde die Installation von 10 Lampen behufs elelktrischer Beleucht8ng incl der Zuleitung zu erstellen.

Für Karftverbrauch bzw. Energie für’s Licht sowie späterer Renovierungen und Ergänzungen etwa schadhaft gewordener Beleuchtungskörper übernimmt die Gemeinde keinerlei Zahlungsverpflichtungen u hat daher der Konzessionär sich mit dem jeweiligen Lehrer oder Inhaber persönlich zu benehmen.

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutter Josef

Drissler Wilhelm

Xaver Steur Robert Mägerle Frz Anton Oberrauch Sutterlitte Joh Peter

Sohler Franz Anton

Strodel Josef

 

 

6 Juni 1909 - Abhör und Feststellung der Gemeinderechnung pro 1908 sowie sämtlicher Stiftungs und sonstiger diesbezüglicher Rechnungen pro 1908 – Seite 123 –

 

Die Gemeindeverwaltung  hat mit 10 gegen 0 Stimmen beschlossen:

I. Die Abhör & Feststellung der Gemeinderechung pro 1908 welche mit

    Einnahmen            6314 M 30 Pf
    Ausgaben             5709  “  17 “ und

   Aktivstand                        506 M 13 Pf abschließt

II. Die Abhör u Feststellung der Gemeindekrankenversicherungsrechnung pro 1908

    welche mit
    Einnahmen                        1150 M 86 Pf
    Ausgaben                         1057 M 40 Pf
    Aktivstand                    93 M 46 Pf  abschließt

III. Die Abhör und Festellung der Schulstiftungsrechnung pro 1908 welche mit
      Einnahmen            807 M 30 Pf
      Ausgaben                         691 M 39 Pf und
      Aktivstand                        115 M 91 Pf  abschließt
      und ein rentierendes Vermögen  von 1139 M 77 Pf besitzt.

IV. Die Abhör und Feststellng der Armenfondstiftungsrechnung pro 1908 welche mit
      Einnahmen             322 M 15 Pf
      Ausgaben                        322 M 15 Pf und
      Aktivstand              ----  M  -- Pf   abschließt
      und rentierendes Vermögen von 8389 M 33 Pf besitzt

V. Die Abhör der Kirchenstiftungsrechnung pro 1908 gab zu keiner Erinnerung anlaß.

VI. Die Abhör und Festellung der Lokalarmenrechnung pro 1908 welche mit
       Einnahmen            1209 M 99 Pf
       Ausgaben                          555 M 09 Pf und
       Aktivstand               654 M 90 Pf abschließt

VII. Die Abhör und Feststellung der Lokalmalz und Bieraufschlagrechnung pro 1908 welche
        mit Einnahmen            1276 M 81 Pf
               Ausgaben            1068 M 93 Pf
               Aktivstand               207 M 88 Pf abschließt

VIII. Die Abhör und Feststellung der Pfarrhof & Spritzenhausneubaurechnung welche mit
                   Einnahmen               M        Pf
                Ausgaben                 M        Pf
                 Aktivstand               M       Pf
       abschließt und eine Bauschuld  von           M       Pf
       welche laut Tilgunsplan vom 16. II. 1908 bis zum Jahr 1932 abgezahlt  abschließt.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

18. Juli 1909 – Überweisung u. Anspruch auf Heimatverleihung an den Hausbesitzer Johannes Leising in Gossholz Marktgemeinde Lindenberg – S. 124

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„ In Anwendug des Art. 7 a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 u. 7 des Gesetzes vom 17. Juni 1896 über Heimat, Verehelichung u. Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Marktgemeinde verwaltung Lindenberg die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Gossholz Marktgemeinde Lindenberg seit mehr als vier Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden Hausbesitzer Johannes Leising geboren am 28. September 1868 zu Geislehen Gde Niederstaufen angesprochen. Mit demselben erwerben auf Grund des Art. 4 und Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau u. diejenigen Kinder derselben, welche noch keine sebständige Heimat besitzen, ebenfalls die Heimat in Lindenberg.

Von dieser Erhebung des Anspruches auf Heimatverleihung wolle jenseitige Marktgemeindeverwaltung Kenntniß nehmen und allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erhebung des Anspruchs benachrichtigt werden und demselben zur egtwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7a Abs. II und III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.“


 Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

18. Juli 1909 – Überweisung u Anspruch auf Heimatverleihung an den Taglöhner Martin Kempter in Lindenberg – Seite 125 –

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:
 „ In Anwendug des Art. 7 a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 u. 7 des Gesetzes vom 17. Juni 1896 über Heimat, Verehelichung u. Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Marktgemeinde verwaltung Lindenberg die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Marktgemeinde Lindenberg seit mehr als vier Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden Taglöhner  Martin Kempter geboren am 19. August 18.. zu Burgstall Gde. Niederstaufen angesprochen.

Mit demselben erwerben auf Grund des Art. 4 u. Art. 1 des Heimatgesetzes die Ehefrau u. diejenigen Kinder deselben, welche noch keien selbständige Heimat besitzen, ebenfalls die Heimat in Lindenberg.

Von dieser Erhebung des Anspruches auf Heimatverleihung wolle jenseitige Marktgemeindeverwaltung Kenntniß nehmen und allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erhebung des Anspruchs benachrichtigt werden und demselben zur egtwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7a Abs. II und III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

18. Juli 1909 – Überweisung und Anspruch auf Heimatverleihung an den Hausbesitzer Alois Berle in Bösenreutin – Seite 126 –

 

„ In Anwendug des Art. 7 a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 u. 7 des Gesetzes vom 17. Juni 1896 über Heimat, Verehelichung u. Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Gemeindeverwaltung Bösenreutin die Verleihung des Heimatrechtes an den in der Gemeinde Bösenreutin seit mehr als 4 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden Taglöhner  Alois Berle geboren am                                                                                   angesprochen.

Mit demselben erwerben auf Grund des Art. 4 u. Art. 1 des Heimatgesetzes die Ehefrau u. diejenigen Kinder deselben, welche noch keien selbständige Heimat besitzen, ebenfalls die Heimat in Bösenreutin.

Von dieser Erhebung des Anspruches auf Heimatverleihung wolle jenseitige Gemeindeverwaltung Kenntniß nehmen und allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

Gleichzeitig wolle auch der Berechtigte von der Erhebung des Anspruchs benachrichtigt werden und demselben zur egtwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7a Abs. II und III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

18. Julie 1909 – Haftlokal für die Gendarmeriestation Hergatz – Seite 127

 

„Der bezirksamtlichen Anregung infolge Wohnungsveränderung der Kgl Gendarmeriestation Hergatz u. der hiedurch bedingten Bereitstellung eines Haftlokal im neuen Wohngebäude der Gendarmeriestation an Stelle der bisherigen Jahresmiete von 3 M 40 Pf für die Zukunft 5 M als Jahresmiete für ein fragliches Haftlokal zu bewilligen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

 

8.August 1909 – Heimatverleihung an den Dienstknecht Xavber Metzler in Niederstaufen – Seite 128

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Dem Heimatverleihungsantrag der Gemeindeverwaltung Maria Thann vom 25 Juli 1909 zu entsprechen u dem Dienstknecht Xaver Metzler seit 10 Jahren in diesseitger Gemeinde in festem Diesntverhältnis stehend die Heimat in deiesseitiger Gemeinde zuzuerkennen gegen Entrichtung der gesetzlich gestgesezten Heimatrechtsgebühren von 20 M wovon die bisherige Heimatgemeinde als Antragstellerin die Hälfte zu entrichten hat.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

 

 

8 September 1909 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 in der Verehelichungssache des Müllermeister Bartholomä Elbs i Kinbach u der Oekonomenstochter Juditha Herz v. Weinau –Seite 129 -

 

Mit 9 gegen 0 Stimmern wurde beschlossen

„Die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Vertreterin der Heimatgemeinde erklärt hiemit, dass sie infolge Verwaltungsbeschluß vom Heutigen gegen die Ausstellung eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an den Müllermeister Bartholomä Elbs geboren am 20 august 1870 i adelberg Kgl Bezirksamt Lindau, wohnhaft in KInbach welcher in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht besitzt,

zum Behufe seiner Verehelichung mit der Oekonomenstochter Juditha Herz geboren am 7 März 1883 i Ritzen Kgl Bezirksamt Kempten wohnhaft in Ritzen und beheimatet in Weitnau, einen Einspruch im Sinne des Art. 32 des Gesetzes vom 16 Apr. 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt im Sinne  der Fassung vom Jahre 1899 nicht geltend machen will.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Salomon Herrmann           

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

19. September 1909 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 in der Verehelichungssache des Schmiedmeister Anton Sohler in Niederstaufen u. Oekonomenstochter Maria Sophia Immler i Ebratzhofen – Seite 130 –

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Vertreterin der Heimatgemeinde erklärt hiemit, dass infolge Verwaltungsbeschlusses vom Heutigen gegen die Ausstellung eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an

den Schmiedmeister Anton Sohler geb. 22. Juli 1881 i Niederstaufen Kgl. Bezirksamt Lindau, wohnhaft in Niederstuafgen welcher in der Gemeinde Niederaufen durch Abstammung das Heimatrecht besitzt,

zum Behufe  seiner Verehelichung mit der Okonomenstochter Maria Sophia Immler geboren am 19 Mai 1884 in Unterried Kgl Bezirksamt Lindau, wohnhaft i Unterried u. beheimatet in Ebratzhofen einen Einspruch im Sinne des Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868 über Heimat, Verehelichng und Aufenthalt im sinne der Fassung vom Jahre 1899 nicht geltend machen will.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

19 September 1909 - Heimat u Bürgerrechtsverleihung auf Ansuchen des Schmiedmeister Anton Sohler i Niederstaufen u dessen Braut Maria Sophia Immler v. Ebratzhofen – Seite 131

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Dem ledigen Schmiedmaister Anton Sohler i Niederstaufen auf dessen Ansuchen für ihn u dessen Braut Maria Sophia Immler das selbständige Heimatrecht, sowie für ihn persönlich gleichzeitig auch das Bürgerrecht in der Gemeinde Niderstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegte Gebühren in Betrage von 42 M 86 Pf hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

19 September 1909 – Heimatrechts u Bürgerrechtsverleihung an Josef Sutterlitte i Kargen auf Antrag der Heimatgemeinde Röthenbach – Seite 132

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„ Dem Antrage der Gemeinde Röthenbach vom 5 Sept Crr zu entsprechen u. dem Oekonomen Josef Sutterlitte geb 5 Febr 1859 i Rentershofen wohnhaft in Kargen das selbständige Heimatrecht für ihn u auf dessen speziellen Antrag auch demselben gleichzeitig das Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen zuzuerkennen gegen emntrichtung der gesetzkl. Festgelegten Gebühren.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

17 Oktober 1909 – Aufstellung des gemeindlichen Voranschlag pro 1910 – Seite 133

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„ I. Zur Deckung des Defizit der Kirchenstiftung einen Zuschuß von 120 M pro 1910 zu
      bewilligen.

II. Zur Deckung des Defizit der Schulkasse pro 1910 werden aus der Gemeindekasse 650 M
     bewilligt, desgleichen dem Schulstiftungspfleger anstatt seiner Tantiemen von 4% eine
     jährliche Renummeration von 30 M aus der Gemeindekasse.

III. Zur Deckung des Defizit der Lokalarmenkasse wird von der Gemeindekasse ein Zuschuß
      von 400 M bewilligt.

IIII. Der Gemeindeetat pro 1909 wird laut Voranschlag auf 6390 M 86 Einnahmen und
       6390 M 86 Ausgaben festgestellt, eine Umlagenerhöhung ist nicht benötigt indem der
       Gemeindeetat bei der Beibehaltung der derzeitigen Gemeindeumlage von 130% 
       bilanziert werden konnte.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

31 Dezember 1909 – Heimat & Bürgerrechtsverleihung auf Ansuchen des Oekonom Johannes Johler und dessen Braut Maria Elbs von Niederstaufen – Seite 134

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem ledigen Oekonomen Johannes Johler i Niederstaufen auf dessen Ansuchen für ihn u. dessen Braut Maria Elbs das selbständige Heimatrecht, sowie für ihn zusätzlich gleichzeitig auch das Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einzahlung der geseztlich festgelegten Gebühr im Betrage von 42 M 86 Pf hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sutterlitte Joh Peter
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

 

 

 

1910

 

9 Januar 1910 – Seite 135 - Erklärungsabgabe nach Art. 32 in der Verehelichungssache Johannes Johler i NStaufen u der Maria Elbs i Kinbach – Seite 135

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Daß die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Vertreterin der Heimatgemeinde erklärt, dass sie infolge Verwaltungsbeschluß vom Heutigen gegen die Ausstellu8ng eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an den ledigen Oekonomen Johannes Johler geb. 2 Januar 1880 zu Niederstaufen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Niederstaufen welcher in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung dsas Heimatrecht besitzt,

zumBehufe seiner Verehelichung mit der ledigen Müllermeisterstochter Maria Elbs geb am 27 Dezember 1881 i Kinbach K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Kinbach u beheimatet in Niederstaufen einen einspruch im sinne des Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868  über Heimat, Verehelichung u aufenthalt im sinne der Fassung vom Jahre 1899 nicht geltend machen will.“

Die Gemeindeverwaltung

Vögel bürgermeister

B. Elbs Beigeord.

Sutter Josef

Mägerle Frz Anton
Strodel Josef
Sutterlitte
Drissler Wilhelm

Xaver Steur

9 Januar 1909  – Seite 136 -  Erklärungsabgabe nach Art 32 in der Verehelichungssache Mathäus Sinz Dienstknecht u der Witwe Maria Halder geb. Schmid i Meckatz – Seite 136

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Daß die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Vertreterin der Heimatgemeinde erklärt, dass sie infolge Verwaltungsbeschluß vom Heutigen gegen die Ausstellu8ng eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an den ledigen Dienstknecht Mathäus Sinz  geb. 4 Sept1878 in Geislehen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Heimenkirch welcher in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung dsas Heimatrecht besitzt,

zum Behufe seiner Verehelichung mit der Witwe Maria Halder geborene Schmid geb am 21 November 1872 i Enkenhofen O/A Wangen wohnhaft in Meckatz u beheimatet in Christazhofen einen Einspruch im Sinne des Art. 32 des Gesetzes vom 16. April 1868  über Heimat, Verehelichung u Aufenthalt im Sinne der Fassung vom Jahre 1899 nicht geltend machen will.“

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigord.

Sal. Herrmann

Mägerle Frz Anton
Drissler Wilhelm
Sohler Franz Anton
Strodel Josef

9 Januar 1910 – Seite 137 -Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen des Taglöhner Mathäus Sinz und dessen Braut Witwe Maria Halder geborene Schmid i Meckatz – Seite 137

 

Mit 7 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem ledigen Taglöhner Mathäus Sinz i Meckatz das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegten Heimatrechts-Gebühr im Betrage von 20 M hiermit zu verleihen.“


Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeord.

Sal. Herrmann

Mägerle Frz Anton
Drissler Wilhelm

Sohler FRz Anton
Strodel Josef

 

20 März 1910 – Seite 138 - Wirtschafts Konzessionsgesuch der Bäckermeisterseheleute Otto & Katharina Sinz Niederstaufen

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem Gesuche der Bäckermeisterseheleute Otto & Katharina Sinz in Niederstaufen zu entsprechen, nachdem sowohl gegen deren Familienangehörige irgend welche Erinnerung nicht erhoben werden können.“

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordt

Sutterlitte

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
Strodel Josef
Sutter Josef
Salomon Herrmann

Xaver Steur
Drissler Wilhelm

 

24 April 1910– Seite 139 – Wirtschaftkonzessionsgesuch der Eheleute Xaver & Kreszentia Wolf i Kinbach

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem Gesuche der Eheleute Xaver u Kreszentia Wolf in Kinbach um Erteilung einer Wirtschaftskonzession zur Wirtschaftsführung der durch Kauf erworbenen Gastwirtschaft in Kinbach, auf welcher so schon eine reale Gerechtsamme ruth zu entsprechen, nachdem gegen fragliche Eheleute Wolf eine Erinnerung nicht besteht.“

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
Strodel Josef
Sutter Josef
Salomon Herrmann

Xaver Steur
Drissler Wilhelm


26. Juni 1910 – Seite 140 – Abhör  u Feststellung der Gemeinderechnung pro 1909 sowie sämtlicher Stiftungs und sonstiger diesbezüglicher Rechnungen der Gde pro 1909

 

Mit 10 gegen 0 wurde beschlossen:

 

„I. Die Abhör & Feststellung der Gemeinderechnung pro 1909 welche mit

Einnahmen                        6663M 61Pf

Ausgaben                         6878 “ 76 “  und

Passivstand                            215 M 15 Pf   abschließt

Welcher aufs Jahr 1910 übernommen wird.

 

II Die Abhör & Feststellung der Gemeindekrankenversicherungsrechnung pro 1909 welche mit
Einnhamen                         1627 M 01 Pf
Ausgaben                         1627 M 01 Pf und

mit                                    ----- M ---- Pf  Plus minus Null abschließt.
III. Abhör & Feststellung der Schulstiftungsrechnung pro 1909 welche mit

Einnahmen                           796 M 19 Pf
Ausgaben                           769 M 21 Pf und
Aktivstand                               26 M 98 Pf und ein rentierendes Vermögen von 1139 M 77Pf besitzt.
IV. Die Abhör & Feststellung der Armenfondsstiftungsrechnung pro 1909 welche mit
Einnahmen                           322 M  21 Pf
Ausgaben                           322 M  21 Pf und

                                       ----  M  -- Pf
und eine rentierendes Vermögen von8389 M 33 Pf besitzt.
V. Die Abhör & Feststellung der Lokalmalz & Bieraufschalgsrechnung pro 1909 welche mit
Einnahmen                         1973 M 88 Pf
Ausgaben                        1973 M 88 Pf
                                    ------ M --- Pf abschließt
VI. Die Abhör  & Feststellung der Lokalarmenrechnung pro 1909 mit
Einnahmen                                  M     Pf
Ausgaben                                  M     Pf

Aktivstand                                   M     Pf  abschließt
VII. Die Abhör der Kirchenstiftungsrechnung pro 1909 gab zu keiner Erinnerung Anlaß.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Salomon Herrmann

Sutterlitte

Sutter Josef

Strodel Josef

Xaver Steur
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Drissler Wilhelm

 

 

26. Juni 1910 – Seite 141– Verkehr mit Kraftfahrzeugen

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Die unterm 8 Dez. 1907 erlassene ortspolizeiliche Vorschriften mit Gegenwärtigem aufzuheben nachdem dieselben lt bezirksamtl. Zuschrift vom 30 Mai 1910 als unzulässig bezeichnet wurden einerseits u andererseits dieselben nicht der Intiation aus der Gemeinde selbst sondern nur dem Wunsche des K. Bezirksamts entsprechend welches den diesbzl. Entwurf im Al(?) Bl No 42 pro 1907 veröffentlichte erlassen wurde.

Als weiterer Grund der gänzlichen Aufhebung dieser ortspolizeilichen Vorschriften ersieht die Gemeindeverwaltung in der eigenartigen Weganlage in unserer Gemeinde da nach Angabe von Fachleuten die hiesigen Gemeindewege infolge ihrer Steilheit (: Steigung:) u schmale Anlage für jegliche Benützung für Kraftfahrzeuge ausgeschlossen sind.

Dieser Beschluß wird der Gesamtbürgerversammlung zur definitiven Anerkennung in der nächsten Bürgerversammlung unterbreitet.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

26 Juni 1910 – Seite 142– Ueberweisung u Ansuchen auf Heimatverleihung an den led. Zimmermann Peter Spieler i Augsburg

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

In Anwendung des Art. 7ª  und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 u 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung u. Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufne als bisherige Heimatgemeinde bei dem Stadtmagistrat Augsburg die Verleihng des Heimatrechtes an den  in der Stadt Augsburg seit mehr als 7 Jahren freiwillig u. ununterbrochen sich aufhaltenden ledigen Zimmermann Peter Spieler geboren am 3 November 1865 in Kargen Gde Niederstaufen angesprochen.

Von dieser Erhebung des Ansuchens auf Heimatverleihung wolle jenseitiger Stadtmagistrat Kenntniß nehmen u. allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von 2 Wochen geltend machen.

Gleichzeit wollauch der Berechtigte von der Erhebung des Ansuchens benachrichtigt werden u demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7ª Abs. II u III eine ausschließende Frist von vierzehn Tagen vorgesetzt werden.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

 

 

26 Juni 1910 – Seite 143 – Wirtschaftskonzessionsgesuch der Oekonomenseheleute Franz Anton & Katharina Mägerle i Kinbach

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem Gesuch der Oekonomenseheleute Franz anton 6 Katharina Mägerle in Kinbach um Erteilung einer Wirtschaftskonzession zur Wirtschaftsführung der durch Kauf erworbnenen Gastwirtschaft in Kinbach, auf welcher so sochon eine reale Gerechtsame ruth zu entsprechen nachdem gegen fragliche Eheleute Mägerle einen Erinnerung nicht besteht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

26 Juni 1910 – Seite 144 – Hochwasserschäden in Vorarlberg

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„dem Landeshilfskomite für die Hocvhwasserbeschädigten in Vorarlberg aus der Gemeindekasse den Betrag von 20 M zu überweisen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

20/28? August – Seite 145 – Fleischbeschau in Fällen der Notschlachtungen

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem vielfachen Drängen des Herrn Tierarzt Holzer i Opfenbach welcher sich schon seit Jahr u Tag um die Fleischbeschau bei Notschalchtungen in diesseitiger Gemeinde bewirbt u. nachdem es demselben gelungen von Seite des K.Bezirkstierarzt eine begutachtende Zusage bereits erhalten zu haben, ohne dass von Seite der Gemeinde ein Gutachten erbeten wurde, trotz alledem zu entsprechen u dem Tierarzt Holzer i Opfenbach die Fleischbeschau in Notschlachtungen ab 1 Okt. 1910 in der Gemeinde Niederstaufen einzuräumen;

I.               sofern die Kosten dieser Fleischbeschau prozentual vom Distrikt Weiler getragen werden,

II.             sofern den Viehhaltern kein direkter oder indirekter Zwang in der Beiziehung tierärztlicher Behandlungerwächst bzw. die Fleischbeschau eine gleich beschleunigte u objektive sein muß, wen das geschlachtete Tier  auch in Behandlung eines anderen Tierarzt gestanden ist.

III.           sofern es der Gemeinde freisteht bei eventl eintretenden unliebsamen Erinnerungen & Vorkommnissen, die Fleischbeschau nach einer gewießen  Kündigungsfrist wiederum an den Distriktstierarzt zurück zu vergeben.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

 

16 Oktober 1901 – Seite 147 – Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen Hutmacher Franz Josef und dessen Braut  Emilie Schuffenaker beide wohnhaft i Basel (:Schweiz:)

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem ledigen Hutmacher Franz Josef Johler wohnhaft i Basel auf dessen ansuchen für ihn und dessen Braut Emilie Schuffenaker das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich festgelgtenGebühr im Betrage von 20 M.hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

16 Oktober 1910 – Seite 148 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 in der Verehelichungssache des Franz Josef Johler i Basel und der Emilie Schuffenaker in Basel

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Die Gemeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     Der Hutmacher Franz Josef Johler geboren am 30 November 1886 in Rickenbach Gde Scheidegg K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Basel besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Erwerbung das Heimatrecht;

2.     Gegen ausstellung des diktriktspolizeichichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Franz Josef JOhler mit der Emilie Schuffenaker geboren den 5 Oktober 1883 in Oberburbach Kreis Thann (:Ober-Elsaß:)wohnhaft in Basel und beheimatet in Oberburbach wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

10 November 1910 – Seite 149 – Erklärungsabgabe nach Art 32 in der Verehelichungssache des Witwer Peter Haugg i Reutin un der Maria Deuring von  Lochau

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„beschlussmäßig ausgesprochen:

1.     der Witwer Peter Haugg geb. am 1. Februar 1868 in burgberg K.Bezirksamt Sonthofenwohnhaft in Reutin besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Erwerbung das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktpolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Peter haugg mit der Haushälterin Maria Deuring geb. 4 April 1879 in Lochau K.K.Bezirkshauptmannschaft Bregenz wohnhaft in Reutin und beheimatet in Lochau wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

10 November 1910 – Seite 150 – Ehrung der Kriegsveteranten 1870/71 soweit solche in der Gemeinde Niederstaufen wohnhaft

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Zur Ehrung der Kriegsveteranen aus dem gloreichen Krieg 1870/1871 aus der Gemeindekasse den Betrag von 100 M zu bewilligen u hievon jeem Kriegsveteranen 1870/71 ein Geldgeschenk von je 10 M sowie für jeden derselben einen freien Mittagstisch & Getränk sowie ein extra Honorar für die bei dieser Festgelegenheit konzertierenten Musikgesellschaft zu bestreiten.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

 

18 Dezember 1910 – Seite 151 – Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen des Oekonomen Johann Georg Beitner i Adelberg und dessen Braut Agatha Wucher i Hohenweiler

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„dem ledigen Oekonomen Joh. Georg Beitner i Adelberg auf dessen Ansuchen für ihn und dessen Braut Agatha Wucher i Hohenweiler das selbständige Heimatrecht, in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzl. Festgelegten Gebühr im Betrage von 20 M hiemit zu verleihen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

 

18 Dezember 1910 – Seite 152 – Erklärungsabgaber nach Art. 32 in der Verehelichungssache des  joh.Georg Beitner i Adelberg u. der Agatha Wucher i Hohenweiler

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

 

„die Germeindeverwaltung von Niederstaufen hat unterm Heutigen beschlußmäßig ausgesprochen:

1.     der Oekonomenssohn Johann Georg Beitner, geboren am 18 Februar 1881 in Adelberg, K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Adelberg besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Erwerbung das Heimatrecht.

2.     Gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Joh. Georg Beitner mit der Schmiedemeisterstochter Agatha Wucher geboren am 24 November 1884 in Hohenweiler und beheimatet in Hohenweiler wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 August 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

 

18 Dezember 1910 – Seite 153 – Aufstellen der gemeindlichen Voranschläge pro 1911

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„I. Zur Deckung des Defizits der Kirchenstiftung einen Zuschuß von 250 M pro 1911 zu bewilligen.

II. Zur Dekcung des Defizits der Schulkasse pro 1911 werden aus der Gemeindekasse ein Zuschuß von 750 M bewilligt.

III. Zur Deckung des Defizits der Lokalarmenkasse, wird von der Gemeindekasse ein Zuschuß von 400 M bewilligt.
IV. Der Gemeindeetat pro 1911 wird laut Vortanschlag auf
    6920 M 62 Pf. Einnahmen und
   6920 M 62 Pf. Ausgaben festgestellt

Eine Umlagenerhöhung ist nicht benötigt, indem der Gemeindeetat bei der Beibehaltung der derzeitigen Gemeindeumlage von 130% bilanziert werden konnte.

 

Die Neuaufsgtellung der voranschläge pro 1911 der Armenfondstiftung, der Schulstiftungskasse u. der Gemeinde Krankenversicherungskasse wurde gleichzeitig vorgenommen, festgestellt und genehmigt.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

31 Dezember 1910 – Seite 154 – Ableben eines Gemeindeverwaltungsmitgliedes, Einberufung u Verpflichtung eines Ersatzmannes in die Gemeindeverwaltung

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

„Nachdem infolge Ableben des Gemeindekassier Joh.Peter Sutterlitte am 21 Dez. 1910 eine Gemeindeausschußmitgliedstelle offen ist so wurde an dessen Stelle der nächstfolgende Ersatzmann der Schreinermeister Josef Eckart i Kinbach in die Gemeindeverwaltung einberufen.

Indem derselbe zufolge Ladung heute erschienen, wurde demselben die entsprechenden Paragraphen der Gemeindeortdung bekannt gegeben u. er zur getreuen Mitarbeit, sowie Wahrung der Gemeindeintressen ermahnt, was derselbe getreu zu tun verspricht,

L.A.

Josef Eckart“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Salomon Herrmann
Sutterlitte
Strodel Josef
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Xaver Steur

 

31 Dezember 1910 – Seite 155 – Aufstellung eines neuen Gemeindekassier

 

Mit 10 gegen 9 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem infolge Ablebens des Joh. Peter Sutterlitte von hier die Gemeindekassierstelle sowie die Kokalmalzaufschlagkassierstelle frei geworden so wurde das Gemeindeverwaltungsmitglied:

Wilhelm Drissler

mit der Führung dieser Kassen betraut bzw. als Gemeindekassier u Kassier der Lokalmalzauffschlagkasse aufgestellt u von demselben angenommen

L.A. Drissler

Gleichzeitig fand die Kassaübergabe statt nachdem dieselbe durch den Bürgermeister Vögel u das Gemeindeausschlußmitglied Wilhelm Drissler sofort nach dem Tode des Gemeindekassiers Sutterlitte einer ordentliche Kassavisitation unterworfen wurde u als richtig befunden in Verwahrung genommen worden ist.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeord.

Salomon Hermann

Sutter Josef

Mägerle Frz. Anton
Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Sohler Frz Anton

Strodel Josef

Eckart Josef




31 Dezember 1910 – Kaution des Gemeinde=Kassiers Art. 34 Abs. IV

Mit 9 gegen 0 Stimmen:

 

Nachdem das Gemeindeverwaltungsmitglied Wilhelm Drissler an Stelle des verst. Gemeindekassier Sutterlitte mit der Führung der Gemeindekasse u Lokalmalz u Bieraufschlagkasse betraut wurde, so wird ebenso wie bei dessen Vorgägner von der Stellung einer Caution abgesehen. Art. 134 Abs. IV.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Drissler Wilöhelm

Sal. Hermann

Xaver Steur
Mägerle Frz Anton

Sohler Frz  Anton
Strodel Josef

Josef Eckart

31 Dezember 1910 – Bedingungen an für den Anschluss an das Elektrizitätswerke Niederstaufen

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

Im Interesse der Abonnenten von Licht u Kraftbezug einerseits und im Interesse der Elektrizitätswerkinhaberin andererseits nachfolgende Bedingungen für Alle fernern Anschlüße u auch für die bereits angeschlossenen sofern nicht privatrechtliche Verträge bereits bestehen oder dieselben nach beiderseits gütlichern Uebereinkommen an nachstehend vereinbarten Bedingungen angeglichen werden, festzustellen.

 

§. 1. Stromlieferung

 

Die Lieferung von elektrischem Strom zu Beleuchtung und Arbeitsübertragung erfolgt auf Grund nachstehender Bedingungen u. Soweit nicht Natur= oder sonstige unvermeidliche Ereignisse hindernt ei ntreten ununterbropchen während de Tages und Nachtstunden. Sollten durch Krieg, Aufstand, Feuersgefahr, Unglücksfälle oder sonstigeNaturereignisse, lebensgefährliche Arbeiten an der Hochspannungsleitung durch behördliche Einstellung oder Beschrenkung des Betriebes oder überhaupt durch vorkommnisse, welche ohne willen und Zutun der Elektrizitätswerker sich ereignen, die Erzeugung u Fortleitung des elektrischen Stromes unterbrochen werden müssen, so hört die Verpfliochtng zur Lieferung desselben für die Dauer der Unterbrechung auf.

Eine Entschädigung des Abnehmers findet hierbei nur insofern statt, als ihm nach Berechnung auf Jahrespauschale bei Betriebsunterbrechung von über 12 Stunden in einem Monat, der entsprechende Teil des Monatspauschalbetrages nicht angerechnet bzw zurück vergütet wird.

Nicht in Betracht kommen bei dieser Entschädigung Betriebsunterbrechungen, welche in die Zeit von 12 Uhr bis 1 Uhr Mittags u von 12 Uhr mitternachts bis 5 Uhr Morgens fallen.

 

§. 2. Anmeldungen

Die Anmeldungen zum anschluss siond schriftlich an das Büreau des Elektriziätswerkes zu richten.

Ist der anmeldente nicht gleichzeitig Eigentümer der betreffenden Liegenschaft, so hat derselbe die schriftlicher Erklärung des Einverständnisses des Besitzers mit der Einführung der elektrischen Leitung beizubringen.

 

§. 3. Zuleitung

 

Die Herstellung der Zuleitung von dem Straßenleitungsnetz bis zur Hauptbleisicherung der Hausinstallation erfolgt auf Kosten des Abnehmers durch das Elektrizitätswerk zu normalen Einheitspreisen.

 

§. 4. Inneneinrichutng

 

Für die nicht vom Elektrizitätswerk ausgeführten Inneneinrichtungen übernimmt dasselbe keinerlei Gewähr oder Verantwortung behält sich aber eingehende Prüfung und Zurückweisung vom Anschlusse bei nicht sachgemäßer Ausführung vor.

 

§. 5. Strompreis für Beleuchtung

 Ist der Minimalstrompreis pro Glühlampe u. per Jahr 5 M wird aber nach Elektrizitätszähler berechnet und kostet eine Hektorwattstunde 5 Pfennige.

Hier wird beigeschlossen daß die Beleuchtung im Feuerlöschrequisitenhaus vollständig gratis, die in der Kirche nur nach dem Elektrizitätszähler berechnet werden darf.

 

§. 6. Strompreis für Kraft

Bei Abgabe von elektrischer Energie für Kraftübertragung nach Zähler wird als Einheit die Hektowattstunde mit 2 Pfennige berechnet Minimalstrompreis pro Pferdekraft u pro Jahr 30 Mark.

Sollte ein Abonnent mit vom Elektrizitätswerk Niederstaufen bezogene Kraft, selber Licht erzeugen, so hat derselbe für alle motorisch bezogene Kraft den Preis von 50 Pfennige pro Kilowatt zu bezahlen.

 

§. 7. Elektrische Zähler

Die Elektrizitätszähler werden Abnehmern von dem Elektizitätswerke mietweise überlassen u beträg der Mietzins pro Monat bis zu

10 angeschlossene Glühlampen a 16 NK

oder 0,5 PS. Motor -----------------------------------------------------------            0,50 M

30 angeschlossene Glühlampen

oder 1,5 PS. Motor -----------------------------------------------------------            0,80 M

50 Stück Glühlampen oder               2,5 PS Motor-----------------------------            1,00 M

100   “         “                “                 5,0 PS    “      -----------------------------            1,10 M

150   “         “                “                  7,0 PS     “      ----------------------------       1,30 M

200   “        “                  “              10,0 PS     “     -----------------------------            1,50 M.

 

Der Abnehmer ist verpflichtet die Zähler sorgfältigm zu schützen und darf den Verschluß nicht selber öffnen.

Die Kosten der Unterhaltung u. etwaige Reparatur, die nicht durch Verschulden des Stromabnehmers erforderlich werden trägt dasElektrizitätswerk.

Das Ablesen des Elektrizitätszählers erfolgt monatlich mindestens einmal durch einen Angestellten des Elektriuitätswerkes und wird das Resultat der jeweiligen Rechnung zu Grunde gelegt.

Wenn ein Zähler unrichtige Angaben machen sollte, stehen bleibt oder wegen Ausbesserung entfernt werden muß, wird fürt die Dauer der Unterbrechung derjenige Verbrauch in Anrechnung gebracht, der mit Rücksicht auf die Jahreszeit den sonstigen durchschnittlichen Stromverbrauch des betreffenden Abnehmers nach billigem Ermessen sich ergibt.

Erheben sich Zweifel üb er den richtigen Gang eines Zählers, so wird derselbe, von dem Elektrizitätswerke oder auf schriftlichen Antrag des Abnehmers vom bayerischen Revisionsverein i München geprüft u. das Resultat dem Abnehmer alsbald mitgeteilt. Ergibt die Prüfung einen Fehler von über +4%, so werden die Kosten der Prüfung von dem Elektrizitätswerk getragen u. der zu viel oder zu wenig berechnete Strombetrag  von der Monatsabrechnung gekürzt oder derselben zugezählt.

 

§. 8. Abrechnung

Die Abnehmer sind auf die Dauer der Konzession von der Inbetriebsetzung ihrer Licht und Kraftanlagen an gerechnet zur Stromabnahme verpflichtet.

Der Betrag der Monatsabrechnung ist spätestemns binnen einer Woche nach empfang derselben an der Kasse des elektrizitätswerkes ohne Abzug zu entrichten.

Das Elektrizitätswerk ist berechtigt von den Motorenbesitzern den zwölften Teil  von der garantierten Jahrespauschale jeden Monat einzuziehen. Definitive Schlußrechung über bezogenen Strom findet alljährlich am 2 Januar statt.

Die Kosten der allenfalls erforderlich werdenden Einziehung des Monatsbetrages durch besondere Boten oder Postauftrag fallen dem säumigen Abnehmer zur Last.

Dem Elektrizitätswerke stet das Recht zu zur sicherstellungf seiner Ansprüche eine angemessene Kaution von dem Abnehmer zu verlangen.

 

§. 9. Beaufsichtigung der Anlagen

 

Das Elektrizitätswerk ist berechtigt die angeschlossenen Licht= und Kraftanlagenvon Zeit zu Zeit zu revidieren u wo es nötig  ist die Instandsetzung derselben zu verlangen, sowie Kontrollapparate aufzustellen, die den tatsächlichen Stromverbrauch beziehungsweise die Benutzungsdauer anzeigen oder registrieren, oder Apparate in die Stromleitung einzuschalten, die bei zu großem Stromverbrauch gegenüber debn anmeldungen den Strom selbsttätig unterbrechen.

Dem Elektrizitätswerke steht außerdem unbeschadet seiner sonstigen Entschädigungsansprüche das Recht zu, bei Zuwiederhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen insbesondere  bei Vornahme eingenmächtiger Änderungen an der Inneneinrichtung seitens des Abnehmers, bei Unterlassung verlangter Instandsetzung der Inneneinrichrtung, bei Vermeidung des Zutrittes zu der Inneneinrichtung gegenüber den Beamten des Elektrizitätswerkes oder bei nicht pünktlicher Bezahlung der Monatlichen Rechnungen, ohne vorhergehende gerichtliche Entscheidung die Zuleitung absperren zu lassen und die fernere Lieferung von elektrischem Strom einzustellen.

 

Zu §. 6. wird noch ergänzend eingefügtz dass von Besitzern der bis jetzt im Betrieb befindlichen Motoren zum Antrieb landwirschaftlicher Maschinen nehmlich der Witwe Maria elbs zum Rösle, der Witwe Teresia Elbs u. den Oekonomen Franz Anton Sohler i Niederstaufen die Begünstigung eingeräumt wird dass deren Jahresminimalpauschale für deren 3 PS Leistungen auf 50 M festgesetzt wird, sofern dieselben für Eigenbedarf verwendet werden.

Vorstehende Bedingungen wurden aufgestellt u werden von der Gemeindeverwaltung und Kontrahenten eigenhändig unterzeichnet.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeord.

 

 

Josef  Eckart
Drissler Wilhelm

Mägerle Frz Anton

Sohler Frz Anton
Xaver Steur
Strodel Josef



Die Elektrizitätswerkinhaberin
C.A. 
(loco allegato = am angezogenen Ort)

Martha Sutterlitte

1911

 

21. Februar 1911 – Ortspolizeiliche Vorschriften über Petroleumvertrieb in Straßentankwagen – Seite 158

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Die Gemeindeverwaltung erlässt auf Grund des § 368 Ziff. 8 des Reichsstrafgesetzbuches (:vergl § 37 Verord. vom 9 Juni 1902, betff. leichtentzündliche, flüssige, Stoffe –Geds.= u Verordnungsbl. S. 211:) folgenden Nachtrag zu den in bezeichnetem Betreff erlassenen ortspolizeil. Vorschriften vom 21 Februar 1909.

Bei Gebrauch von Petroleumwagen, deren Behälter tief zwischen den Rädern sitzt, ist die Beigabe eines Wagenbegleiters entbehrlich, wenn während des Abfüllgeschäftes die Wagenbremse angezogen ist u zuverlässige Bespannung verwendet wird. Beim Fehlen eines Begleiters ist darauf zu achten, dass nach der Füllung des Behälters das Mannloch dicht verschlossen wird.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Xaver Steur
Strodel Josef

Sohler Frz Anton
Josef Eckart
Sutter Josef

Mägerle Frz anton
Salomon Herrmann

26. März 1911 -  Heimatrecht-Verleihung für die Familie Josef Robbauer i Haggen infolge Ueberweisung der derzeitigen Heimatgeminde Oberdorf B.A. Aichach -  Seite 159

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Der Familie Josef Robbauer i Haggen das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen, zufolge Ueberweisungsantrag seiner bisherigen Heimatgemeinde Oberdorf Bez.A.Aichach zu verleihen unter der Voraussetzung, dass die Hälfte der gesetzlich festgelegten Heimatrechtsgebühr von der Gemeinde Oberdorf als Antragstellerin, die zweite Hälfte Josef Robbauer an die Gemeindekasse Niederstaufen entrichtet.“

 

Bleistiftnotiz am Rande: 30.III. 1911 der Gde Oberndorf mitgeteilt

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeord.

Salomon Herrmann

Strodel Josef
Sutter Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

26 März 1911 – Heimatrecht-Verleihung für Ferdinand Eichinger & Kinder i Niederstaufen infolge Ueberweisung der derzeitigen Heimatgemeinde Lampferding B.A. Ebersberg – Seite 160

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem Taglöhner Ferdingand Eichinger u dessen Kinder das Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen zufolge Ueberweisungsantrag seiner bisherigen Heimatgemeinde Lapferding B.A. Ebersberg zu verleihen unter der Voraussetzung, dass die Hälfte der gesetzlich festgelegten Heimatrechtsgebühr von der Gemeinde Lampferding als Antragstellerin, die zweite Hälfte Ferdinand Eichinger an die Gemeindekasse Niederstaufen entrichtet.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeord.
Salomon Herrmann

Strodel Josef

Sutter Josef
Drissler Wilhelm

Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz anton
Xaver Steur

26 März 1911 – Regulierung und Festsetzung der Fleischbeschaugebühr – Seite 161

Mit 9 gegen 0 ‚Stimmen wurde beschlossen:

Nachdem die bisher erhobenen Fleischbeschaugebühren dem Zeitaufwand nicht entspricht, so werden dieselben für die Gemeinde Niederstaufen in Nachstehender Weise Reguliert und festgesetzt:

für 1 Stück Großvieh                                     -            1,50 M
für Abstichkälber bis 3 Stück             -            50 Pf

jedes weitere Stück                                     -            20 Pf
für Schlachtkälber a.                                     -            1,00 M           

für Schweine a.                                     -            1,00 M
für Ziegen u sonstiges
Kleinvieh a                                                 -            20 Pf

 

Die Fleischbeschau hat jedes Halbjahr eine Übersichtsliste der Gemeindebehörde in Einlauf zu verbringen damit die fälligen Gebühren durch den Gemeindediener erhoben werden können.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann

Sutter Josef

DrisslerWilhelm

Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

9 April 1911. – Heimat & Bürgerrechts=Verleihung an den Oekonomen Fr XavernMätzler i Infang u dessen Braut Anna Maria Greising – Seite 162

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem Ansuchen des Oekonomen Fr Xaver Mätzler i Infang für Ihn u dessen Braut Anna Maria Greising in der Gemeinde Niederstaufen das selbständige Heimatrecht u speziell für ihn auch das Bürgerrecht in der Gde. Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegten Heimat & Bürgerrechtsgebühren beschlußmäßig anzuerkennen.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

9 April 1911 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 des Ges. v. 16. Aprt. 1868 für die Brautleute Fr Xaver Mätzler i Infang u Anna Maria Greising i Niederstaufen – Seite 163

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„ Die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Vertreterin der Heimatgemeinde erklärt hiemit, dass sie infolge Verwaltungsbeschluß vom Heutigen gegen die Ausstellung eines distriktspolizeilichen Zeugnisses

 an

den Oekonomen Franz Anton Mätzler geboren am 30 Januar 1875 in MariaThann K. Bezirksamt Lindau, wohnhaft in Infang welcher in der Gemeinde Niederstaufen durch Erwerbung das Heimatrecht besitzt, zum Behufe seiner Verehelichung

mit der

Oekonomenstochter Anna Maria Greising geboren am 7 März 1883 zu Gehren Gde. Hohenwieler K.K. Bezirkshauptmannschaft Bregenz wohnhaft u beheimatet in Niederstaufen einen Einspruch im Sinn des Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt im Sinne der Fassung vom Jahr 1899 nicht geltend machen will.“

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

21 Mai 1911 – Vergebung der Ergänzungsfleischbeschau in der Gemeinde Niederstaufen – Seitge 163

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem der Tierarzt Holzer i. Opf. welcher die Ergänzungsfleischbeschau in diesseitger Gemeinde innehatte, infolge seiner Aufenthaltsveränderung von Opfenbach nach Oberstaufen verzogen, so wird mit Gegenwärtigem die Ergänzungsfleischbeschau in der Gemeinde Niederstaufen dem derzeitigen Tierarzt Herrn Seipel i Opfenbach eingeräumt, wovon sowohl das K. Bezirksamt Lindau alswie Herr Tierarzt Seipel in Kenntnis gesetzt werden soll.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

21 Mai 1911 – Aufstellung eines Gemeindediener – Seite 164

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen „was folgt“

 

„Nachdem derzeitiger Gemeindediener Joh Georg Merrath infolge Alter u Krankheitserscheinungen zufolge ärztlichem Anraten seinen Gemeindedienerdienst niedergelegt, was von der Gemeindeverwaltung akzeptiert wurde, so wurde fraglicher Dienst dem Gemeindebürger u. Zimmermann Josef Hermann Hehle in Geislehen probeweise bis 1 Januar 1912 übertragen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

18 Juni 1911 - Klagen über Wildschäden, hier Antrag aug Abschuß von Rehgeisen – Seite 165

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen „was folgt“

 

„Nachdem in dieseitiger Gemeinde die Gemeindejagt infolge Hegung einen ausnahmshohen Rehwildbestand aufweißt, so dass ganze Rudel von Reh beobachtet werden können, demzufolge vielfache Klagen über Wildschaden erhoben werden, welche nicht blos in Wissen u Äcker sondern speziell durch abfressen junger Waldbestände großen Schaden anrichten, so befürwortet die unterf. Gemeindeverwaltung den Abschuß von 20 Rehgeisen, da außerdem die Gefahr besteht, dass einzelne Grundbesitzer in Whrung ihrer Wald & Ackerbnestädne sich eines Jagdfrevel schuldig machen, was ebenfakllks nicht im Intresse der Gemeinde liegt, auch dem möglichst frühzeitige Abschuß der sogenannten Geltgeisen wird als INtress des Wildbestandes selbst befürwortet.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

18 Juni 1911 – Festsetzung und Abhör der Gemeinde und Stiftungsrechnungen pro 1910 – Seite 166

 

„Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

I.               Die Abhör der Kirchenstiftungsrechnung pro 1910 gab zu keiner Erinnerung Anlaß.

II.             Die Abhör u Feststellung der Gemeinderechung pro 1910 welche mit
Einnahmen      6788 M 88 Pf
Ausgaben          6140 M 65  “ und
Aktivstand         648 M 15 “ abschließt

III.           Abhör u Feststellung der Schulstiftungsrechnung pro 1910 welche mit
Einnahmen          761 M 36 Pf
Ausgaben                761 “  36 “ und
Plusminus Null abschließt
und ein rentierliches Vermögen vpn
1139 M 77 Pf besitzt.

IV.           Abhör u Feststellung der Armenfondstiftungrechnung pro 1910 welche mit
Einnahmen           459 M 01 Pf
Ausgaben                459 M 01 Pf und
           mit           ---   M --   Pf   abschließt
 u ein rentierliches Vermögen
von 11817 M 90ß Pf besitzt.

V.             Die Abhör und Feststellung der Lokalarmenrechnung
pro 1910 welche mit Einnahmen          991 M 11 Pf
                     Ausgaben          857 M 68 Pf  und
                     Aktivbestand     133 M 43 Pf abschließt.    

VI.           Die Abhör u Feststellung der Lokalmalz u Bieraufschlag=
Rechnung pro 1910 welche mit
           Einnahmen          1458 M – Pf
           Ausgaben          1458 M – Pf     und
                          - - - - M - - Pf     abschließt.

VII.         Die Gemeindekrankenversicherungskasse
schließt pro 1910 mit
           1308 M 96 Pf Einnahmen
           1127 M 55 Pf Ausgaben
und     - 181 M 41 Pf Mehreinnahmen ab.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

25 Juni 1911 – Heimatrechtverleihung an die Familie Scheider in Kargen infolge Ueberweisung der bisherigen Heimatgemeinde Scheidegg – Seite 167

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen was folgt:

„Der Familie joh. Georg Schneider in Kargen das selbstänbdige Heimatrecht in der Gemeonde Niederstaufen, zufolge Ueberweisungsantrag seiner bisherigen Heimatgemeinde Scheidegg zu verleihen unter der Voraussetzung, dass die Hälfte der gesetzklich festgelegten Heimatrechtsgebühr von der Gemeinde Scheidegg als Antragstellerin, die zweite Hälfte Joh. Georg Schneider an die Gemeindekasse NStaufen entrichtet.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

20 August 1911 – Erklärungsabgabe nach Art. 1868 für die Brautleute Josef Ant. Wipper i Emsgritt & Anna Rief i Umgangs

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen was folgt:

 

„1. Der Oekonom Josef Anton Wipper geb. am 6 April 1877 i Emsgritt K. Bezirksamt Lindau, wohnhaft i emsgritt besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht;

2. gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Josef Anton wipper mit der Dienstmagd Anna Rief geb. den 17 Juli 1884 in Linggenreute K.Bez.A. Lindau wohnhaft in Umgangs u. beheimatet in Opfenbach wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 Apr. 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahr 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

 

 

 

 

20 August 1911 – Heimat & Bürgerrechtsverleihung an den Oekonomen Josef Anton Wipper u dessen Braut Anna Rief i Umgangs – Seite 169

 

Mit  9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen

Dem Ansuchen des Oekonomen Josef Anton Wipper i Umgangs für ihn und seine Braut in der Gemeinde Niederstaufen das selbständige Heimatrecht und speziell für ihn auch das selbständige Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich fesgesetzten Heimat & bürgerrechtsgebühr beschlußmäßig anerkannt.“

 

Die Gemeindeverwaltung

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
Strodel Josef
Drissler Wilhelm
Josef Eckart
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

20 August 1911 - Vorschußleistung zum Einkauf des Gemeindeangehörigen Martin Rudolf ins Krankenhasu Scheidegg aus der Gemeindekasse  - Seite 170

 

(keine Beschlussangaben)

 

„Nachdem es dem Bürgermeister Vögel gelungen ist den 70 Jahre  alten Gemeindeangehörigen Martin Rudolf mit dessen Einwilligung in das Krankenhaus Scheidegg um den Einkaufspreis von 1700 M einzukaufen.

Da das Privatvermögen des Martin Rudolf z.Z. nur 1444 M 05 Pf beträgt, so genehmigt die Gemeindeverwaltung dass der Fehlbetrag von 255 M 95 Pf Vorschußweise aus der Gemeindekasse gedeckt werde.

Der Rückersatz ist mit Rudolf so geregelt, dass pro Jahr 72 M 60 Pf aus Rentenbeträgen an die Gemeindekasse zurück ersetzt werden.

Die umnterfertigte Gemeindeverwaltung kann in der Erwägung zu diesem Beschuß dass nachdem Rudolf als Alkoholiker in seinem vorgerückten Lebensalter keinerlei lohnende Arbeitsverdienste mehr in Aussicht hat , wodurch dessen kleines Vermögen bald aufgebraucht u Rudolf sodann vollständig zu Lasten der Gemeinde fallen würde.“

 

Die gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeord.

Sal. Herrmann

Sutter Josef

Mägerle Frz Anton
Josef Eckart
Drissler Wilhelm
Strodel Josef

 

 

 

20 August 1911 – Benutzung eines gemeindlichen Raumes zu Privatzwecken – Seoite 171

 

(ohne Abstimmungsergebnis)

 

„Nachdem im gemeindlichen Feuerrequisitenhaus im Obergeschoß ein größerer Raum z.Z. unbenutzt ist, so wird dem Ansuchen des Scheinermeister Josef Eckart welcher doiesen Raum als Möbellager für Zimmereinrichtungen mietweise übernehmen will, dahin entsprochen dass diese Benutzung jederzeit wiederruflich, der Gemeindekasse ein Jahresmietbetrag von 20 M zwanzig Mark zu entrichten u bei Räumung des Lokal der Mieter für jegliche Schädigung der Wände etc etc sowie der entsprechenden Reinigung zu sorgen hat bzw. aufzukommen hat

die Uebernahme beginnt mit Heutigem

 

Zur Anerkennung:

Eckart Josef

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögle Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
SutterJosef
Drissler Wilhelm
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton

 

20 August 1911 – Postagenturdienst – Seite 172

 

(ohne Abstimmungsergebnis)

 

„Indem der bisherige Postagent Herr Lehrer Huber infolge Gesundheitsrücksichten den Agentendienst aufgab, das fortbestehen einer Postagentur in diesseitiger Gemeinde daher sehr in Frage stand, so beschließt die unterfertigte Gemeindeverwaltung, dass sofern der Postagenturdienst auf den Kaufmann Richard Dilger welcher von den Mitgliedern der Gemeindeverwaltung zur Uebernahme veranlasst wurde, denselben einen Tei der verursachten baulichen Renovierungskosten auf Kosten der Gemeindekasse zu übernehmen u nachdem zufolge der vorgelegten Rechnungsbelege der Gesammtaufwand auf 450 M  zu stehen kamm so wird hiemit beschlußmäßig festgesetzt, dass dem Richard Dilger als gemindl. Zuschuß 200 M zu seinen Renovierungskosten auszubezahlen ist  u zwar in zwei Zahlungsraten a 100 M  wovon die erste Zahlungsrate pro Dezember 1911 , die zwiete Zahlungsrate pro Dezember 1912 zu entrichten ist.“

 

Die Gemeindeverwaltung

 

Vögel Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
SutterJosef
Drissler Wilhelm
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton

Eckart Josef

 

24 September 1911 – Einwilligung von Wartelder zum gemeindl Voranschlag pro 1912 – Seite 173

 

(s.o)

 

„ 1. Dem Tierarzt Seipl i Opfenbach ab 1 Januar 1912 ein Wartegeld pro Jahr im Betrage von 50 M wiederruflich zu bewilligen.

              2. Den Hebammen
                  Anna Bader i Opfenbach &
                  Barbara Hämmerle i Heimholz ab 1 Januar 1912 ein Wartegeld pro Jahr von je     
                  25 M wiederruflich zu bewilligen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

 

Vögel Bürgermeist.

Elbs Beigeordn.

Salomon Herrmann
SutterJosef
Drissler Wilhelm
Sohler Frz Anton
Mägerle Frz Anton


12 November 1911 – Vollzug des Kär(?)gesetzes vom 13 Aug. 1910 – Seite 174.

„Nachdem durch das Kör/Kürgesetz vom 13 August 1910 die Sorge für die Haltung der erforderlichen Anzahl Bullen u Eber der Gemeinde obliegt, wird nachstehend für die Rnderzucht, die Schweinezucht kommt in diesseitiger Gemeinde überhaupt nicht in Betracht weil nicht betrieben dahingehend Beschluß gefasst:

1.     Es sind nachdem in der Gemeinde die  (geschlechtsreife) Zahl der faselbaren Muttertiere festgestellt ist, (:die Feststellung hätte am 1 Dezember jeden Jahres zu erfolgen:)

2.     Die einzel Gehöfte u Ortscahften in sogenannte Deckbezirke mit einer entsprechenden Anzahl Muttertiere eingeteilt u. den einzelnen Zuchbullenbesitzern zugewiesen.

3.     Von Seite der Viehbesitzer ist für jedes faselbare Muttertier 1 M an die Gemeinde abzuliefern, sowie für jeden Sprung 1 M die ersten 3 Monate des Jahres an den treffenden Stierhalter als Deckgeld zu entrichten.

4.     Nachdem die strengste Deckperiode in die Monate Januar, Februar & März entfällt, so ist ab 1 April jeden Jahres  das Stiermaterial zu reduzieren, so dass ab 1 April nur noch 3-2 Zuchtstiere in der Gemeinde gehalten werden, welc he Tierbesitzer außer 1 ½ M Sprungeld, von Seite der Gemeinde eine entsprechende Fütterungsquote aus den unter Ziff. 3 eingelaufenen Geldern für die Zeit  vom 1 April bis zum nächstfolgenden Körtermin ausbezahlt erhalten.

5.     Von Ziff. 3 sind befreit wer für seinen eigenen Viehbestand  einen eigenen Bullen das ganze Jahr  hält, und alle Mitgleider  der hiesigen Zuchtgenossenschaft für ihre eingetragenen Muttertiere. (:Weil für die ein eigener Genossenschaftsstier gehalten wird:)“

 


Die Gemeindeverwaltung

Vögel Bürgermeisterf
Elbs Beigeord.

Eckart Josef
Drissler Wilhelm
Xaver Steur
Mägerle Frz Anton
Sohler Frz Anton
Salomon Herrmann
Strodel Josef
Sutter Josef

 

 

 

(an das hintere Umschlagblatt angeheftet)

 

Wahlergebnis der Gemeindewahl am 24. XI. 1911

1. Bürgermeister Vögel M.                         mit             48 Stimmen
2. Beigeordneter Elbs Barthol.             mit            50 Stimmen
3. Sutter Josef Niederstaufen                        mit            49 Stimmen
4. Steur Xaver            Adelberg                        mit            45 Stimmen
5. Drissler Wilhelm  Niederstaufen            mit             43 Stimmen
6. Sohler Joh. Georg Niederstafuen            mit             43 Stimmen
7. Sohler Fr Ant. Niederstaufen            mit             42 Stimmen
8. Mägerle Frz Ant. Kinbach                        mit             30 Stimmen
9. Rädler Xaver Umgangs                        mit             21 Stimmen
10. Eckart Josef Kinbach                        mit             21 Stimmen

 

Ersatzmänner:

1. Schweinberger J G. Burgstall             mit            29 Stimmen

2. Schwärzler J Ant. Hölzlers             mit             21 Stimmen

3. Spieler Xaver Immen                         mit             17 Stimmen

4. Feuerstein Ant. N’staufen                         mit             15 Stimmen

 

                                                      

19 Dezember 1911 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 des Ges. v. 16. Apr.1868 für die Brautleute Anton Huber und Anna Maria Dünser i Lindenberg

 

(o.A.)


„Die unterfertigte Gemeindeverwaltung als Vertreterin der Heimatgemeinde erklärt hiemit, dass sie infolge Verwaltungsbeschluß vom Heutigen gegen die Ausstellung eines distriktspolizeilichen Zeugnisses an

1.     den Taglöhner Anton Huber geboren am 13 Juni 1886 i Geislehen K.Bezirksamt Lindau wohnhaft in Lindenberg besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht;

2.     gegen Ausstellung des distriktspolizeilichen Zuegnisses zur Verehelichung des genannten Amnton Hiuber miot der Anna ;aroa Dünser geboren den 26 August 1888 in Sonntag K.K. Bezirkshauptmannschaft Bludenz wohnhaft in Lindenberg u. beheimatet in Sonntag wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung u aufenthalt in der Fassung vom Jahr 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Strodel Josef
Xaver Steur
Josef Eckart
Sohler Frz Anton

19 Dezember 1911 – Heimatrechtsverleihung auf Ansuchen an den Taglöhner Anton Huber u dessen Braut Anna Maria Dünser i Lindenberg – Seite 176

 

 

„Dem Ansuchen des Teglöhner Anton Huber wohnhaft in Lindenberg für ihn u. dessen Braut Anna Maria Dünser das selbständige Heimatrevht in der Gde Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegten Heimatrechtsgebühr zu verleihen zu entsprechen u dasselbe beschlußmäßig anzuerkennen.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Strodel Josef
Xaver Steur
Josef Eckart
Sohler Frz Anton

30. Dezember 1911 – Wartgeld für den Tierarzt Seipel in Opfenbach – Seite 177

 

(o.A.)

„ In Ergänzung des Gemeindeausschußbeschlusses No. 173 zu Ziff. 1 wird beschlossen:

Dem Antrage des Tierarzt Seipel in Opfenbach dahingehend Rechnung zu tragen, dass der Beginn des ihm genehm,ogten Wartegeld nicht erst am 1. Januar 1912 beginnt, sondern eine ?? rückwirkende Kraft  bis zum 1. Juli 1911 zuerkannt wird.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Strodel Josef
Xaver Steur
Josef Eckart
Sohler Frz Anton

30. Dezember 1911 – Ehrung des Pfarrer Hiemer für dessen 25jährige amtstätigkeit in hiesiger Gemeinde – Seite 178

 

(o.A. = ohne Abstimmungsergebnis)

 

„Nachdem Hr. geistl. Rat Hiemer infolge seiner angegriffenen Gesundheit zum Asdruck gebracht, man möge von jeglicher öffentlciher ihm zugedachter Ehrungen absehen, so beschließt unterfertigte Gemeindeverwaltung hochdemselben für seine ersprießliche 25jährige Amtstätigkeit in Kirche, schule & Gemeinde ein künstlerisches Gedenkblatt auf Kosten der Gemeindekasse zu widmen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Strodel Josef
Xaver Steur
Josef Eckart
Sohler Frz Anton

30. Dezember 1911 – Unterstützung an umherziehende Personen – Bezirksamtliche Anregung vom 23.XII.1911 No 9283 – Seite 179

 

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Der bezirksamtlichen Anregung, ob sich die Gemeinde Niederstaufen einer distriktiven Naturalverpflegungsstation  eventl. beitreten werde.

Dieser anregung gegenüber verhält sich die unterfertigte Gemeindeverwaltung durchaus ablehnend, unter nachstehender Begründng:

Infolge der außerordentlich großen Vereinödung einerseits u. amndererseits durch das Durchziehen zweier Staatsstraßenlinien verschiedener Richtungen ist es den Unterfertigten nicht ersichtlich, dass durch die Errichtung dießbezüglicher Verpflegstationen der sogenannte Hausbettel abgetan wäre, vielmehr wäre zu befürchten, dass die hiesigen Gemeindeangehörigen und Hausbesitzer doppelte Last  zu tragen hätten, und zwar
1. für die aufwendungen der Verpflegstationen u. was damit zusammen hängt

2. für alle herumziehenden Personen, welche trotz der Verpflegungsstationen von Haus zu Haus bettelnd ziehen, wohl wissend, dass die Gendarmeriestation zu weit entlegen u. zu schwach besetzt sind, weßhalb die Hausbesitzer lieber eine kleine Gabe verabreichen um dieses Gelichter aus Haus & Hof zu bringen als wie durch strickte Abweisung alle möglichen Unannehmlichkeiten u. bosheiten der Abgewiesenen zu gewärtigen.“

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Strodel Josef
Xaver Steur
Josef Eckart
Sohler Frz Anton

30. Dezember 1911 – Aufstellung der Voranschläge pro 1912 – Seite 180

(o.A.)

I.               Zur Deckung des Defizit der Kirchenstiftung einen Zuschß von 250 M pro 1912 zu bewilligen.

II.             Zur Deckung des Defizit der Schulkasse pro 1912 einen Zuschuß von 750 M zu bewilligen.

III.           Zur Deckung des Defizit der Lokalarmenkasse, wird von der Gemeindeverwaltung ein Zuschuß von 550 M bewilligt.

IV.           Auf das Kapit. 6 Industrie & Kultur wird 350 M vorgesehen um die Durchführung des Körgesetzes zu erleichtern im Uebergangsjahr.

Der Gemeindeetat pro 1912 wird laut Voranschlag auf


7457,76 M Einnahmen und
7457,76 M Ausgaben festgestellt.
Eine festlegung des Prozentsatzes ist im Hinblick auf die neue in der Durchführung begriffene Steuersetze z.Z. nicht möglich.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter
Salomon Herrmann
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Strodel Josef
Xaver Steur
Josef Eckart
Sohler Frz Anton

1912

 

 

 

2 Januar 1912 – Die Neukonstituierung des Gemeindeausschsses für die Wahlperiode 1911/17 – Seite 181

 

„nachdem anlässlich der am 24. November 1911 stattgefundenen Gemeindewahl zwei Mitglieder in die Gemeindeverwaltung einzutreten hatten, welche bisher derselben nicht angehört hab en, so wurden dieselben soeben auf ihre Pflichten vom Bürgermeister aufmerksam gemacht & denselben bekannt gegeben u. eigens hiefür verpflichtet, während die weiteren 6 Mitglieder, welche dem Gemeindeausschuß schon seit Jahren angehören auf ihre erstmalige Verpflichtung zurückerinnert wurden.

Zur Bestätigung die acht Ausschußmitglieder:

J.Georg Sohler, Rädler Xaver,
 Drissler; Wilhelm Sohler Frz Anton,
Sutter Josef, Xaver Steur
Eckart Josef, Mägerle Frz Anton

II.

1. Die neukonstituierte Gemeindeverwaltung hat mit Stimmenmehrheit beschlossen, dass dem bürgermeister auf die Dauer der gegenwärtigen Wahlperiode ein jährlicher Funktionsgehalt von 350 M bewilligt werde.

2. Für die Führung des Standesamtes wird ihm ein jährlicher Gehalt von 40 M bewilligt.

3. Für notwendige und außerordentliche Gänge an die Gerichte & Amtssitze Weiler – Lindau etc.etc. soll ihm eine Ganggebühr von 5 M zugesprochen werden.

4. Dem Bürgermeister wird überlassen gegen eine Honorierung von jährlich 160 M  die vollständige Gemeindeschreiberei selbständig zu besorgen.

Zur Bestätigung:

Vögel Bürgst.

 

 

 

III.

Das Gemeindeausschußmitglied Drissler Wilhelm wurde als Gemeindekassier gewählt & ihm 4% der Einnahmen als Gehalt bestimmt. Eine Kautionstellung ihm aber erlassen.

Für etwaige Gänge welche nicht durch schriftliche Korrespondenz abgetan werden können, wird ihm eine entsprechende Entschädigung gewährt.

Zur Bestätigung:

Drissler Wilhelm

IV.

Das Gemeindausschußmitglied Mägerle Frz Anton wurde als Kassier für Verwaltung der Schulstiftung aufgestellt & ihm als jährliches Honorar 30 M  aus der Gemeindekasse  zuerkannt. Von einer Kautionstellung aber Umgang genommen.
                                                                                                                        Zur Bestätigung:

Mägerle Frz Anton

V.

Das Gemeindeausschußmitglied Sohler Franz Anton wurde als Kassier des gemeindlichen Armenfond aufgestellt. Als jährliches Honorar wurde demsleben 4% der Einnahmen bewilligt. Von einer Kautionstellung aber Umgang genommen.

                                                                                                                    Zur Bestätigung:

Sohler Frz. Anton

VI.

Das Gemeindeaushußmitglied Sohler Joh. Georg wurde als Kassier der Gemeinde-Krankenversicherung aufgestellt & ihm als jährliches Honorar 50 Mark aus der Gemeindekasse zuerkannt.

                                                                                                                                                                                                                                                                        Zur Bestätigung:

                                                                                                                        J. Georg Sohler

VII.

 

Das Gemeindeausschußmitglied Steur Xaver wird als Abgeordneter der Gemeindeverwaltung bestimmt, der an den Sitzungen der Kirchenverwaltung ständigen Anteil zu nehmen hat.

                                                                                                                        Zur Bestätigung:

Xaver Steur

 

 

VIII.

Als gemeindlichen Sparmeister für die Distriktssparkasse Weiler wurde für die Dauer der gegenwärtigen Wahlperiode der Bürgermeister Vögel ernannt.

  Zur Bestätigung:

Vögel Bürgst.

 

IX.

Gemäß des Ausfürhungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist in jeder Gemeinde ein gemeinde Waisenrat zu bestellen, die lung bzw. Wahl desselben ist von der Gemeindeverwaltung vorgenommen worden & wurde  mit 9 gegen 1 Stimme der Beigeordnete Elbs Barth. gewählt.

Zur Bestätigung:

                                                                                                                         Elbs Beigeord.

 

X.

Der zweite Schlüssel zur Doppelschlössigen Rentenkasse hat das Gemeindeausschußmitglied Sohler Frz Anton zu übernehmen.

                                                                                                                        Zur Bestätigung:

                                                                                                                        Sohler Frz Anton

 

XI.

Die Gemeindeverwaltung beschließt, dass aus ihrer Mitte 2 MItgleider als Armenpflegschaftsräte abgeordnet werden und zwar
   1. Rädler Xaver
   2.Sutter Josef

Dass ferner aus der Mitte der Steuerpflichtigen männlichen großjährigen Gemeindeeinwohner 2 als Armenpflegschaftsräte ausgewählt werden u. fiel diese Wahl auf den
       1. Spieler Xaver Oek. i Immen
       2. Huber Gebhard Oek. I Leitfritz

                                                                                                                        Zur Bestätigung:

                                                                                                                        Rädler Xaver
                                                                                                                         Sutter Josef

 

XII.

Die Mitglieder der Lokalinspektion kommission wurden die Ausschußmitlgieder
                                     1. Mägerle Fr Anton
                                        2. Drissler Wilhelm
                                     3. Sohler Fr Anton
abzuordnen beschlossen.

                                                                                     Zur Bestätigung:

                                                Mägerle Anton     Drissler Wilhelm     Sohler Frz Anton

 

VIII.

Als Gemeindediener wurde der bisherige Gemeindediener Hermann Hehle i Geislehen wiederum auf die ‚Dauer der derzeitigen Wahlperiode aufgestellt u. ihm ein Gehalt von jährlich 180 Mark bewilligt und fürs erste Jahr demselben eine gesetzliche Uniform aus Mitteln der Gemeindekasse beschafft.

Sollte jedoch der Fall eintreten, dass seine Dienstleistungen außerordentlich in Anspruch genommen werden müssen, wird ihm hiefür eine entsprechende Renomeration oder entsprechende Tagegelder inAussicht gestellt.

                                                                                                                         Zur Bestätigung:

                                                                                                                        Hehle Hermann

VIIII.

Das Gemeindeauschußmitlgie Drissler Wilhelm wurde der Bieraufschlagkasse u. ihm 4% der einnahmen als Honorar zugebilligt von der Stellung einer Kaution wird abgesehen.

                                                                                                                         Zur Bestätigung:

                                                                                                                        Drissler

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel BürgermeisteElbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Stuer
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton
Sohler Joh. Georg

 

 

2.Januar 1912 – Die Wahl der Vertreter der Landgemeinde Niederstafuen in den Distriksrat Weiler – Seite 182

„Als Vertreter der Gemeinde Niederstaufen in den Distriktsrat Niederstaufen Weiler pro 1912-1914 den Bürgermeisterf Vögel i Niederstaufen aufzustellen.

 

Die Gemeindeverwaltung:


Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Stuer
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

   Januar 1912 – Aufstellung eines gemeindl. Vertreter ls unständiges Mitgleid in den Steuerausschuß – Seite 183

 

Als unständiges Mitglied in den Steuerausschuß für die Periode 1.X.1911 bis 20.IX.1914 den Beigeordneten Mühlenbesitzer Bartholomä Elbs i Kinbach aufzustellen.

Derselbe nimmt auf ihn gefallene Aufstellung an.

C.A.     B.Elbs

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Stuer
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

18. Februar 1912 - Grundetat hier Voranschlag zur Kaplaneistiftung Niederstaufen pro 1912/20 – Seite 184
Mit 8 gegen o Stimmen wurde beschlossen:

„Dem Grundetat welcher von der Kirchenverwaltung für die Kaplaneistiftung Niederstaufen pro 1912/1920 aufgestellt wurde u welcher mit
1546 M 86 Pf Einnahmen u.

1546 M 86 Pf Ausgaben

-----  M  --  Pf abschließt
u ein rentierliches Vermögen
41,471M 43Pf (:zu 3 ½ u 4%:) besitzt

die Zustimmung zu erteilen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Steur
J.Georg Sohler

Mägerle Frz Anton

 

17. Februar 1912 – Grundbuchanlegung – Seite 185

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„1.) Es wird beantratg, sämmtliche Grundstücke der Gemeinde in das Grundbuch einztragen.

2.) Die im Kataster als Vizinalstraßen (Verbindugungsstraßen), Fußwege und Verbindungswege eingetragenen Wege  werden als Eigentum der politischen Gemeinde beansprucht, da sie stets als Eigentum der Gemeinde betrachtet wurden u. auch eine größere Verkehrsbedeutung haben.

3.Dagegensind sämmtliche in den Ortskatastern eingetragenen Feldwege Eigentum der Angrenzer; den es handelt sich hier nicht um ausgebaute Wege, sondern nur um Trieb= Hoz= oder Fahrwege, welche ledigleich zur Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke dienen und daher auch nur von Angrenzern unterhalten werden.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Steur
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

17. März 1912 – Rheinschaffahrtsverband – Seite 186

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

dass die Gemeinde Niederstaufen als solceh dem Rheinschafffahrtsverband beitritt mit einem Jahresbeitrag von 20 Mark; nachdem der Nutzen einer späteren Rheinschifffahrt für das bay Allgäu voraussichtlich ein sehr großer sein dürfte.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Steur
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

4 April 1912 – Ueberweisung und Anspruch auf Gemeinderechtverleihung an Peter Paul Sutter in Unternützenbruck Gemeinde Hergensweiler – Seite 187

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„In Anwendugn des Art. 7 a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 u 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Gemeindeverwaltung Hergensweiler die Verleihung des Heimatrechts an den in der Gemeinde Hergensweiler (:Unternützenbruck:) seit 4 Jahren freiwillig u ununterbrochen sich aufhaltenden Oekonomen Peter Paul Sutter geboren am 3 Februar 1878 in Niederstaufen angesprochen.

Mit demselben erwerben auf Grund der Art. 4 u Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau u. diejenigen Kinder derselben, welche noch keine selbständige Heimat besitzen, ebenfalls die Heimat in Hergensweiler.

Mit dieser Erhebung des Anspruchs auf Heimatverleihung wolle jenseitige Gemeindeverwaltung Kenntnis nehmen und allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend machen.

Gleichzeitig auch der Berechtigte von der Erhebung des Anspruches benachrichtigt werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7a Abs. II u III eine ausschließende Frist von 14 Tagenvorgesetzt werden.

Vorgelesen und unterschrieben

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Steur
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

 

4 April 1912 – Ueberweisung und Anspruch auf Heimatverleihung an Josef Wipper Oekonom in der Gemeinde Buchenberg – Seite 188

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„In Anwendung des Art. 7 a und gleichzeitiger Bezugnahme auf Art. 6 u 7 des Gesetzes vom 17 Juni 1896 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt, wird hiemit von der Gemeindeverwaltung Niederstaufen als bisherige Heimatgemeinde, bei der Gemeindeverwaltung Buchenberg die Verleihung des Heimatrechts an den in der Gemeinde Buchenberg seit mehr als 4 Jahren freiwillig u ununterbrochen sich aufhaltenden Oekonomen Josef Wipper geb            1863 in Niederstaufen angesprochen.

Mit demselben erwerben auf Grund der Art. 4 u Art. 1 des Heimatgesetzes, die Ehefrau u. diejenigen Kinder derselben, welche noch keine selbständige Heimat besitzen, ebenfalls die Heimat in Buchenberg.

Mit dieser Erhebung des Anspruchs auf Heimatverleihung wolle jenseitige Gemeindeverwaltung Kenntnis nehmen und allenfallsige Einsprüche innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend machen.

Gleichzeitig auch der Berechtigte von der Erhebung des Anspruches benachrichtigt werden und demselben zur etwaigen Geltendmachung eines Einspruches gemäß Art. 7a Abs. II u III eine ausschließende Frist von 14 Tagenvorgesetzt werden.

Vorgelesen und unterschrieben

Vorgelesen und unterschrieben

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Steur
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

 

 

 

           

Neues Protokollbuch

vom 14. April 1912 bis 11. August 1921

 

 

14.  April 1912 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 des Ges.  v. 16. April 1868 für die Brautleute Franz Josef Elbs Gastw.  i Niederstaufen  und Franziska Schmied in Mariathann - Seite 1

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurtde beschlossen:

1. der ledige Gastwirt Franz Josef Elbs geboren am 7 Juli 1886 i Niederstaufen K. Bezirksamt Lindau wohnhaft in Niederstaufen besitzt in der Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht;

2. gegen Ausstellung des distriktspolizeilcihen Zeugnisses zur Verehelichung des genananten Franz Josef Elbs mit der ledigen Oekonomenstochter Franziska Schmid geboren am 1 Mai 1881 i Mariathann K. Bezirksamt Lindau u. beheimatet in Mariathann wird kein im Art. 32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahre 1899 begründetes Einspruchsrecht geltend gemacht.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Steur
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

 

14. April 1912 – Heimat & Bürgerrechtsverleihung an den Gastwiort Franz Josef Elbs und dessen Braut Franziska Schmid i Mariathann – Seite 2

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

dem Ansuchen des Gastwirt Franz Josef Elbs in Niederstaufen für ihn u. seine Braut in der Gde Niederstaufen das selbständige Heimatrecht u. speziell für ihn auch das Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen einzahlung der gesetzlich festgelgten Heimat & Bürgerrechtsgebühr im Betrage von 42 M 86 Pf stattzugeben, und mit Heutigem beschlußmäßig zu verleihen.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Sohler Frz Anton
Sutter Josef
Rädler Xaver
Xaver Steur
J.Georg Sohler

Eckart Josef

Mägerle Frz Anton

 

21 April 1912 – Tauschhandel von gemeindl. Grundbesitz. Pl.Nr. 337 ½ u 88 ½  - Seite 3

Mit 8 gegen 0  Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem Ansuchen des Säg 6 Mahlmühlen=Besitzer Bartholomä Elbs i Kinbach entsprechend eine kleine Arrondierung des Besitzes bei Pl No 337 ½ einerseits u andererseits PlNo 88 ½ der Gemeinde Niederstaufen mit einer Grundfläche von 0,009 ha zu entsprechen bzw. zu genehmigen u diesen Grundaustausch zur notariellen Beurkundung zu beantragen; sofern für die Gemeinde keinerlei finanzielle Kosten erwachsen, u. diese vom Gesuchsteller voll u ganz getragen werden.

Zur Beurkundung dieses Tauschgeschäft wird von Seite der Gemeindeverwaltung das Gemeindeverwaltungsaussschuß-Mitlgied Wilhelm Drissler bevollmächtigt.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Drissler Wilhelm
Sohler Frz Anton
Xaver Steur
Sutter Josef
 Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver

 

16 Mai 1912 – Distriksparkassen hier gemeindliche Sparstelle u deren Haftung – Seite 4

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Nachdem für die Distriktssparkasse Weiler in diesseitiger Gemeinde eine gemeindliche sparstelle errichtet ist, der aufgestellte Sparmeister bis zur Ablieferung der einbezahlten Einlagegelder an die distikssparkasse  Weiler (:ordentl. Ablieferungstermin:) für dieselben haftet, so übernimmt außerdem die Gemeinde noch die weitere Haftung gegenüber dem Distrikte bis zur jeweiligen Ablieferung der Einlagen an den Distriktskassier oder an die K.Post.

Randtext: Nebiger Beschluß erhielt unterm 2.VI.1912 staatsaufsichtliche Genehmigung

                Lt. Bezirksamtl. Zuschrift vom 2. VI. 1912 No 3791

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister
Elbs Beigeord.
Sohler Frz Anton
Drissler Wilhelm
Sutter Josef
 Rädler Xaver
 Eckart Josef
Mägerle Frz Anton
Xaver Steur

 

23 Juni 1912 – Abhör und Feststellung der Gemeinde u. Stiftungs-Rechnungen pro 1911 – Seite 5

 

Mit 10 gegen – Stimmen wurde beschlossen:

 

I.               Die Abhör der Kirchenstiftungsrechnung pro 1911 ga zu kener Erinnerung Anlaß.

II.             Die Abhör u Feststellung der Gemeidne=Rechnung pro 1911 welche mit:

Einnahmen     7433,28 M
Ausgaben           6521,80 M und

Aktivstand       911,48 M abschließt.

    III. Die Abhör und Festestellung der Lokal Malz u Bieraufschlagrechnung pro 1911 welche   
          mit:
                  Einnahmen            1465,96 M
                   Ausgaben                        1495,96 M und

                                                         - - - -, - -M abschließt.

     IV. Die Abhör u Feststellung der Schulstiftungsrechnung pro 1911 welche mit

                        Einnahmen            829,08 M
                        Ausgaben            741,57 M und

                        Restbestand            - 87,51 M abschließt
                        u. ein rentierendes Vermögen
                        von 1139 M 77 Pf besitzt.

     V. Die Abhör u Feststellung der Armenfondstiftung=Rechnung pro 1911 welche mit
                        Einnahmen            459,26 M
                        Ausgaben            459,26 M
                                               - - - ,- - M abschließt
            und ein rentierendes Vermögen von 11817,90 M besitzt.

      VI. Die Abhör u Feststellung der Lokalarmenrechnung pro 1911 welche mit
                         Einnahmen                           M
                        Ausgaben                          M und mit einem Kassenbestand
                                                              M abschließt.

      VII. Die Gemeindekrankenversicherungskasse schließ(t) pro 1911 mit

                        Einnahmen            1479,16 M

                        Ausgaben            1376,55 M und einem

                        Kassenbestand  102,61 M ab.

            Der Kassia - Vorschuß der Gemeindekasse beträgt somit 300 M.

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordneter

Sutter Josef

Sohler Frz Anton Oberrauch Drissler Wilhelm

Josef  Eckart
Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler

Xaver Steur
Rädler Xaver

 

14 Juli 1912 – Wirtschaftskonzessionsgesuch der Gastwirtseheleute Franz Josef und Franziska Elbs in Niederstaufen – Seite 6

 

Mit 8 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Dem Gesuche der Gastwirtseheleute Franz Josef & Franziska Elbs in Niederstaufen um Erteilung einer Wirtschaftskonzession zur Wirtschaftsführung des durch Kauf übernommenen elterliche Wirtsanwesen in Niederstaufen HsNr.11 auf welchem Anwesen so schon eine reale Gerechtsame rut, zu entsprec hen nachdem gegen fragliche Eheleute Elbs eine Erinnerung nicht bestet.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver

 

4 August 1912 – Nationalflugspende – Seite 7

 

Mit 8 gegen – Stimmen wurde beschlossen:

„Nachdem in den samamelstellen zu der allgemeinen von Seiten des K. Bezirksamt Lindau eingeleiteten u. im Verordnungswege erlassenen Nationalflugspende=Sammlung keinerlei Spenden eingelaufen, so wirs beschlossen von Seite der Gemeindekasse Niederstaufen zu diesem Zwecke den Betrag von 10 M abzugeben.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver


29 September 1912 – Festsetzung der Gebühren für die gemeindl aufgestellten Hypothek Schätzmänner – Seite 8

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

Nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den diesgemeindccih vereidigten Schätzmänner die Gebühren für  zu errichtente Schätzungen nachstehend festzulegen:

Als Minimum einer Schätzung wird pro Schätzmann 2,50 M festgelegt.

Für Schätzungen welche erstellt werden müssen, zum Zwecke von Geldaufnahmen wird pro 1000 M             50 Pfenige
Für Schätzungen welche erstellt werden müssen infolge Todesfälle, Nachlaßverhandlungen etc. etc.werden pro 1000 M Schätzungswert                        25 Pf festgelgt, welche Gebühren durch die Gemeindebehörde und an die Schätzmänner ausgegeben werden.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver
Eckart Josef

29 September 1912 – Personentarif der Kraftwagengesellschaft Wangen H. N. Bregenz – Seite 9

 

Mir 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

„Dem von der Kraftwagegesellschaft Wangen Hergatz Niederstaufen Bregenz m.b.H. vorgelegten Personentarif die Ortspolizeiliche Genehmigung zu erteilen.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver

29 September 1912 – Festsetzung des Hundertsatzes für die Gemeindeumlagen der Gde pro 1912 – Seite 10

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nachdem zufolge rentamtlicher Mitteilung das Steueraufkommen der Gemeinde Niederstaufen pro 1912 auf 4170 M 70 Pf zu stehen kommt, der Gemeindebedarf  laut Voranschlag 400 M 90 Pf benötigt, so wäre der Hundertsatz 100% indem aber, bei dieser Knappen Berechnung noch beachtet werden muß, daß das herausgerechnete Steuersoll durch die nachträglich infolge der Steuer=Berechnungen erfolgte Reduzierung vermindert wird u andererseits ein erheblicher Teil der Gemeinde Umlagen infolge Aufenthaltsveränderungen u Uneinbringlichkeiten einzelner Steuerzahler nicht zur einzahlung kommen wird so glaubt die Gemeindeverwaltung den Hundertsatz auf 110% stellen zu müssen um den Aufgaben der Gemeinde gerecht zu werden.

Nachdem die Aufzubringende Umlagensumme gegenüber der bisherigen eine erhöhte ist, so wird die deffinitive Festsetzung des Hundertsatzes wie sie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen, der Genehmigung einer auf 31. Oktober 1912 Vormittags 9 Uhr einzuberufenden Gemeindebürgerversammlung ungterbreitet.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver



 

Protokoll der Generalversammlung sämtlicher  stimmberechtigter Gemeindebürger vom 31. Oktober 1912

 

Gegenstand der Beschlussfassung: Festsetzung des Hundertsatzes (?) der Gemeinde u Bezirksumlage pro 1912

 

Stimmberechtigte: 66  - Erschienen: 60 mit 110 Stimmen

 

Berichterstattung des Bürgermeisters über den Ausschußbeschluß vom 29. September 1912

 

Es wird beschlossen

„Nachdem zufolge der neuen Steuergesetze eine wesentliche Änderung der Umlagenhöhe eintritt so wird unter eingehender Prüfung der im Gemeindeausschußbeschluß  vom 29. Sept. 1912 Nr. 10 vorgebrachten Begründung, der Vorschlag der Gemeindeverwaltung den Hundertsatz von 130% auf 110% zu reduzieren genehmigt u einstimmig festgesetzt.“

 

Für die Gemeindebürger:

Joseph Elbs

Josef Anton Wipper

Gefertigt

Vögel Bürgermeister

 

 

17 November 1912 – Erklärungsabgabe nach Art. 32 des Ges. v. 16. Apr. 1868 für die Brautleute Franz Xaver Leising Oekonom i Geislehen u Maria Agatha Senn von Hirschegg Gde. Mittelberg – Seite 11

 

 

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„1. Der Oekonom Franz Xaver Leising geboren am 1 Juni 1870 in Geislehen K. Bezirksamt Lindau wohnhaft in Geislehen besitzt in eer Gemeinde Niederstaufen durch Abstammung das Heimatrecht.

gegen austellung des dirstirktspolizeilichen Zeugnisses zur Verehelichung des genannten Franz Xaver Leising mit der Dienstmagd Maria Agatha Senn geboren den 3 Juni 1879 in Hirschegg K.K. Bezirkshauptmannschaft Bregenz u beheimatet in Mittelberg Vorarlberg wird kein im Art n32 des Gesetzes vom 16 April 1868 über Heimat Verehelichung und Aufenthalt in der Fassung vom Jahr 1899 begründetesEinspruchsrecht geltend gemacht.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver

 

 

 

17 Novewmber 1912 – Heimat und Bürgerechtsverleihung an den Oekonomen Franz Xaver Leising und dessen Braut Maria Agatha Senn – Seite 12

Mit 9 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Dem Ansuche des Oekonomen Franz Xaver Leising in Geislehen für ihn u. seine Braut das selbständige Heimatrecht in der Gemeinde Niederstaufen u. speziell für ihn auch das Bürgerrecht in der Gemeinde Niederstaufen gegen Einzahlung der gesetzlich festgelegten Heimat&Bürgerrechtsgebühren im Betrage von 42 ; 86 Pf stattzugeben, und mit heutigem beschlußmäßig zu verleihen.“

 

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs Beigeordn.

Drissler Wilhelm

Sutter Josef

Sohler Frz Anton

Mägerle Frz Anton
J. Georg Sohler
Rädler Xaver

31. Dezember 1912 – 25 jähriger Musik-Jubilar Pfanner Josef  - Seite 14

 

Mit 10 gegen 0 Stimmen wurde beschlossen:

 

„Nahcdem der Küfermeister Josef Pfanner i Burgstall seit 25 Jahren der hiesigen Blechmusikgesellschaft als Mitglied angehört u hievon 20 Jahr als Musikdirigent in der Gemeinde wirkt so wird beschlossen demselben aus Dankbarkeit u Anerkennung für seine viele Mühe u Opfer sowohl an Zeit wie an Geld ein entsprechendes Präsent im Wert vo 20-30 M aus Gemeindemittel zu widmen u. demselben am Jubelfest zu überreichen.“

 

Die Gemeindeverwaltung:

Vögel Bürgermeister

Elbs B. Beigeordneter

Drissler Wilhelm

Eckart Josef

Mägerle Franz Anton
Sohler Franz Anton
Xaver
Steur
Sutter Josef
Rädler Xaver

J. Georg Sohler

Die Niederstaufener Heimatpfleg(l)er präsentieren die Heimat Niederstaufen im Internet.

Kontakt: Wolfgang Sutter: wolfgang.b.sutter@gmail.com

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© Wolfgang Sutter Gestaltung, Konzeption, Fotografie Peter Mattis